Inhalt
Innenstadt, Eröffnungsfest/Projektorganisation und Programm/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 28. Januar 2013
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Die Sanierung der Kirchgasse als Baustein A der stadträtlichen Strategie Innenstadt stellt für die Entwicklung der Innenstadt einen wichtigen Meilenstein dar. Deshalb ist es wichtig, dass der neue Platz - und das wird die Kirchgasse nach der Sanierung sein – von den Anstösser/innen und dem Publikum auch angenommen und genutzt wird.
Gerade deshalb kommt dem Eröffnungsfest ein grosser Stellenwert zu. Am Eröffnungsfest soll beispielhaft gezeigt werden, was mit dem neuen Ort möglich ist. So ist das Konzept der „Kleinen Häppchen“ entstanden. Das Kirchgassen-Fest soll vor allem den lokalen Kulturschaffenden, den Vereinen und dem Gewerbe eine Plattform bieten.
2. Konzept
Kleine Häppchen statt Mega-Event
Neben einem kleinen – aber feinen – Rahmenprogramm als offizielle Festakte sollen ganz unterschiedliche Akteurinnen und Akteure die Kirchgasse während einer Woche bespielen. Dabei dürfen und sollen durchaus auch eher alltägliche Nutzungen (wie der Markt) zum Zuge kommen. Es geht also nicht darum, das Aussergewöhnliche zu bieten, sondern dank einer hohen Dichte an Angeboten ein grosses Publikum auf die neue Kirchgasse aufmerksam zu machen und den Menschen zu zeigen, was dort möglich ist.
Zwischen Bauende und Schulferien – herausfordernde Rahmenbedingungen
Die Kirchgassen-Baustelle ist erst am 28. Juni 2013 abgeschlossen. Bereits am 6. Juli beginnen die Sommerferien. Im Spätsommer, resp. im Herbst ist die Einweihung aufgrund verschiedener Grossveranstaltungen nicht mehr denkbar. Bleibt also nur die Woche vom 28.06. bis 05.07.2013. Da am Wochenende vom 29. /30.06.2013 bereits das Schulfest stattfindet, muss das Zusammenspiel der beiden Veranstaltungen koordiniert werden.
Eine Woche Programm
Am Freitag 28. Juni abends findet die Behördeneröffnung statt. Da am Samstag wegen dem Schulfest keine Veranstaltungen stattfinden können, ist am Freitag Abend bereits ein Konzert vorgesehen. Am Sonntag führt der Schulumzug u.a. durch die Kirchgasse. Um die Stadtkirche könnte Verpflegung (Brunch) angeboten werden. Anschliessend sollen die ganze Woche bis zu den Schulferien Aktivitäten in der Kirchgasse stattfinden. Am Montag 2.7. ist tagsüber bereits Monatsmarkt in der Kirchgasse, am Donnerstag vormittags erstmals der Wochenmarkt. Die anderen Zeitfenster werden an gute Ideen „vergeben“. Am Freitag findet wiederum der Abschluss der Einweihungswoche statt. Die thematische Aufteilung der Tage könnte folgendermassen aussehen:
Freitag, 28.06.2013
Auftakt: offizieller Festakt und Apéro für Anwohner, Behörden, Unternehmer, Grundeigentümer und anstossendes Gewerbe
Anschliessend Konzert, auch als Auftakt zum Schulfest
Samstag, 29.06.2013 Schulfest in der Schützi; in der Kirchgasse allenfalls begleitende Aktionen des Detailhandels
Sonntag, 30.06.2013 Schulfestumzug, Wirtschaften in der Kirchgasse haben offen
Montag, 31.06.2013 Monatsmarkt (anschliessend Anlass für Marktfahrer?), Heimatabend
Dienstag, 01.07.2013 Kindertag
Mittwoch, 02.07.2013 "Kleine Häppchen", Jazz
Donnerstag, 03.07.2013 Wochenmarkt / Theater / Klassik
Freitag, 04.07.2013 "Kleine Häppchen" und Schlussbouquet mit Open-Air-Konzert
Koordination mit dem Schulfest
Die Koordination mit dem OK des Schulfests läuft und ist auch weiterhin sichergestellt. Das Kirchgassen-Fest darf das Schulfest nicht konkurrenzieren. Im Gegenteil sollen beide Anlässe voneinander profitieren.
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt über einen mit dem Budget 2013 bewilligten (Konto Stadtentwicklung 791.318.01). Dabei wird mit einem relativ hohen Anteil ehrenamtlicher Leistungen gerechnet. Weiter ist Sponsoring einzelner Anlässe denkbar. Dies darf jedoch nicht zu einer hohen Präsenz der Sponsoren (über Werbung, etc.) führen. Die einzelnen Organisator/innen sind für allfälliges Sponsoring selbst zuständig. Folgende Grobaufteilung des Budgets ist vorgesehen:
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis zum vorliegenden Konzept „Einweihungsfest neue Kirchgasse“ und gibt dieses zur Weiterbearbeitung frei.
2. Der Stadtrat erlässt die Gebühren (Nutzung öffentlicher Grund, Werkhof, Polizei) für sämtliche im Rahmen der Eröffnungswoche stattfindenden Veranstaltungen.
3. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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