Inhalt
Betriebskonzept Synchronisation Umgestaltungsmassnahmen H5/Verkehrskonzept Innenstadt
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 28. Januar 2013
- Beschreibung
- Ausgangslage:
Der Kanton plant, die im ERO-Projekt enthaltenen Umgestaltungsmassnahmen (UM) im Abschnitt der H5 zwischen der Hammermühle bis Knoten Amthausquai (Wangen-Olten) ab 2014 zu realisieren. Grundlage für die UM bilden die rechtsgültigen ERO Erschliessungs-pläne.
Die ERO wird am 24. April 2013 eröffnet. Wenn möglich zeitgleich mit der Einweihung der „neuen Kirchgasse“ am 28. Juni 2013 wird auch das neue Innenstadt-Regime mit Begegnungszone in Betrieb gehen. Die dem Betriebskonzept zugrunde liegenden Absichten gehen über die damit verbundenen, technischen Koordinationsbedarfe hinaus. Die für die Stadtstruktur und Adressbildung der Gesamtstadt wichtige Achse Bahnhof – Bahnhofbrücke – Frohburgstrasse – Ringstrasse – Ziegelfeldstrasse – Solothurnerstrasse präsentiert sich heute als recht unwirtliche, verkehrsdominierte Einfallsachse mit entsprechend heterogener Bebauung. Eine optimierte Organisation mit komfortableren Querungen und attraktiver Gestaltung kann längerfristig zu erheblichen Entwicklungs- und Investitionsanreizen führen. Nebst ihrer Funktion als Geschäftstrasse muss auch das Wohnen bessere Chancen bekommen. Die vom Kanton ursprünglich geplanten Umgestaltungsmassnahmen sind rein technischer Natur. Sie tragen den mit der Entlastungswirkung verbundenen Chancen und dem Titel „flankierende Massnahmen“ im innerstädtischen Kontext ungenügend Rechnung.
Die Erarbeitung des Betriebskonzepts erfolgte in enger Zusammenarbeit und finanzieller Beteiligung des Kantons. Die Projektierung und Ausführung erfolgt im Rahmen des ERO-Projekts und Kredits, sofern die fixierten Rahmenbedingungen eingehalten werden:
a. Das Projekt muss den gültigen Erschliessungsplänen entsprechen
b. Der Terminplan für die Umgestaltungsmassnahmen ist einzuhalten
c. Der im ERO-Kredit für die UM eingestellte Kredit ist einzuhalten.
Im Betriebskonzept werden 4 Bausteine unterschieden. Die Bausteine C und D können aufgrund betrieblicher Abhängigkeiten nur gemeinsam realisiert werden. Sie setzen eine Anpassung des Erschliessungsplans voraus. Die Bausteine C und D werden deshalb vom ERO-Projekt ausgeklammert. In der Stellungnahme des AVT wird die mögliche Aufnahme
ins Mehrjahresprogramm Strassenbau 2017 – 2021 zur Diskussion gestellt. Für den Rückbau der Unterführung am Handelshof wäre mit separaten, erheblichen Kosten zu rechnen.
Erwägungen:
Mit dem Betriebskonzept wird eine gestalterische Optimierung der Umgestaltungsmass¬nahmen bezweckt. Es handelt sich um eine „Inselbetrachtung“ ohne direkte Auswirkungen auf die Verkehrsleistungen des Strassennetzes. Die Dosierung erfolgt ausserhalb der „Insel“. Die Leistungsfähigkeit des Systems wird für das für 2020 prognostizierte Nachfragewachstum nachgewiesen. Das in den ERO-Beschlüssen und im kantonalen Richtplan verankerte Prinzip der Angebotsorientierung muss ausserhalb des Systems im Rahmen des künftigen, regionalen Verkehrsmanagements bewerkstelligt werden (Dosierstellen).
Ein Kernelement des Betriebskonzepts ist der Verzicht auf unnötige Lichtsignalanlagen. Der damit verbundene Wegfall von Überkopfsignalisationen und Linksabbiegespuren schafft Raum für einen durchgehenden Mehrzweckstreifen, optische Entrümpelung und geometrische Beruhigung des Strassenraums. Für den Langsamverkehr ergeben sich wesentlich komfortablere Querungsbedingungen und letztlich auch eine höhere Verkehrssicherheit, wie diverse Untersuchungen aus vergleichbaren Situationen zeigen. Die Verstetigung des Verkehrsflusses ist mit zahlreichen weiteren Vorteilen für alle Verkehrsarten und die angrenzenden Liegenschaften (geringere Lärm- und Schadstoffemissionen) verbunden. Die Reisezeiten für den motorisierten Individualverkehr werden insgesamt verkürzt.
Das Betriebskonzept zielt auf eine behutsame Einführung des „Koexistenzprinzips“ insbesondere im innerstädtischen Bereich (Bausteine C und D), ansatzweise bereits auch im Abschnitt Ziegelfeldstrasse. Die Umsetzung und Eingewöhnung muss dannzumal kommunikativ gut begleitet werden. Der Ausgestaltung des Knotens Bleichmattstrasse muss besondere Achtsamkeit gewidmet werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Rückstau aus Fahrtrichtung Innenstadt steht die im Bericht empfohlene Variante 2 mit Rechtsabbiegegebot im Vordergrund.
Finanzierung:
Die Umsetzung des Betriebskonzepts im Abschnitt Ziegelfeldstrasse (Bausteine A und B) ist fester Bestandteil des ERO-Projekts. Es ergeben sich prinzipiell keine weiteren Kostenfolgen. Die Ermittlung der effektiven Kosten erfolgt auf Basis des (noch nicht vorliegenden) Vorprojekts durch das vom Kanton mandatierte Ingenieurbüro. Falls die effektiven Kosten nicht vollständig durch den ERO-Kredit gedeckt sein sollten, müssten entweder „Sponsoren“ gefunden oder das Projekt redimensioniert werden.
Die kommunalen Anschlüsse sind in jedem Fall, d.h. unabhängig vom Betriebskonzept Sache der Stadt. Dafür ist ein vorsorglicher Investitionskredit über 400‘000.-- CHF im Budget 2013 eingestellt (Konto 620.501.123).
Stellungnahmen:
Die Stadtentwicklungskommission und die Kommission für öffentliche Sicherheit wurden detailliert über das Vorhaben orientiert. Die Stadtentwicklungskommission wurde zur formellen Stellungnahme eingeladen.
Die Stadtentwicklungskommission befand das Vorhaben und die Etappierung grossmehrheitlich für gut und empfiehlt das Betriebskonzept zur Weiterbearbeitung.
Die Kommission für öffentliche Sicherheit erwartet nach Vorliegen der Detailplanungen in Bezug auf Verkehrssicherheitsfragen rechtzeitig mit einbezogen zu werden. Insbesondere interessieren die definitiven Ausführungen am Knoten Bleichmattstrasse und die Strassenverhältnisse der Blaulichtorganisation bei der City-Kreuzung.
Das Betriebskonzept wurde dem Amt für Verkehr Ende November 2012 zur Prüfung unterbreitet. In der Stellungnahme, Vorabzug vom 21. Januar 2013, wird zusammenfassend festgehalten:
„Der Umsetzung der Bausteine A und B gemäss Phase T1 unter Berücksichtigung der landschaftspflegerischen und städtebaulichen Anliegen sowie den vorgenannten Anforderungen an die Projektoptimierung UM wird seitens AVT aufgrund einer Gesamtbetrachtung grundsätzlich zugestimmt. Es ist von der Stadt Olten bis Ende Januar 2013 ein entsprechender Änderungsantrag an die Projektleitung ERO, z.H. des Lenkungsausschusses ERO, zu stellen.
Für eine allfällige Umsetzung der Phase T2 mit den Bausteinen C und D sind im aktuellen Mehrjahresprogramm Strassenbau keine Mittel enthalten. Auf Antrag der Stadt Olten könnte eine Projektaufnahme in das Mehrjahresprogramm 2017 - 2021 geprüft werden.“
Beschluss:
1. Das Betriebskonzept Synchronisation Umgestaltungsmassnahmen H5 / Verkehrskonzept Innenstadt wird als Grundlage für die Weiterbearbeitung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Verkehr und Tiefbau genehmigt. Die in der Stellungnahme vom Amt für Verkehr verlangten Ergänzungen werden noch vorgenommen.
2. Das Betriebskonzept wird dem Lenkungsausschusses ERO anlässlich seiner ordentlichen Sitzung vom 18.02.2013 als Projektänderungsantrag unterbreitet.
3. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|