Inhalt
Primarschule, Festlegung Blockzeitenmodell/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 21. Januar 2013
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Verschiedene Änderungen in der Stundentafel der Primarschule (Medienbildung und Frühfremdsprachen) führten zu einer Erhöhung der Pflichtlektionen und dadurch zu zusätzlichem Unterricht an den Nachmittagen. Die Vormittage waren bisher durch ein Blockzeitenmodell mit 4 Lektionen geregelt, das nicht genügend aufnahmefähig war, um die zusätzlichen Pflichtlektionen unterzubringen. In einem ersten Schritt gewährte das Volksschulamt (VSA) eine einzelne vorgelagerte Stunde an einem definierten Wochentag. Dieser „Zahn“ verletzte die Einheitlichkeit des gemeinsamen Beginns.
Im Schreiben vom 23. Januar 2012 („Information zur Neuregelung der Blockzeiten im Kinder-garten und in der Primarschule“, siehe Beilage), regelte das VSA im Hinblick auf das laufende Schuljahr 2012/2013 die Blockzeiten neu. Mit Beschluss der kommunalen Aufsichtsbehörde vom 7. Mai 2012 (Prot.-Nr. 102) erwirkte der Schulträger Olten eine befristete Beibehaltung der „Zahn“-Lösung. Für das Schuljahr 2013/2014 braucht es nun eine neue Regelung, die den kantonalen Vorgaben gerecht wird:
Die Schulleitungskonferenz hat sich nach Anhörung der Primarschul-Steuergruppen für das Modell 2 „Erweiterung ab der 1. Klasse der Primarschule“ (siehe Beilage S. 2) entschieden. Dabei wird das Blockzeitenmodell mit 4 Lektionen um eine vorgelagerte halbe Lektion (27 Minuten, Schulbeginn: 7.45 h) erweitert. Dieses Modell soll für die 1. – 6. Klasse der Primarschule gelten. Für den Kindergarten sollen die Blockzeiten mit 4 Lektionen am Vormittag beibehalten werden (Kindergartenbeginn: 8.15 h).
2. Erwägungen
Die Sonderlösung mit den Kindergärten beruht darauf, dass die Kinder durch den früheren Eintritt in den Kindergarten jünger werden (Verfassungsänderung Harmos-Konkordat, Verschiebung des Stichtages von 1 Monat pro Jahr bis 2014/2015). Mehr als 4 Lektionen am Vormittag wären deshalb eine Belastung, die aus pädagogischen Gründen abgelehnt wird.
Mit dem gewählten Modell 2 kann den Elternerwartungen nach einem einheitlichen Schulbeginn wieder besser entsprochen werden. Der Kindergarten-Sonderregelung könnte mittelfristig mit einem Aufbau von Tagesstrukturen (Randzeitenbetreuung) begegnet werden.
Die frühzeitige Regelung im Hinblick auf das Schuljahr 2013/2014 ermöglicht eine zweckmässige Organisation in den Schulen und eine angemessene Kommunikation gegenüber den Eltern.
Die neue Regelung ist vorerst eine rein organisatorische Massnahme. Pädagogische Konzepte, die sich damit realisieren liessen, stellt die Schulleitungskonferenz aus Kapazitätsgründen zurück.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die neue Blockzeitenregelung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
1. Der Stadtrat als kommunale Aufsichtsbehörde genehmigt die neue Blockzeitenregelung an den Oltner Primarschulen: 27 vorgelagerte Unterrichtsminuten ab 7.45 h für die 1. – 6. Klassen.
2. Die neue Regelung gilt ab Schuljahr 2013/2014.
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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