1. Ausgangslage
In die Finanzplanung 2011 bis 2017 respektive ins Budget 2011 wurde im Herbst 2010 ein Sammlungsprojekt für das Kunstmuseum Olten mit Kosten in der Höhe von CHF 190‘000 (2011: 100‘000, 2012: 90‘000) aufgenommen. In den Bereichen Inventar/Sammlungsverwal-tung/Sammlungspflege besteht im Kunstmuseum seit längerem dringender Handlungs- und Innovationsbedarf. Im Vergleich zu mittlerweile fast allen anderen Schweizer Kunstmuseen ist das Kunstmuseum Olten diesbezüglich deutlich in Rückstand geraten. Verschiedene bisherige Anläufe zur Verbesserung dieser Situation mussten wegen mangelnder personeller und finanzieller Ressourcen abgebrochen werden. Die Existenz verschiedener Inventarsysteme (auf Papier und in veralteten Datenbanksystemen), die den Bestand in sehr unterschiedlicher Güte und nur lückenhaft verzeichnen, erschwert die tägliche Museumsarbeit und verursacht unnötigen Mehraufwand in Bereichen wie Versicherungs- und Leihwesen, Depotbewirtschaftung, Ausstellungs- und Publikationsvorbereitung oder bei der Beantwortung von Anfragen.
Das Projekt besteht aus vier Teilprojekten, die parallel zu einander vorangetrieben werden, sich gegenseitig ergänzen und nachhaltige Verbesserungen für alle Bereiche der Museumsarbeit bringen:
- Einführung einer zeitgemässen Sammlungsdatenbank mit umfassenden Museumsmanagementfunktionen
- Inventarisierung des gesamten Sammlungsbestandes
- Online-Veröffentlichung ausgewählter Werke oder der ganzen Sammlung
- Herausgabe von Band 3 des gedruckten Sammlungskatalogs
Es muss festgestellt werden, dass das Vorhaben aufgrund des Leitungswechsels im Kunstmuseum Olten, insbesondere aber auch mangels personeller Kapazitäten ausgebildeter Fachkräfte bisher nicht ausgelöst werden konnte.
2. Erwägungen
In der Projektorganisation war vorgesehen, Katja Herlach als Kuratorin mit der Projektleitung zu betrauen, welche auch für die Einführung der Sammlungsdatenbank und die Online-Veröffentlichung des Inventars verantwortlich zeichnen sollte; die damalige Leiterin war für die Projektleitung des Sammlungskatalogs vorgesehen. Durch das Ausscheiden der früheren Leiterin, der anschliessenden Vakanz mit interimistischer Leitung durch Katja Herlach und den Nachholbedarf in andern Bereichen (Kommunikation, Internet, Bildung und Vermittlung etc.) konnte der vorgesehene Zeitplan nicht eingehalten werden. Angesichts der hohen Arbeitslast ist es aber auch derzeit nicht möglich, das umfassende Projekt ohne zusätzliche personelle Kapazitäten auszulösen.
Als Ausweg bieten sich zwei Möglichkeiten an:
- Engagement einer externen Projektleitung
- Ausbau der internen Kapazitäten mittels einer befristeten Pensenerhöhung.
In beiden Fällen sollen und können die Kosten aus dem Investitionskredit Konto 308.506.001 bestritten werden.
Die Direktion Präsidium beantragt, den zweiten Weg zu wählen: Vorgesehen ist konkret rückwirkend ab 1. Januar 2013 eine auf ein Jahr befristete Stellenerhöhung um 10 Stellenprozente für Katja Herlach in Lohnklasse 21. Dafür spricht die Tatsache, dass Katja Herlach das Projekt bereits selber ausgearbeitet hat, die Bestände des Kunstmuseums Olten à fond kennt und auch im Falle einer externen Projektleitung ohnehin einen erheblichen Zeitaufwand für die Übermittlung des bei ihr vorhandenen Knowhows vorsehen müsste.
Katja Herlach ist heute mit einem Pensum von 50% beim Kunstmuseum Olten und von 40% bei der Stiftung für Kunst des 19. Jahrhunderts angestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die auf ein Jahr befristete Aufstockung des Stellenpensums von Katja Herlach in Lohnklasse 21 um 10 Stellenprozente betragen CHF 13‘350 inklusive Sozialleistungen. Der Betrag ist dem Konto 308.506.001 Investitionsrechnung zu belasten und den Konten 308.300.01 und 308.395.00 gutzuschreiben.
Beschluss:
1. Das Stellenpensum von Katja Herlach, Kuratorin Kunstmuseum Olten, in Lohnklasse 21 wird rückwirkend ab 1. Januar 2013 befristet auf ein Jahr um 10 Stellenprozente auf 60% erhöht.
2. Die Kosten in der Höhe von CHF 13‘350 inklusive Sozialleistungen sind dem Konto 308.506.001 Investitionsrechnung zu belasten und den Konten 308.300.01 und 308.395.00 gutzuschreiben.
3. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.