Am 17. November 2012 haben Markus Ammann (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende eine dringliche Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Stopp zur weiteren Einzonung von Bauland»
«Bereits bisher ist eine Raumentwicklungspolitik, die mehr Bauland einzont als voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt wird, nicht gesetzeskonform (Art. 15 Raumplanungsgesetz RPG).
Die aktuelle Revision des RPG möchte die Kantone (und subsidiär damit die Gemeinden) in diesem Zusammenhang stärker in die Pflicht nehmen und verlangt, im abweichenden Fall, die Reduktion auf das im Gesetz verankerte Ziel.
In der Stadt Olten scheint es viel eingezontes und unbebautes Bauland zu geben (vgl. dazu auch die Interpellation zur «Entwicklungsstrategie Bauzonen»), dennoch verdichten sich die Hinweise darauf, dass ohne klare Entwicklungsstrategie weiteres Bauland (z. B. im Gebiet Bornfeld) eingezont werden soll.
Aus diesem Grund sind die folgenden Fragen dringend zu beantworten:
1. In welchem Umfang bereitet der Stadtrat aktuell weitere Einzonungen von Bauland vor und in welchem Zeitraum soll dies allenfalls geschehen?
2. Wie begründet der Stadtrat allfällige weitere Einzonungen, insb. Im Lichte der heutigen Gesetzesgrundlage?
3. Wie wären solche Einzonungen auch mit einem revidierten RPG vereinbar bzw. welche Konsequenzen könnte dies haben?
4. Welche Reaktionen erwartet der Stadtrat auf ein allfälliges Zonenplanänderungsgesuch von der kantonalen Behörde? Geht er davon aus, dass diese die oben erwähnte Regel in einer Beurteilung des Gesuchs anwenden würde?
5. Wäre der SR allenfalls bereit, ein freiwilliges Einzonungsmoratorium einzugehen bis die Frage des revidierten RPG vom Volk geklärt ist und die Stadt eine entsprechende aktualisierte Wohnzonen- und Baulandstrategie diskutiert und verabschiedet hat?
6. Beabsichtigt der Stadtrat dem Gemeindeparlament eine entsprechende Strategie zur Kenntnisnahme vorzulegen?
Zur Dringlichkeit:
Der aktuelle Stand möglicher neuer Einzonungen ist nicht bekannt. Um zu verhindern, dass ohne eigentliche Strategie weiteres Land eingezont wird und damit Nutzungskonflikte nicht öffentlich ausgetragen werden, muss der Stadtrat als Planungsbehörde rasch Rechenschaft ablegen und Klarheit schaffen.»
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Zu Frage 1
Der Stadtrat beabsichtigt, die Reservezone Bornfeld sofort einzuzonen.
Zu Frage 2
Neben der Einzonung der Reservezone Bornfeld plant der Stadtrat, aktuell keine weiteren Einzonungen vorzunehmen. Das Bornfeld stösst bei den Bauwilligen auf grosses Interesse; der grösste Teil der Reihenhaus- und Einfamilienhausparzellen ist verkauft. Das Baulandangebot für Mehrfamilienhäuser ist bereits erschöpft. Von den rund 170 Wohnungen im Bornfeld sind aktuell 154 fertiggestellt oder im Bau.
Der Stadtrat will die erfreuliche Entwicklung von Olten weiter fördern und ihre Attraktivität als Wohn- und Arbeitsstandort stärken. Der Stadtrat will deshalb die Reservezone Bornfeld einzonen. Diese Reservezone schliesst nahtlos an das Baugebiet Bornfeld an und ist konzeptionell hinsichtlich Bebauungsmuster und Erschliessung zusammen als Stadtteil mit eigener Identität geplant. Daher eignet sich das Reservegebiet für eine Überbauung. Der Stadtrat ist der Auffassung, dass Bauzonen dort ausgewiesen werden sollen, wo die notwendige Erschliessung vorhanden und der Bedarf ausgewiesen ist.
Das Einzonungsbegehren bezieht sich ausserdem auf das Planerische Leitbild, welches das Gemeindeparlament am 11. November 1999 behandelt und als behördenverbindlich genehmigt hat. Das Planerische Leitbild war Grundlage und Bestandteil der anschliessenden Ortsplanungsrevision; darin wird das gesamte Bornfeld neben dem Kleinholz und dem Fustliggebiet als grössere Wohnbaulandreserve bezeichnet.
Zu Frage 3
Das Einzonungsbegehren zur Reservezone Bornfeld ist gemäss geltender Gesetzgebung zu beurteilen.
Zu Frage 4
Der Stadtrat geht davon aus, dass die kantonalen Behörden das Einzonungsbegehren gestützt auf unsere Begründungen behandeln werden.
Zu Frage 5
Nein. Eine Vorwirkung des zukünftigen revidierten Raumplanungsgesetzes steht nicht zur Diskussion.
Zu Frage 6
Der Stadtrat wird sich im Rahmen der Berichterstattung zur Interpellation Markus Ammann (SP) und Mitunterzeichnende betr. „Entwicklungsstrategie Bauzonen“ (Zonenplanung) zum Vorgehen für die nächste Überprüfung des Zonenplans äussern.