Inhalt
Motion Anna Engeler (GO) und Mitunterzeichnende betr. Öffnung Mühlebach im Bereich der alten Aarauerstrasse/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 24. Januar 2013
- Beschreibung
- Am 24. Mai 2012 haben Anna Engeler (GPS) und Mitunterzeichnende eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Der Mühletal Bach verläuft heute mehrheitlich unterirdisch u. A. fliesst er auch unter der alten Aarauerstrasse. Wir möchten den Stadtrat beauftragen, eine Vorlage vorzubereiten wie der Mühletalbach auf der ganzen Länge der alten Aarauerstrasse offengelegt werden könnte. Eine Variante, welche die Sperrung der alten Aarauerstrasse für den motorisierten Verkehr vorsieht, ist dabei ebenfalls zu berücksichtigen. Mit minimalen baulichen Massnahmen könnte so auf der rechten Aareseite ein attraktiver Begegnungsort für Anwohnerinnen, Studierenden der Fachhochschule sowie BesucherInnen der nahegelegenen Einkaufsmöglichkeiten geschaffen werden.
Begründung:
1. Mit der Eröffnung der neuen Fachhochschule und mit dem Projekt Bahnhof Olten Ost erlebt das Quartier eine wesentliche Aufwertung. Die alte Aarauerstrasse ist die eigentliche Verlängerung der Begegnungszone Bahnhof Ost. Durch die Öffnung des darunter verlaufenden Baches würde die Attraktivität dieser Strasse weiter erhöht.
2. Die alte Aarauerstrasse ist bereits heute mit Bänken ausgestattet und ein beliebter Aufenthaltsort. Mit der Öffnung des Baches würde dies weiter verstärkt. Insbesondere über den Mittag könnte ein attraktiver Begegnungsort für Studierende der Fachhochschule, Anwohnerlnnen aber auch den BesucherInnen der vielen Verkaufsgeschäfte des Quartiers geschaffen werden.
3. Die alte Aarauerstrasse ist bereits heute nicht allzu stark durch den motorisierten Individualverkehr belastet. Eine Sperrung hätte keine grösseren Auswirkungen auf die Erschliessung des Quartiers sondern würde die sehr unübersichtliche und, vor den Langsamverkehr gefährliche, Verkehrssituation bei der Einmündung in die Bifangstrasse entschärft. Der Zugang zu den Einkaufsmöglichkeiten indes bleibt weithin gewährleistet. Die alte Aarauerstrasse würde durch das Fahrverbot zu einem eigentlichen PIatz mit innerstädtischem Charakter, der bis jetzt auf der rechten Stadtseite noch fehlt. Ähnlich der Kirchgasse bestünde auch hier für Restaurants und Cafés die Möglichkeit, auf die Strasse zu stuhlen.
4. Olten hat sehr wenige offene Gewässer. Auf der rechten Aareseite fehlen diese im Stadtgebiet ganz. Offene (stehende und fliessende) Gewässer sind nicht nur attraktiv für die Bevölkerung sondern auch ökologisch wichtig. Laut dem Naturinventar Olten führt die Ausdohlung von fliessenden Gewässern wie dem Mühletal Bach zu einer Erhöhung der ökologischen Vielfalt.»
Stadtrat Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Generelles
Die Offenlegung und Revitalisierung von Gewässern ist im Gewässerschutzgesetz (GSchG) und dem Kantonalen Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) sowie den zugehörigen Verordnungen geregelt.
Demnach sind Gewässer oder einzelne Gewässerabschnitte in der Regel durch raumplanerische Massnahmen oder im Zusammenhang mit Unterhaltsmassnahmen und bautechnischen Erneuerungsarbeiten aufzuwerten. In überbauten Gebieten sind Ausnahmen von den Bestimmungen über die Anforderungen an die Natürlichkeit der Gewässer und ihrer Ufer möglich.
Die Prüfung, ob ein eingedolter Bach ganz oder abschnittsweise offengelegt und wenn möglich und zweckmässig in einen möglichst naturnahen Zustand überführt wird, ist im Kanton Solothurn seit dem 4. März 2009 mit der Inkraftsetzung des GWBA zwingend und erfolgt in den Gemeinden spätestens mit der nächsten Ortsplanungsrevision.
Zum Inhalt
Der eingedolte Mülitälibach verläuft im Bereich der alten Aarauerstrasse in einer Tiefe von 2 bis 3 Metern unter dem Strassenniveau. Bei starken Regenfällen wird die Kanalisation in den unterirdisch geführten Bach entlastet respektive abgeleitet. Der Mülitälibach ist ein öffentliches Gewässer und untersteht deshalb der Hoheit des Kantons. Die Bauwerke der Eindolung gehören dem Zweckverband Abwasserregion Olten (ZAO) und die gemäss Motion betroffenen Grundstücke der Einwohnergemeinde Olten. Eine Planung zur Offenlegung des Baches wird deshalb in kooperativer Zusammenarbeit mit den drei betroffenen Akteuren erfolgen müssen.
Ob und wo die Offenlegung des Mülitälibaches möglich ist oder nicht, hängt u. a. davon ab, wie das von ihm durchflossene Gebiet genutzt respektive überbaut ist. So kann z. B. davon ausgegangen werden, dass eine Ausdolung an der alten Aarauerstrasse möglich ist, wenn die Strasse weitgehend vom motorisierten Verkehr befreit ist und dem Langsamverkehr zur Verfügung steht. Stehen die entsprechenden Flächen hingegen auch dem motorisierten Individualverkehr zur Verfügung, ist die Offenlegung zumindest in Frage gestellt. Rein technisch ist diese zweifellos machbar. Die Baukosten werden aufgrund einschlägiger Erfahrungen und unter Berücksichtigung der Höherlegung der Bachsohle sowie einer gestalterisch bescheidenen Ausführung auf mindestens 1 Mio. Franken geschätzt.
Sofern sich die Offenlegung des Mülitälibaches als möglich, zweck- und verhältnismässig erweist und diese einen hohen ökologischen Nutzen aufweist, ist eine Kostenbeteiligung des Bundes und Kantons möglich. Gleichzeitig muss aber an dieser Stelle festgehalten werden, dass die Offenlegung des Mülitälibaches im Wasserbaukonzept des Kantons aus dem Jahre 2007 nicht als prioritär eingestuft wurde. Das Konzept wird aktuell vom Kanton überarbeitet.
Die Aufwertung des Bifangplatzes ist ein wichtiges Anliegen im laufenden Projekt „Entwicklung Olten Ost“. Die Alte Aarauerstrasse gehört zweifellos in den Bearbeitungs- oder Betrachtungsperimeter für den Wettbewerb Bifangplatz. Die Wettbewerbsvorbereitungen erfolgen im Jahr 2013 im Rahmen des in der Investitionsrechnung aufgeführten Projekts „Bifangplatz / Bifangquartier / Neugestaltung Begegnungszone“ Kto. Nr. 620.501.038. Die Möglichkeiten zur Offenlegung des Mülitälibaches sollen in diesem Rahmen untersucht und diskutiert werden. Über einen Ausführungskredit wird das Gemeindeparlament zirka Ende 2014 entscheiden können.
Da die Offenlegung des Mülitälibaches ohnehin von Amtes wegen überprüft werden muss und nicht unabhängig von den vorgenannten Projekten geplant werden sollte, empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und zu überweisen.
Zugehörige Objekte
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