Inhalt
Verkehrsmassnahme Amthausquai Süd/Parkplatz für Gehbehinderte
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 7. Januar 2013
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Im März 2012 besichtigte die Gebäudeversicherung des Kantons Solothurn SGV die aareseitige Zufahrt zum Kapuzinerkloster am Amthausquai Süd. Dabei stellte die SGV fest, dass bei einem Brandfall im Kloster die Zufahrt für grosse Feuerwehrfahrzeuge wegen der schmalen Einfahrt zum Klostergarten nicht optimal ist. Erschwert wird diese Tatsache durch den Umstand, dass sich beidseits der Einfahrt je zwei Parkplätze befinden. Wenn alle vier Parkplätze durch abgestellte Fahrzeuge belegt sind, muss mit den grossen Feuerwehrfahrzeugen mehrmals vor- und rückwärts manövriert werden. Dadurch würde bei einem Brandfall im Kloster wertvolle Zeit verloren gehen, die für die Rettung von Menschen und materiellen Gütern (Kulturgüter) entscheidend sein kann.
2. Situation
Vor der Zufahrt zum Klostergarten befindet sich ein Parkverbotsfeld, welches 3,5 m breit ist. Rechts und links des Parkverbotsfeldes befinden sich je zwei Parkplätze von jeweils 4,78 m Breite. Vis-à-vis befinden sich aareseitig Seitwärtsparkplätze.
3. Massnahme
Um die Situation für die Feuerwehr an dieser Örtlichkeit zu verbessern, wurde mit dem Kdt Stv der Feuerwehr Olten ein Augenschein vor Ort vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass die Zufahrtsituation verbessert werden könnte, wenn beidseitig des Parkverbotsfelds die vier gebührenpflichtigen Parkplätze aufgehoben und rechts und links je ein Parkfeld für Gehbehinderte markiert würde. Ein Parkfeld für Gehbehinderte ist gemäss den geltenden Normen 3,5 Meter breit, um das Ein- und Aussteigen von Personen mit Gehbehinderung bzw. das Ein- und Ausladen eines Rollstuhls zu erleichtern. Eine beidseitige Aufhebung der
bestehenden vier Parkfelder würde demzufolge die Zufahrt zum Klostergarten um 2,56 m verbreitern. Da es im Moment jedoch nicht empfehlenswert ist, vier bestehende Parkfelder aufzuheben resp. durch zwei Parkfelder für Gehbehinderte zu ersetzen, wird durch die Stadtpolizei empfohlen, die beiden bestehenden Parkfelder auf der linken Seite der Zufahrt durch ein Parkfeld für Gehbehinderte zu ersetzen sowie das Parkverbotsfeld um 1,28 m zu verbreitern. Damit kann sichergestellt werden, dass die Feuerwehr im Ereignisfall ohne zeitliche Verzögerung in den Klostergarten einfahren kann. Da sich am Amthausquai auch das Stadttheater befindet und sich in der näheren Umgebung noch keine Parkplätze für Gehbehinderte befinden, würde diese Massnahme auch für die gehbehinderten Besucher des Stadttheaters sowie den Besuchern der Organisation Procap mit Sitz an der Froburgstrasse 4 dienen.
Die Direktion Öffentliche Sicherheit beantragt deshalb dem Stadtrat, die beiden bestehenden gebührenpflichtigen Parkfelder links der Klostereinfahrt durch ein Parkfeld für Behinderte zu ersetzen und das Parkverbotsfeld zu erweitern.
Beschluss:
Gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) und der Änderung der Kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr, RRB vom 08. März 1994 / Inkrafttreten 01. Juli 1999 werden folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
1. Die beiden gebührenpflichtigen Parkplätze auf der linken Seite der Klostereinfahrt werden aufgehoben.
2. Es wird ein neues, gebührenpflichtiges Parkfeld mit Zusatz 5.14 (Gehbehinderte) signalisiert und gelb markiert.
3. Das Parkverbotsfeld wird entsprechend breiter markiert.
4. Die Neusignalisation ist mit Rechtsmittelbelehrung in der Oltner Tagespresse zu publizieren (Art. 107, Abs. 2 SSV)
5. Gegen diese Verkehrsmassnahme kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Departement des Innern des Kantons Solothurn Beschwerde erhoben werden.
6. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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