Inhalt
Zehnderweg-Neumattstrasse/Neusignalisation
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 17. Dezember 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Der Zehnderweg wird besonders durch Schüler des Frohheimschulhauses mit dem Fahrrad befahren. Unter anderem fahren sie vom Schulhaus her durch den Zehnderweg in Richtung Ziegelfeldstrasse.
2. Situation
Bei dieser Ausfahrt ist die Vortrittsregelung mittels Signalisation „Kein Vortritt“ geregelt. Die Weiterfahrt ist zur Zeit rechts/links in die Ziegelfeldstrasse und scharf links in die Neumattstrasse möglich. In der Vergangenheit kam es beim Abbiegen in die Neumattstrasse zu gefährlichen Situationen, da Fahrradlenker die Kurve schneiden, über den Stop-Sack und somit in die Fahrspur entgegenkommender Fahrzeuge fahren.
Die Stadtpolizei beantragt deshalb dem Stadtrat, die bestehende Signalisation „Kein Vortritt“ mit der Signalisation „Geradeaus oder Rechtsabbiegen“ zu ergänzen.
Beschluss:
Gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) und der Änderung der Kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr, RRB vom 08. März 1994 / Inkrafttreten 01. Juli 1999 werden folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
1. Ergänzen der Signalisation „Kein Vortritt“ mit der Neusignalisation 2.40 „Geradeaus oder Rechtsabbiegen“ am Zehnderweg.
2. Die Neusignalisation ist mit Rechtsmittelbelehrung in der Oltner Tagespresse zu publizieren (Art. 107, Abs. 2 SSV)
3. Gegen diese Verkehrsmassnahme kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Departement des Innern des Kantons Solothurn Beschwerde erhoben werden.
4. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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