Inhalt
Postulat Luzia Stocker (SP) betr. Kauf Kino Lichtspiele/Beantwortung
- Geschäftsart
- Antrag
- Datum
- 22. November 2012
- Beschreibung
- Luzia Stocker hat am 25. Juni 2012 ein dringliches Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Der Stadtrat wird gebeten, den Kauf der Liegenschaft Klosterplatz 20, Kino Lichtspiele durch die Stadt Olten zu prüfen.
Begründung
Der Presse konnte entnommen werden, dass die Liegenschaft Klosterplatz 20 zum Verkauf steht. Das markante Gebäude prägt seit Jahrzehnten das Bild des Klosterplatzes und das Kino Lichtspiele hat Generationen von Oltnerinnen und Oltnern das Kinoerlebnis näher gebracht. Aus städtebaulicher Sicht ist der Erhalt der Volumetrie relevant. Es ist für die Entwicklung des Klosterplatzes wichtig, dass die Stadt Olten mitbestimmt, wie sich der Klosterplatz dereinst zeigen wird. Das Kino könnte zum Bespiel in eine Kinomeile einbezogen werden, indem die beiden Stadtseiten so verbunden werden, vom Kino Palace über das Lichtspiele bis zum Capitol. Das Kino Lichtspiel ist seit Jahrzehnten mit unterschiedlichem Programm als kultureller Ort für die Stadt Olten prägend. Mit dem neuen Verein Filmverein Lichtspiele und dessen Programm wird das Angebot im Bereich Film seit einigen Jahren bereichert und ist eine wertvolle Ergänzung zu den eher kommerziell ausgerichteten Kinos in Olten. Bei einem allfälligen Kauf könnte neben der bisher bekannten Nutzung als Studio-Kino der zentral gelegene Saal mit weiteren Nutzungen bespielt werden. Dafür wäre selbstredend ein dem Ort angemessenes Nutzungskonzept zu erarbeiten. Sollte der Filmverein Lichtspiele selber in der Lage sein, die Liegenschaft käuflich zu erwerben, wird der Stadtrat gebeten, mit dem Verein Kontakt aufzunehmen. Es soll die bestmögliche Lösung für den Erhalt und die Nutzung der Liegenschaft gefunden werden. Die Begründung der Dringlichkeit erfolgt mündlich in der Parlamentssitzung.»
Die Dringlichkeit wurde vom Parlament am 28. Juni 2012 mit 29:13 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
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Stadtrat Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Als ein entsprechendes Inserat im Internet aufgeschaltet worden war, hat seitens der Stadt bereits vor Eingang des Postulats ein erster Kontakt mit der Eigentümerin, Coop Immobilien AG, betreffend der Liegenschaft «Klosterplatz 20 / Kino Lichtspiele» stattgefunden. In der Folge wurde die Liegenschaft besichtigt – und entsprechend der «Richtlinie für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken» wurde auch ein neutrales Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben.
Nachdem seitens der Coop Immobilien AG ursprünglich ein Verkauf der Liegenschaft an den Meistbietenden angedacht gewesen ist, hat gemäss Mitteilung von Herrn Danilo Zampieri, Leiter Immobilienregion Bern / Nordwestschweiz, eine Kehrtwendung in dieser Frage stattgefunden. Obwohl sich verschiedene Kaufinteressenten gemeldet hätten und auch Angebote eingegangen seien, habe die Direktion der Coop Immobilien AG nämlich zwischenzeitlich entschieden, das Objekt nun doch nicht einer Veräusserung zuzuführen. Im
Weiteren besteht von Seiten der Coop Immobilien AG auch keine Absicht, den Mietvertrag mit dem Filmverein Lichtspiele aufzuheben.
Gemäss der «Richtlinie für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken» werden Liegenschaften und Grundstücke nur dann erworben, wenn diese für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben notwendig und geeignet sind, wenn damit übergeordnete öffentliche Interessen der Stadtentwicklung verfolgt oder wenn damit stadteigene Grundstücke sinnvoll arrondiert werden können.
Da dieses Objekt für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben weder geeignet noch notwendig ist, hätte in diesem Fall kein übergeordnetes öffentliches Interesse am Erwerb dieser Liegenschaft begründet werden können. Für den Stadtrat wären dementsprechend auch die Voraussetzungen für den Kauf dieses Objektes nicht gegeben gewesen.
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament, das Postulat zu überweisen und gleichzeitig abzuschreiben.
Zugehörige Objekte
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