Am 16. November 2011 haben die Grünen Olten folgenden Vorstoss eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt einen Energiefonds zu schaffen, der für die Dauer von mindestens 5 Jahren jährlich mit einem Betrag, welcher 2 Steuerprozentpunkten – bezogen auf den gesamten Steuerertrag – entspricht, gespeist wird. Die Mittel aus dem Energiefonds dienen der Förderung von Vorhaben zur rationellen Energieanwendung, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz. Die Grundlagen und Ausführungsbestimmungen sind in einem Reglement über den Energiefonds der Stadt Olten festzulegen.
Begründung
Als Energiestadt und Klimabündnisstadt ist die Stadt Olten verpflichtet sich für rationelle Energieanwendungen, nachhaltige Energieerzeugung und zum Schutz des Klimas einzusetzen. In einzelnen Bereichen werden bereits heute Massnahmen umgesetzt – andere Bereiche werden hingegen noch weitgehend vernachlässigt.
Zu Recht ist die Stadt Olten beispielsweise stolz auf ihre Gebäudestrategie, welche darauf abzielt, dass die energetischen Anforderungen bei Sanierungen oder Neubauten von stadteigenen Liegenschaften auf die Zielsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft ausgerichtet sind. Hingegen besteht Handlungs- bzw. Nachholbedarf in anderen Bereichen wie beispielsweise bei privaten Liegenschaften, bei Industrie und Gewerbe und im Bereich der Mobilität. Der Energiefonds der Stadt Olten soll die notwendigen Mittel für Vorhaben zur rationellen Energieanwendung (Energieeffizienz), zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und zum Klimaschutz in allen Bereichen der Stadt Olten bereitstellen. Diese Mittel sollen von allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Olten und von allen in Olten ansässigen Unternehmen genutzt werden.
Im Reglement über den Energiefonds der Stadt Olten sind die notwendigen Grundlagen festgehalten. Das Reglement soll die erforderlichen Voraussetzungen für die Förderung von Vorhaben und die Anforderungen zum Nachweis der Wirksamkeit von geförderten Vorhaben festlegen.
Als Vorbild für den Energiefonds der Stadt Olten kann der Energiefonds der Stadt Luzern dienen. Dieser Energiefonds schafft konkrete Anreize für rationelle und umweltschonende Energieanwendungen, für die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen, zur dezentralen Elektrizitätserzeugung, zur Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugkonzepten und Mobilitätsformen, für die energiebezogene Beratung, Ausbildung und Information sowie für Massnahmen im Rahmen des Klimaschutzes.
Die Speisung des Energiefonds der Stadt Olten mit genügend Mitteln und über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ist wichtig. Ein jährlicher Betrag, welcher 2 Steuerprozentpunkten bezogen auf den gesamten Steuerertrag entspricht, bedeutet in Franken beziffert ca. 1.6 Millionen (Stand Rechnung 2010).
Mit einem Energiefonds unterstreicht die Stadt Olten ihre aktive Rolle als Energiestadt und Klimabündnisstadt und verstärkt ihre Aktivitäten durch den Einbezug der Bevölkerung und der Unternehmen der Stadt Olten.“
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Ernst Zingg den Vorstoss wie folgt:
1. Ausgangssituation
Der Vorstoss der Fraktion Grüne Olten fordert die Schaffung eines Energiefonds zur Förderung von Vorhaben zur rationellen und umweltschonenden Energieanwendung, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz. Der Fonds soll gemäss Vorstoss über 5 Jahre mit dem Ertrag von jährlich 2 Steuerprozenten geäufnet werden. Der Vorstoss wird damit begründet, dass Olten als Energiestadt und Mitglied des Klimabündnisses sich für die Erreichung ambitiöser Ziele im Energie- und Klimabereich verpflichtet hat. Mit einem Energiefonds unterstreiche die Stadt Olten ihre aktive Rolle als Energie- und Klimabündnisstadt und verstärke ihre Aktivitäten durch den Einbezug der Bevölkerung und der Unternehmen der Stadt Olten.
Seit der Einreichung der Motion sind wichtige Entscheide in der kommunalen Energiepolitik gefallen: Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zum zweiten Reaudit Energiestadt hat der Stadtrat die Energie- und Klimastrategie 2012 erarbeitet, welche die Zielsetzungen der 2000-Watt-Gesellschaft bestätigt und einen kommunalen Absenkpfad definiert. Gleichzeitig hat er Handlungsansätze, Schwerpunkte und einen Massnahmenplan 2012-2015 verabschiedet. Um es vorwegzunehmen: Die Schaffung eines Energiefonds nimmt darin einen wesentlichen Platz ein.
Die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft richten sich auf den Energieverbrauch und die Energiebereitstellung aus. Die Auswirkungen, die die Verfolgung dieser Ziele mit sich bringen wird, reichen weit über den Energiebereich hinaus. Man wird nicht darum herum kommen, neben der Frage, wie die Energie bereitgestellt wird, auch die Frage zu beantworten, für was sie eingesetzt wird. Dies führt unweigerlich zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Novatlantis, welche die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft unter anderen propagiert, macht dies nicht umsonst unter dem Slogan „Leichter leben“.
Die Art und Weise, wie Energie produziert, verteilt und genutzt wird, prägt unsere Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt und bestimmt die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungsrichtung. Energieproduktionsformen, das Sanierungstempo des Gebäudeparks, der Einsatz von Geräten und Maschinen, unsere Mobilität sind in Verbindung mit den Zielsetzungen von Energiestadt und Klimabündnis unweigerlich mit dem Konzept einer nachhaltigen Entwicklung verbunden. Und nachhaltige Entwicklung muss in Olten im Kontext der beiden Projekte „Chance Olten Ost“ und seiner Weiterentwicklung „Entwicklung Olten Ost“ verstanden werden. Ihre Vision ist ein Stadtteil mit hoher Lebensqualität, positiver Identität und Ausstrahlung und einem Zusammenleben vielfältiger Bevölkerungsgruppen sowie die Nutzung der ökonomischen und städtebaulichen Potenziale für eine nachhaltige Entwicklung. Im Teilprojekt Immobilienstrategie, wird dann wieder ganz konkret die Verbindung zu Energiefragen hergestellt.
Aus diesem Grund werden im folgenden Überblick nicht nur die bestehenden Förderprogramme im Bereich Energie, sondern auch dasjenige des Bundes im Bereich nachhaltige Entwicklung kurz dargestellt.
1.1 Bestehende Förderprogramme im Bereich Energie
Die Fördermassnahmen des Bundes und der Kantone im Bereich Energie werden heute über das Gebäude¬programm aufeinander abgestimmt. Das Gebäudeprogramm besteht aus einem
• nationalen Teil: Verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen in bestehenden, beheizten Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden. Diese Förderung ist in der ganzen Schweiz einheitlich.
• In den meisten Kantonen: Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, der Abwärmenutzung, der Optimierung der Haustechnik und von Gesamtsanierungen. Die Förderung variiert von Kanton zu Kanton. Der Kanton Solothurn fördert zusätzlich
- Neubauten nach Minergie-P-Standard
- Sonnenkollektoren für Warmwasser
- Wärmepumpen als Ersatz bestehender Heizungen
- Holzheizungen mit Nennleistungen bis 70 kW
- automatische Holzheizungen mit Nennleistungen ab 70 kW
- Photovoltaikanlagen
Neben den Förderprogrammen der öffentlichen Hand, gibt es auch Fördergelder der Energieversorgungsunternehmen. In Olten unterstützt die Aare Energie AG den Ersatz von Öl- und Widerstandsheizungen durch Wärmepumpen, den Einsatz von erneuerbaren Energien direkt mit Aktionen wie 50 Solardächer jetzt! oder via Aarestromfonds.
1.2 Bestehendes Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung des Bundes
Der Bund fördert mit seinem Programm Nachhaltige Entwicklung Projekte aus den Bereichen Tourismus, nachhaltige Beschaffung in der öffentlichen Verwaltung, Förderung nachhaltiger Quartieren, der Einführung oder Weiterverfolgung von Nachhaltigkeitsprozessen und der Anwendung von Nachhaltigkeitsbeurteilungen unterstützt. Um in den Genuss von Förderbeiträgen des Bundes zu kommen, müssen die Projekte folgende Kriterien erfüllen:
• Das Projekt berücksichtigt die drei Dimensionen der Nachhaltigen Entwicklung, also Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.
• Das Projekt ist innovativ, beispielhaft und lässt sich national und/oder auf andere Regionen übertragen.
• Das Projekt kann einen langfristigen Einfluss nachweisen. Es bewahrt den Handlungsspielraum künftiger Generationen.
• Das Projekt verfolgt einen partizipativen Ansatz (Beteiligung und Einbindung staatlicher und / oder nichtstaatlicher Akteure).
• Das einzureichende Dossier garantiert die Kontinuität des Projekts.
• Es wird denjenigen Projekten Vorzug gegeben, welche eines oder mehrere Zusatzkriterien erfüllen:
o Das Projekt erfüllt ein prioritäres Bedürfnis der Gemeinde oder der Region.
o Die Resultate sind sichtbar und einfach zu kommunizieren.
o Die Themen und/oder die Vorgehensweise knüpfen an die «Strategie Nachhaltige Entwicklung» des Bundesrats an.
o Das Projekt verfügt über eine deutlich erkennbare generationenübergreifende Dimension.
o Das Projekt ist mit anderen vom Förderprogramm unterstützten Projekten vernetzt.
o Das Projekt ist einfach zu realisieren und verfügt über ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Keine Unterstützung erhalten bereits realisierte Projekte, Infrastrukturvorhaben (Solarenergieinstallationen, Brücken, Wanderwege, etc.), Publikationen allgemeiner Art, Internetauftritte, Beihilfen an Dritte (Beratungen, Kursangebote) sowie Studien- und Forschungsprojekte.
Die verschiedenen Förderprogramme sind sehr dynamisch, sie müssen dem jeweiligen Stand der Technik und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um die Fördergelder effizient und zielgerichtet einsetzen zu können. Die Förderung von Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf kommunaler Ebene muss sich in nationale, kantonale und private Förderprogramme einordnen. Sie müssen entweder eine Nische besetzen, Lücken der bestehenden Förderprogramme eliminieren oder Hemmnisse in der Umsetzung der bestehenden Förderprogramme überwinden helfen. Dieser kommunale Handlungsbedarf ist zu definieren.
2. Ein Energiefonds mit Weitblick
Die Steigerung der Energieeffizienz und Ressourcenschonung, wie sie die 2000-Watt-Gesellschaft postuliert, stellt in der Entwicklung hin zu einer nachhaltigem Quartier oder einer nachhaltigen Stadt einen Schlüsselfaktor dar. Diese positive Entwicklung kann nicht alleine durch die öffentliche Hand verfolgt und umgesetzt werden. Sie setzt eine dynamische, wache Bevölkerung, ein innovatives Gewerbe und weitblickende Wirtschaft voraus, welche sich mit ihrem Wohnumfeld und seiner Stadt auseinandersetzt. Ein sinnvoller Zweck eines Fonds ist deshalb, neben der Steigerung der Energieeffizienz, auch die Förderung und Unterstützung einer Entwicklung in energieeffiziente und nachhaltige Lebensformen. Ein Fonds ist deshalb nur zielführend, wenn ein wichtiger und als Schlüsselfaktor erkannter Bereich unterstützt wird, er sich aber auch integralen Handlungsansätzen, welche sich der komplexen Realität stellen und Entscheidungsprozesse interdisziplinär und sorgfältig vorantreiben, öffnet.
2.1 Zweck eines Energiefonds
Ein städtischer Energiefonds muss auf der lokalen Ebene ansetzen und Lücken in nationalen, kantonalen oder auch privater Förderprogramme schliessen. Es müssen Projekte und Massnahmen gefördert werden können, welche
• ohne städtische Förderung nicht realisiert würden.
• innovative und für die Stadt Olten von besonderer Bedeutung sind.
• die Beratung, Ausbildung, Information und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema haben.
• die Umsetzung bestehender Entwicklungsstrategien unterstützen (z.B. Energie- und Klimastrategie, Entwicklung OltenOst),
• dem Management-Tool Energiestadt 2012 in den künftigen Reaudits bewertet werden,
• auf dem Gebiet der Stadt Olten lokalisiert sind oder für die Stadt Olten von besonderem Interesse sind,
• eine nachweisbare Mehrleistung gegenüber gesetzlichen Vorgaben darstellen und mindestens dem Stand der Technik entsprechen.
2.2 Handlungsfelder
Aufgrund langjähriger Erfahrungen in der Energieberatung, der Mitwirkung in Planungs- und Bauprozessen oder aus den Erfahrungen aus den Projekten Chance Olten Ost und Entwicklung Olten Ost können Defizite und Umsetzungshürden auf kommunaler Ebene in folgenden Handlungsfeldern
a) Information, Motivation und Kommunikation für eine Nachhaltige Entwicklung, 2000-Watt-Gesellschaft
b) der Beratung und Verfahrensunterstützung bei konkreten Bau- und Planungsvorhaben
c) der Förderung von innovativen, effizienten Technologien zur umweltschonenden Energiegewinnung und –nutzung sowie in der Unterstützung von Desinvestitionen bei einem Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz
d) der Abstimmung von Planungs- und Bauvorhaben auf Anforderungen einer nachhaltigen Quartier- und Stadtentwicklung
e) in der Entwicklung, Förderung und Umsetzung nachhaltiger Mobilitätsformen
f) bei Projekten und Vorhaben von besonderer Bedeutung für die Stadt Olten
bestimmt werden.
a) Information, Motivation und Kommunikation für eine Nachhaltige Entwicklung, 2000-Watt-Gesellschaft
Der Umbau des Energieversorgungsystems der Schweiz wird wirtschaftliche und soziale Auswirkungen mit sich bringen. Nachhaltige Mobilitätsformen müssen zur Selbstverständlichkeit werden. Die Faktoren, welche Lebensqualität definieren, werden diskutiert und neu gewichtet werden. Effizienter und umweltschonende Einsatz der Energie und weiterer Ressourcen muss soll als Lifestyle anerkannt werden. Der Umbau Richtung 2000-Watt-Gesellschaft gelingt, wenn er von der gesamten Gesellschaft mitgetragen werden wird. Dafür müssen Kenntnisse der Sachverhalte vermittelt werden, Ideen entwickelt und Zwischenziele festgelegt werden können. Instrumente dafür sind Vorträge, Kurse, Ausstellungen, Wettbewerbe, Workshops oder Aktionstage.
b) Beratung und Verfahrensunterstützung bei konkreten Bau- und Planungsvorhaben
Die Nachfrage nach der klassischen Energieberatung ist ungebremst. Bei der Sanierung stellen sich konkrete Fragen, welche im Detail beantwortet werden müssen, um langfristig sinnvolle technische Lösung zu erhalten. Diese klassische Energieberatung soll weitergeführt werden. Sie soll jedoch um weitere Aspekte erweitert werden. Für eine nachhaltige Gesellschaft reicht ein energetisch sanierter Gebäudepark nicht. Herausforderungen stellen sich nicht nur in der Energieversorgung, sondern auch in der Erhaltung und Förderung der Biodiversität oder bei der stetig fortschreitenden Versiegelung von Flächen. Instrumente dafür sind: Energieberatung, Energiecoaching, Verfahrensbegleitung bei Bewilligungen und Anträgen, ökologische Planungs- und Baubegleitung.
c) Förderung von innovativen, effizienten Technologien zur umweltschonenden Energiegewinnung und -nutzung sowie in der Unterstützung von Desinvestitionen bei einem Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz
In diesem Handlungsfeld sollen vor allem konkrete Massnahmen in der Umsetzung gefördert werden. Es entspricht den klassischen Förderbeiträgen von Bund und Kanton oder des Aarestromfonds, in dem Anreize z.B. zur Realisierung von Solaranlagen, Fenstersanierungen, Geräteeinsatz bereitgestellt werden. Die Abgrenzung zu den bereits bestehenden Programmen ist in diesem Handlungsfeld besonders wichtig.
• Die rationelle und umweltschonende Energieanwendung in Gebäuden, Geräten, Anlagen und Prozessen,
• Die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen,
• Der Aufbau und die Erweiterung von Wärmeverteilinfrastrukturen für erneuerbare Energieträger als Voraussetzung für den Betrieb von effizienten und umweltschonenden Energieproduktionsanlagen,
• Der Einsatz neuer, zukunftsgerichteter Technologien zur umweltschonenden Energieproduktionsanlagen,
• Die dezentrale Elektrizitätserzeugung (Brennstoffzellen, WKK),
• Massnahmen im Rahmen des Klimaschutzes,
• Studien, Konzepte, Pilotanlagen.
d) Abstimmung von Planungs- und Bauvorhaben auf Anforderungen einer 2000-Watt-Gesellschaft
An Planungen und Bauvorhaben heute hohe Anforderungen gestellt. Gefragt sind innovative Ansätze für eine energieeffiziente und gleichzeitig nachhaltige Quartierentwicklung. Es geht nicht nur um die Berücksichtigung architektonischer und energetischer Erfordernisse, sondern auch darum, verschiedene Aspekte aus den Bereichen Gesundheit, Integration, Sicherheit, Mobilität, Umwelt und Siedlungsform miteinander in Einklang zu bringen. Solche Entwicklungsprozesse stellen hohe Anforderungen an die Beteiligten. Bauherren und Immobilienbesitzer werden gegenüber einem konventionellen Ansatz mit einem Mehraufwand und einem zieloffeneren Ausgang konfrontiert. Es gibt heute Instrumente, welche diese interdisziplinären Planungsprozesse unterstützen – die Nachhaltigkeitsbeurteilungen von Projekten. Diese sind noch wenig bekannt und ungewohnt in der Anwendung. Die Bereitschaft interdisziplinar nach Lösungen zu suchen, kann durch Beratung, eine enge Begleitung des Planungsprozesses sowie durch Beiträge an, Planungen, Konzepte, Studien, Mitwirkungsprozesse sowie Workshops und an die Mehrkosten bei der Umsetzung gefördert werden.
e) Entwicklung, Förderung und Umsetzung nachhaltiger Mobilitätsformen
Mobilität ist ein wichtiger Bereich im Energiestadt-Programm. Mit ihr neben den vielen positiven Effekten auch Ressourcenverbrauch, gesundheitliche Belastungen und der Verlust von Bewegungs- und Sozialkompetenzen verbunden. Ein Mobilitätsmanagement versucht, die heutigen Mobilitätsformen mit vielfältigen Angeboten in eine energetisch, klimatisch und ökologisch verträgliche Richtung zu lenken. Nachhaltige Mobilität basiert in dieser Zielvorstellung auf einem Verkehrssystem, das Lebensqualität erhält, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Lasten für Mensch, Umwelt und Klima minimiert.
Mit dem Baugesuch Olten SüdWest wurde erstmals die Erstellung eines umfassenden Mobilitätskonzeptes verlangt. Die Umsetzung dieses Mobilitätskonzeptes kann jedoch nicht dem Bauherrn alleine übertragen werden, da es nicht auf den Perimeter von Olten SüdWest begrenzt werden kann. Es gibt darin Massnahmen, welche nur unter Einbezug des gesamten Stadtgebietes (z.B. Veloverleihsysteme, Hauslieferdienste) ihre Wirkung entfalten können. Neben Angeboten für die ganze Bevölkerung sind auch zielgruppenspezifische Angebote notwendige: z.B. für Schülerinnen und Schüler, Sportvereine oder Firmen. Diese sollen durch Beratung, Aktionen und Projektbeiträge gefördert werden können.
f) Projekte und Vorhaben von besonderer Bedeutung für die Stadt Olten
Projekte, welche für die Stadt Olten eine besondere Bedeutung aufweisen, sollen individuell gefördert werden können.
2.3 Beitragsberechtigte
Die Idee des Fonds ist es, eine Breitenwirkung in der Bevölkerung zu entfalten. Grundsätzlich sollen deshalb Dritte (Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine) Nutzniesser der Beiträge sein. Es ist zu definieren, unter welchen Rahmenbedingungen auch Vorhaben der Stadt über den Fonds finanziert werden können.
2.4 Höhe der Einlagen
Die Höhe der Einlagen soll sich an potentiell bewirtschaftbaren Ausgaben für Förderprojekte orientieren. Die Bewirtschaftung des Fonds sowie das verstärkte eigene Engagement im Energiebereich (die Auswertung der Energiebuchhaltung und Umsetzung der sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, die Durchführung verstärkter Öffentlichkeitsarbeit und Förderaktionen, die Umsetzung der Energieplanung sowie die energetische Begleitung städtischer Planungen und Bauvorhabe) sind nur mit zusätzlichen personellen Kapazitäten zu leisten. Offen ist auch die Frage, ob die jährlich wiederkehrenden Ausgaben für die Energieberatung, welche teilweise durch Dritte getragen werden, mit einbezogen werden sollen.
Im Finanzplan 2013-2019 sind Einlagen von jährlich 150‘000 Fr., insgesamt 1.05 Mio Fr. vorgesehen.
2.5 Fondsverwaltung
Die Fondsverwaltung setzt sich zusammen aus je einem Experten/einer Expertin aus den Bereichen Stadtentwicklung, Energie und Ökologie sowie aus zwei Mitgliedern der Stadtentwicklungskommission.
2.6 Fondsreglement
Die konkrete Ausgestaltung, die Höhe der Einlagen und deren Genehmigung durch das Parlament im Rahmen des Budgetverfahrens werden in einem Reglement festgelegt.
Aufgrund der aufgeführten Überlegungen beantragt der Stadtrat, die Motion im Sinne der Erwägungen des Stadtrates zu überweisen.