Inhalt
Sozialregion, Mutterschaftsurlaub/temporäre Ersatzlösung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 29. Oktober 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Eine Sozialarbeiterin 70% beim Sozialamt wird am 01.04.2013 ihren Mutterschaftsurlaub antreten. Ihre Arbeit wird sie voraussichtlich am 01.01.2014 wieder aufnehmen können.
2. Erwägungen
Zur Betreuung und Bearbeitung der Fälle sind befristet 70% Sozialarbeit zu bewilligen.
3. Wirtschaftlichkeit
80% der Lohnkosten werden während der Mutterschaft durch die Krankentaggeldversicherung der EGO gedeckt. Die restlichen 20% Lohnkosten im Betrag von Fr. 16‘000.-- und die Lohnnebenkosten im Betrag von Fr. 1‘600.-- sind als Nachtragskredit zu bewilligen. Die Lohnkosten für den unbezahlten Urlaub nach der Mutterschaft sind budgetiert.
Beschluss:
1. 70% Sozialarbeit in LK 19 werden vom 01.04.2013 bis 31.12.2013 als Ersatz für Abwesenheit während der Mutterschaft und anschliessendem unbezahltem Urlaub bewilligt.
2. Entsprechende Nachtragskredite zu Gunsten von Kto. S 584.301.00 von Fr. 16‘000.-- und Kto. S 384.395.00 (Sozialleistungen) von Fr. 1‘600.-- werden 2013 beantragt.
3. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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