- Ausgangslage
Mit dem Volksentscheid vom 26. September 2010 bekannten sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum Eissport in Olten und bewilligten einen Rahmenkredit in der Höhe von CHF 12.1 Mio. und sicherten damit den Betrieb der Eissportanlage für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Dieser Rahmenkredit wird in mehreren Objektkrediten über die kommenden Jahre an die Sportpark Olten AG ausbezahlt. Dieser Bericht und Antrag ist der sechste Objektantrag.
Es stehen Honorare für den „Fachplaner Bauphysik“, „Fachplaner Planung Blitzschutzanlage“, „Fachplaner Securitymanagement“, „Fachplaner Brandschutzkonzept“ sowie Ausgaben für den Schadstoffanalytiker, für die Beschaffung Planunterlagen sowie den Einbau von Schutznetzen unter dem Hallendach an.
2. Erwägungen
In Beachtung der submissionsrechtlichen Vorgaben (§§ 13 ff. Submissionsgesetz Kanton Solothurn, nachfolgend kurz: SubmG) konnte dieser Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben werden (§ 15 SubmG). Auf Antrag des Architekturbüros Batimo AG wurde dieser der Firma Zimmermann + Leuthe GmbH in Aetikofen vergeben. Aktuell stehen lediglich die Arbeiten für das Vorprojekt zur Diskussion, Folgeaufträge für weitere Projektteile sind möglich. Der hiermit eingeforderte Beitrag ist als Kostendach zu verstehen. Sollte der Aufwand geringer ausfallen, würde ein Überschuss bei weiteren Teilzahlungsbegehren berücksichtigt.
In Nachachtung der submissionsrechtlichen Vorgaben (§§ 13 ff. SubmG) konnte dieser Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben werden (§ 15 SubmG). Auf Antrag des Architekturbüros Batimo AG wurde dieser der Firma CSD Ingenieure AG, Aarau vergeben. Aktuell steht lediglich eine Analyse der Bausubstanz zur Diskussion, Folgeaufträge für weitere Projektteile sind möglich.
Die Frey Architekten, Olten verfügen über ein zeitlich relativ weit zurückreichendes Archiv mit alten Planunterlagen auch unserer Sportstätten. Diese Pläne (vor allem Ingenieurpläne) werden für die Projektbearbeitung benötigt. Die Erhebung der fraglichen Daten ohne diese Plansätze würde ein Mehrfaches der hier zur Diskussion stehenden Kosten ausmachen. Andernorts sind die Planunterlagen in dieser Vollständigkeit nicht beschaffbar. Der Verwaltungsrat der Sportpark Olten AG hat dem Beschaffungsantrag am 22.5.2012 zugestimmt. Im Nachgang konnte noch ein Rabatt von CHF 1‘200.- ausgehandelt werden. Eine formelle Zuschlagsverfügung wurde nicht ausgestellt (ist für diese Art der Dokumentenbeschaffung nicht nötig, da im freihändigen Verfahren vergeben werden kann). Die Bestellung der Dokumente erfolgte direkt über die Batimo AG.
In Nachachtung der submissionsrechtlichen Vorgaben (§§ 13 ff. SubmG) konnte dieser Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben werden (§ 15 SubmG). Auf Antrag des Architekturbüros Batimo AG wurde dieser der Firma Hefti Hess Martignoni AG, Aarau vergeben. Aktuell stehen betreffend Blitzschutz die Planungsarbeiten zur Diskussion.
In Nachachtung der submissionsrechtlichen Vorgaben (§§ 13 ff. SubmG) konnte dieser Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben werden (§ 15 SubmG). Er beinhaltet die sicherheitstechnische Begleitung mit Sicherheitsplanung, betrieblicher Planung sowie Koordinationsarbeiten während der Bauphase. Auf Antrag des Architekturbüros Batimo AG wurde dieser der Firma SecuriConsult Securitymanagement, Olten (Securitas AG) vergeben.
In Nachachtung der submissionsrechtlichen Vorgaben (§§ 13 ff. Submissionsgesetz Kantons Solothurn, nachfolgend kurz: SubmG) konnte dieser Auftrag ebenfalls im freihändigen Verfahren vergeben werden (§ 15 SubmG). Der Beizug eines Fachplaners Brandschutz wurde von der Solothurnischen Gebäudeversicherung ultimativ verlangt. Der Auftrag beinhaltet die Arbeiten Vorprojekt, Bauprojekt, Bewilligungsverfahren (Auflageprojekt [Brandschutz und Simulationen]). Auf Antrag des Architekturbüros Batimo AG wurde dieser der Firma Hautle Anderegg + Partner AG, Bern vergeben.
Im Rahmen der periodisch vorgenommenen Kontrolle des Hallendaches mussten verschiedene Schadstellen festgestellt werden. Zur vertieften Kontrolle wurde eine Fachfirma beigezogen. Es musste festgestellt werden, dass der Faser-/Zementüberzug (zur Versteifung der Isolationsplatten) diverser Dachisolationsplatten gerissen ist, somit die Gefahr bestand, dass Teile oder ganze Platten herunterfallen. Die Sanierung des Daches wird frühestens im Sommer 2014 umgesetzt. Daher wurde beschlossen, in den acht exponierten Bahnen des Hallendaches Netze einzubauen, welche auch als Schutz bei der Hallendacherneuerung dienen werden.
In Nachachtung der submissionsrechtlichen Vorgaben (§§ 13 ff. Submissionsgesetz Kantons Solothurn, nachfolgend kurz: SubmG), aber auch aufgrund der Dringlichkeit wurde dieser Auftrag ebenfalls im freihändigen Verfahren an die Firma Rohrer Bedachungen AG, Däniken vergeben (§ 15 SubmG). Eine weitere, angefragte Firma (Rohner Bedachungen) erklärte, nicht in der Lage zu sein, den Auftrag zeitgerecht auszuführen.
In der Beilage ist zudem eine Übersicht über die bisherigen Investitionen ersichtlich.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die erwähnten Sanierungsmassnahmen verursachen folgende Kosten:
- Honorar Fachplaner „Bauphysik“ Fr. 11‘232.--
- Honorar „Schadstoffanalytiker“ Fr. 7‘176.60
- Kosten Beschaffung Planunterlagen Fr. 7‘560.--
- Honorar Fachplaner Planung Blitzschutzanlage Fr. 13‘057.20
- Honorar Fachplaner Securitymanagement Fr. 30‘866.--
- Honorar Fachplaner Brandschutzkonzept Fr. 61‘560.--
- Einbau Schutznetze Hallendach Fr. 50‘703.60
- Rundung Fr. 44.60
Total 6. Tranche Fr. 182‘200.—
Die Kosten des beantragten 6. Objektkredites betragen somit gerundet CHF 182‘200.- und enthalten die oben erwähnten Planungshonorare und Sanierungsmassnahmen.
Der Betrag ist im Investitionsbudget 2012 berücksichtigt. Die Sportpark Olten AG ist dazu verpflichtet, für die einzelnen Projekte eine Projektabrechnung zu führen. Die Einwohnergemeinde Olten hat in Absprache mit dem Verwaltungsrat der Sportpark Olten AG jederzeit ein Einsichtsrecht in diese Projektabrechnung.
Beschluss:
- Der Betrag von CHF 182‘200.- wird zu Gunsten der Investitionsrechnung Konto 340.564.003 Eissportanlage: Investitionsbeiträge genehmigt.
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.