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Verkehrsregime Innenstadt verabschiedet
Der Verkehrszustand 2013 basiert auf dem vom Stadtrat im vergangenen März genehmigten Verkehrskonzept zur Strategie Entwicklung Innenstadt. Dieses stützt sich einerseits auf die vom Parlament bereits zu einem früheren Zeitpunkt beschlossene Einführung einer Tempo-30-Zone südlich der Kantonsstrasse Ziegelfeldstrasse – Ringstrasse – Frohburgstrasse sowie auf die Sperrung der Kirchgasse für den motorisierten Individualverkehr als zwingende flankierende Massnahme zur Eröffnung der Entlastungsstrasse.
Entrümpeln von Signalen
Zusätzlich hinzu kamen die Busführung via Konradstrasse (mit Ausnahme der Buslinie 3, Richtung Kleinholz, die ausser bei Grossanlässen weiterhin auf der inneren Baslerstrasse/Mühlegasse verkehrt) und die Schliessung der Hübelistrasse zwischen Konradstrasse und Solothurnerstrasse sowie der inneren Baslerstrasse für den motorisierten Individualverkehr, um die Platzsituation vor der Stadtkirche und die Anbindung an die Altstadt zu gewährleisten. Und die Tempo-30-Zonen wurden mit Ausnahme des Bereichs Schützenmatte ersetzt durch Begegnungszonen mit Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, in denen die zu Fuss Gehenden gegenüber dem Fahrzeugverkehr Vortritt haben.
Ausserhalb der neugestalteten Kirchgasse/innere Baslerstrasse wird derzeit aus Kostengründen von grösseren baulichen Massnahmen abgesehen, zumal mit Markierungen eine genügende Wirksamkeit erreicht werden kann. Bauliche Massnahmen werden dort erst im Rahmen allfälliger Strassensanierungen oder Umsetzungen weiterer Bausteine des Konzeptes Innenstadt angestrebt. Generell wird es durch die neuen Zonensignalisationen an den Eingangstoren zu einem Entrümpeln von zahlreichen nicht mehr benötigten Signalen kommen.
Anpassungen aufgrund Weiterbearbeitung
Gegenüber dem im März bewilligten Verkehrskonzept wurden auf Grund der zwischenzeitlichen Weiterbearbeitung verschiedene Änderungen vorgenommen. So ist nun vorgesehen, die Einführung der geplanten Tempo-30-Zone auf der Ziegelackerstrasse und auf der Solothurnerstrasse im Bereich Bornblick auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, da ohne bauliche Massnahmen die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit unrealistisch erscheint. Gänzlich verzichtet werden soll auf das ursprünglich in der Innenstadt vorgesehene Fahrverbot für den Schwerverkehr mit Ausnahme des Zubringerdienstes, da die Rötzmattunterführung künftig ohnehin für den Lastwagenverkehr gesperrt wird und damit eine Durchfahrt für Lastwagen gewissermassen auf einer Schleichroute durch die Innenstadt verunmöglicht wird.
Was den engeren Bereich der Innenstadt betrifft, wird die kurze Römerstrasse neu auch in die anschliessende Begegnungszone integriert und nicht isoliert als Tempo-30-Zone signalisiert; das „Tor“ zur Begegnungszone kommt damit auf die Höhe des Amtsgerichts am Amthausquai zu stehen. Auf der breiten Baslerstrasse wird zwischen Römerstrasse und Konradstrasse ein rund 2,5 Meter breiter, das flächige Queren unterstützender Mehrzweckstreifen erstellt. An den Übergängen zwischen Kirchgasse und Solothurnerstrasse sowie an der Baslerstrasse auf der Höhe Konradstrasse werden automatische Poller erstellt
Die Parkplatzbilanz beläuft sich auf das vom Parlament und vom Volk genehmigte Minus von 30 Parkplätzen, zurückzuführen hauptsächlich auf Aufhebungen an der Kirchgasse auf Grund der Sperrung und an der Konradstrasse aufgrund der neuen Busführung.