Inhalt
Schulprogramm 2012-1015/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 15. Oktober 2012
- Beschreibung
- Ausgangslage
Als Teil des schulinternen Qualitätsmanagements sind die Volksschulen des Kantons Solothurn verpflichtet, ein Schulprogramm zu erstellen. Die Schulleitungskonferenz (SLK) hat das Schulprogramm 2012-2015 erarbeitet und am 10. September 2012 in der vorliegenden Form genehmigt.
Das Schulprogramm führt die Vorgaben der kantonalen und kommunalen Aufsichtsbehörde auf und nennt auch Ziele, die sich die Schule selber setzt. Zweck des Schulprogramms ist es, die wichtigsten Themen miteinander zu koordinieren und im Sinne einer rollenden Planung festzuhalten. Ebenso wichtig ist das Schulprogramm zur Abgrenzung gegenüber internen und externen Ansprüchen an die Schule.
Das VSA (Volksschulamt) verlangt die Genehmigung durch die kommunale Aufsichtsbehörde. Diese bildet in der Einwohnergemeinde Olten der Stadtrat.
2. Erwägungen
Das Schulprogramm stützt sich auf folgende Grundlagen:
- Leistungsvereinbarung mit der kantonalen Aufsichtsbehörde vom 16. Januar 2012/7. März 2012. Davon abgeleitet Leistungsauftrag der kommunalen Aufsichtsbehörde vom (pendent).
- Regierungsprogramm 2009-2013 und Jahresprogramm 2012 der Direktion Bildung und Sport Olten
- Bericht der externen Schulevaluation vom 28.- 31. März. 2011
- Massnahmenplanung der Schulleitungskonferenz aus der Externen Schulevaluation vom
- Ergebnisse der internen Evaluation: Unterrichtsteam-Arbeit vom 20. April 2012
- Ergebnisse des Controllinggesprächs vom 14. Juni 2012 mit M. Petiti (VSA), M. Clematide, U. Kleiner
Das Schulprogramm 2012-2015 macht Aussagen zu den folgenden Bereichen:
- Lehren und Lernen
- Lebensraum Klasse und Schule
- Schulpartnerschaft und Aussenbeziehungen
- Schulmanagement
- Professionalität und Personalentwicklung
3. Finanzielle Auswirkungen
Aus dem Schulprogramm ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen zum Budget 2013.
Beschluss:
- Der Stadtrat genehmigt das Schulprogramm 2012-2015.
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt
Zugehörige Objekte
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