Inhalt
Neuer Bahnhofplatz Olten (NBO)/Testplanung und Vereinbarung zwischen Staat Solothurn, Stadt Olten und SBB
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 24. September 2012
- Beschreibung
- Erwägungen:
Der Bahnhofplatz Olten erfüllt die Anforderungen an einen attraktiven ÖV-Knotenpunkt seit Jahren nicht mehr. In den nächsten Jahren soll deshalb eine umfassende Neuorganisation und Neugestaltung unter Einbezug der Grundstücke im Eigentum der Stadt, der SBB und des Kantons erfolgen.
Der Neue Bahnhofplatz Olten bildet das Kernstück im Agglomerationsprogramm „AareLand“ der 2. Generation. Eine Mitfinanzierung durch den Bund erscheint realistisch, wobei eine Kostenbeteiligung durch den Bund von bis zu 40% der Baukosten möglich ist. Die definitive Zusage der Bundesgelder erfolgt gestützt auf den Prüfbericht der Bundesstellen und dürfte bis spätestens Ende 2013 vorliegen.
Der Kanton Solothurn, die Stadt Olten und die SBB AG als Grundeigentümer beabsichtigen, das Projekt „Neuer Bahnhofplatz Olten“ im Rahmen des Agglomerationsprogrammes termingerecht umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Olten ein Betriebskonzept Bahnhofplatz Olten erarbeitet. Der Kanton Solothurn hat die Erarbeitung eines weiterführenden Refenzprojektes ausgelöst. Mit diesen Dokumenten werden die Nutzungsanforderungen an den Bahnhofplatz und Lösungsansätze zur Zielerreichung zwischen der Stadt, dem Kanton und der SBB AG als Hauptakteure – unter Einbezug der betroffenen Organisationen und Interessengruppierungen, namentlich der Busbetriebe Olten - Gösgen - Gäu (BOGG) – festgelegt. Zur Ergänzung des Betriebskonzeptes und des Referenzprojektes haben die SBB AG eine Grundlagenstudie bezüglich der Bahnhofanlagen deren Anforderungsprofil für den Fernzustand erstellt.
Die vorliegende Vereinbarung beinhaltet die Projektphase [2a] Testplanung (inkl. Masterplan und Projektbildung). Für die Phasen [2b] Wettbewerbsverfahren, [3] Projektierung ( inkl. Auflage- und Bewilligungsverfahren) und [4] Ausführung (bis Inbetriebnahme) werden zu gegebener Zeit neue Vereinbarungen angestrebt.
Mit der Vereinbarung wird eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen den Grundeigentümern und Hauptakteuren für die Realisation des Neuen Bahnhofplatzes begründet. Damit soll eine koordinierte Realisation und Finanzierung der verschiedenen Projektbestandteile nach dem Nutzenprinzip begünstigt werden.
Sinn und Zweck der Testplanung ist zunächst die räumliche Umsetzung des Betriebskonzepts nach ganzheitlichen Gesichtspunkten und Prioritäten im Umgang mit dem grossen Anforderungsprofil (Betriebskonzept) auf engem Raum. Zentral ist der Anspruch nach Aufwärtskompatibilität des neuen Bahnhofplatzes mit dem zukünftigen Ausbau des Bahnhofs Olten. Die Testplanung ermöglicht weiter die Bearbeitung der Schnittstellen zu den Projekten IW-Areal, Umgestaltungsmassnahmen Kantonsstrasse (UM) und AndAare und eine Klärung von städtebaulichen Fragen zum Verhältnis zwischen Bahnhof und Stadt.
Der Bahnhof Olten wird langfristig:
• mindestens drei Querachsen erhalten und damit sechs Zugänge je Perron haben
• erheblich breitere Querachsen als heute bekommen
• in jedem Fall nach Norden in die Länge und in die Breite wachsen müssen während
• die Hauptattraktionen weiterhin südlich liegen werden (Altstadt, Fachhochschule)
• die Bahnhofsgebäude als Orientierungspunkt verlieren (Bau der Gleise 5 und 6)
• im Bereich der Zufahrten mehrere Überwerfungsbauwerke mit entsprechender Entwicklungslänge erhalten
und dabei trotzdem ein netzbestimmender Engpass bleiben.
Die Testplanung dient vorweg der Optimierung des Projekts Neuer Bahnhofplatz nach klaren Rahmenbedingungen. Ein Projekt für den zukünftigen Bahnhof Olten ist daraus nicht zu erwarten. Die SBB sind parallel bis 2015 an der Erarbeitung einer Rahmenplanung zur Bestimmung der Infrastrukturentwicklung am Bahnknoten Olten. Die Testplanung und Rahmenplanung können im optimalen Fall zu Auslösern für eine länger dauernde Planungsinitiative zur Weiterentwicklung des Bahnknotens und der städtebaulichen Gesamtsituation am Bahnhof Olten werden.
Die Testplanung ist mit zusätzlichem Zeitbedarf verbunden. Gemäss Zeitplan kann die Bauzeit in den Jahren 2017-18 erfolgen. Die A-Projekte im Agglomerationsprogramm 2. Generation sind prinzipiell für einen Baubeginn in der Phase 2015-2018 vorgesehen. Die Prüfkriterien und Anforderungen an die Realisation der Agglomerationsprojekte werden mit dem Entscheid des Bundes gegen Ende 2013 und im Rahmen der darauf folgenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen definiert.
Mit den Vertretungen der SBB laufen konkrete Gespräche für eine zeitnahe provisorische Erweiterung der Veloparkierungsanlagen West auf total rund 1000 Stellplätze.
Organisation:
Die Projektorganisation ist im Projektbeschrieb auf Seite 13 dargestellt. Dem paritätisch zusammengesetzten Steuerungsausschuss STASS obliegt nebst der Lenkung des Projekts Neuer Bahnhofplatz auch die Entwicklung IW-Areal. Die Hoheit über kommunale Planungsfragen verbleibt vollständig bei der Stadt.
Das Beurteilungsgremium genehmigt das Programm der Testplanung. Es begleitet und beurteilt die Arbeiten der Bearbeitungsteams und verfasst den Schlussbericht mit Empfehlungen zur Weiterbearbeitung zuhanden Projektleitung und STASS.
Das Begleitgremium wird voraussichtlich aus vier ausgewiesenen Fachleuten und mit je einer stimmberechtigten Position aus Kanton, Stadt und SBB zusammengesetzt (total drei Sachpreisrichter). Hinzu kommen beratende Fachleute und Vertretungen der drei Partner. Seitens Stadt ist Martin Wey als Sachpreisrichter aufgestellt. Markus Ammann, Präsident Stadtentwicklungskommission, der Stadtplaner und evtl. weitere Vertretungen der Baudirektion sind als Fachleute vorgesehen.
Finanzierung:
Die Kosten für die Phase [2a] Testplanung inkl. Masterplan und Projektbildung im Umfang von Fr. 660‘000.00 werden paritätisch durch die drei Partner Kanton, Stadt und SBB getragen. Der Anteil der Stadt von Fr. 220‘000.00 wird über das Objektkonto 620.501.003 Neuer Bahnhofplatz finanziert.
Die Kosten für die Phase [2b] Wettbewerbsverfahren werden über dasselbe Konto finanziert werden. Für die Kreditgenehmigung kann ein referendumsfähiger Parlamentsbeschluss nötig werden.
Stellungnahmen:
Der Rechtskonsulent wurde in die Erarbeitung der Vereinbarung einbezogen. Die Stellungnahme der Querdienstleistenden folgt zum Sitzungstermin.
Die Stadtentwicklungskommission wurde an ihrer Sitzung vom 30. August 2012 ausführlich über das Geschäft orientiert. Das geplante Vorgehen wird von der Kommission unterstützt.
Die Hinweise der Stadtentwicklungskommission zum Einbezug wichtiger Player werden bei der Vertragsausfertigung beachtet. Zu den Bemerkungen betreffend Parkierungsanlagen für den motorisierten Individualverkehr ist festzuhalten, dass im Betriebskonzept vorgesehen ist, die bestehenden Angebote zu erhalten und zusätzlich neue Kiss&Ride-Parkplätze zu schaffen. Aus verkehrspolitischer Sicht und mit Rücksicht auf die beschränkten Kapazitäten auf dem Strassennetz wird keine Erweiterung der Parkplatzangebote vorgesehen. Entsprechend den Empfehlungen des Bau- und Justizdepartements zur kombinierten Mobilität in der Region Olten Gösgen Gäu ist das Park&Ride-Angebot an dieser zentralen Lage aus kommunaler Sicht generell problematisch, weil es zu Stadt durchquerendem Ziel-Quellverkehr für Pendler aus der Region führt. Ein neue P&R-Anlage wäre vielmehr am Standort Bahnhof Hammer (Rötzmatt, Erschliessung über ERO) angebracht. Die Nachfrage und Zahlungsbereitschaft für P&R-Angebote sind allerdings generell eher tief. Dies zeigt sich auch an der bestehenden P&R-Anlage am Hauptbahnhof.
Die Stadtentwicklungskommission hatte den Bericht des Bau- und Justizdepartements zur kombinierten Mobilität an ihrer Sitzung vom 3. Februar 2011 mit 6:1 Stimmen gutgeheissen.
Beschluss:
1. Die Vereinbarung zwischen dem Staat Solothurn, der Stadt Olten und den Schweizerischen Bundesbahnen AG betreffend Neuer Bahnhofplatz Olten (NBO), Planung und Projektierung für eine Umgestaltung, Phase 2a Testplanung, wird genehmigt.
2. Der Baudirektor wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
3. Die vorgesehene Testplanung soll auch ein Szenario mit Parkhaus für den motorisierten Individualverkehr mit Aufzügen der Vor- und Nachteile enthalten.
4. Die Entschädigung von verwaltungsexternen Vertretungen der Stadt für Sitzungen des Begleitgremiums gehen zulasten Objektkonto 620.501.003 und betragen:
1 Tag pauschal inkl. MwSt. und NK Fr. 700.00
½ Tag pauschal inkl. MwSt. und NK Fr. 350.00
Kürzere Sitzungen je Stunde Fr. 100.00
5. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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