Am 18. September 2012 hat Marcel Buck (SVP-Fraktion) eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Seit längerem wird das Grossprojekt „OltenSüdWest“ propagandiert, doch wirklich vorwärts geht es nicht. Dies veranlasst die SVP diese dringliche Interpellation einzureichen um Spekulationen und „Gerüchten“ über das mögliche Scheitern des Stadtrates in den Verhandlungen mit dem Eigentümer und Bauherren ein Ende zu setzen und von politischer Seite her Unterstützung anzubieten.
Begründung zur Dringlichkeit:
Die Realisierung zum Bau von „OltenSüdWest“ ist an einem Tiefpunkt angelangt bezüglich Unstimmigkeiten zwischen Bauherr einerseits, sowie dem Stadtrat andererseits. Mit der sofortigen Beantwortung der unten aufgeführten Fragen, ermöglicht der Stadtrat es dem Gemeindeparlament seine Verantwortung bezüglich „Rückendeckung“ wahrzunehmen und neuen Schwung in die Verhandlungen zu bringen.
Fragen:
- Weshalb geht es in „OltenSüdWest“ mit der Planung respektive Realisierung nicht weiter?
- Was sind die zentralen Streitpunkte und weshalb?
- Wo und in welchen Punkten wurden bis jetzt Lösungen gefunden?
- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Stadtrat einerseits und der Stadtplanung und der Baukommission andererseits?
- Sind die Aufträge und die einzelnen Rollen der Stadtplanung sowie den weiteren Involvierten Personen klar erteilt und somit erkannt?
- Was hat es auf sich mit der „Sistierung von Baugenehmigungen“ und weshalb?
- Welche Priorität hat das Projekt für den Stadtrat und weshalb? (Klare Erläuterung des Zeitplans)
- Was muss nach Meinung des Stadtrates noch erfüllt werden, damit mit dem Bau endlich begonnen werden kann?
- Ist der Stadtrat auch der Meinung dass das Auswechseln von „Köpfen“ die Verhandlungen erleichtern und somit schneller und Zielorientiert weitergeführt werden könnten?
- Hat die Gestaltungskommission Ihren Auftrag verstanden, wie übt sie die Beratungsfunktion aus Sicht des Stadtrates aus und wie sieht es mit den Kosten diesbezüglich aus?»
* * *
Dem Antrag auf dringliche Behandlung wurde einstimmig zugestimmt.
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Zu Frage 1
Die Arbeiten betreffend Olten SüdWest laufen derzeit auf verschiedenen Ebenen:
- Das Baugesuch für die Brücke Gheiddamm (Fussgänger- und Velobrücke) wurde durch die zuständige Baukommission genehmigt und ist rechtskräftig. In den nächsten Tagen erfolgt die Arbeitsvergabe für die Baumeisterarbeiten, womit einem baldigen Baubeginn nichts mehr im Wege steht (Kreditgenehmigung durch das Parlament der Stadt Olten am 15. Dezember 2011).
- Der Wettbewerb für die Fussgänger- und Veloverbindung Hammerallee / Olten SüdWest ist erfolgreich abgeschlossen. Das weitere, geplante Vorgehen wird im Finanz- und Investitionsplan 2013 – 2019 aufgezeigt.
- Für die erste Bauetappe (Baufeld 4) konnte ein freiwilliger Wettbewerb lanciert werden. Der Beitrag der siegreichen Frei Architekten aus Aarau wurde unter Begleitung der Gestaltungskommission konkretisiert und die Grundeigentümerschaft hat im Spätsommer 2011 das Baugesuch erstmals eingereicht. Die Baukommission hat das Baugesuch Anfang April 2012 sistiert, damit insbesondere die Ordnungsfrist nach § 9 der Kantonalen Bauverordnung zur Beurteilung von Baugesuchen nicht verletzt wird.
Zu Frage 2
Bei den noch zu klärenden Punkten im Baufeld 4 (1. Etappe private Grundeigentümerin) geht es primär um Finanzierungsfragen für die Erstellung der öffentlichen Erschliessungsanlagen, etwa die Modalitäten für die private Bevorschussung der Erschliessungskosten nach § 101 Abs. 6 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie das Mobilitätskonzept für das gesamte Areal.
Zu Frage 3
Die Gestaltungsfragen im Bereich der öffentlichen Erschliessungsanlagen konnten grossmehrheitlich einvernehmlich gelöst werden. Die Finanzierungsfragen werden im Rahmen des öffentlichen Perimeterverfahrens (sog. Grundeigentümerbeiträge) geregelt. Die Perimeterbeitragsakten sind der Grundeigentümerin zur Stellungnahme zugestellt worden. Anschliessend erfolgen das öffentliche Auflageverfahren und die notwendige Kreditgenehmigung durch das Parlament.
Die Mutationspläne für die Abtretung der Strassenparzellen sind – wegen der Belastungen des Areals durch Altlasten – bei den kantonalen Ämtern zur Prüfung resp. Bewilligung durch den Regierungsrat (eine solche ist aufgrund des sog. Zerstückelungsverbotes von belasteten Standorten für die Mutationen zwingend notwendig).
Zu Frage 4
Die Finanzierungsfrage (Bauherr und Stadtrat) wird im Rahmen des Perimeterverfahrens geklärt. Zwischen Stadtplanung und Baukommission besteht momentan kein Handlungsbedarf, da das Baugesuch bereits vorliegt.
Zu Frage 5
Ja
Zu Frage 6
Die Baukommission hat das Baugesuchsverfahren für die erste Etappe Anfang April 2012 sistiert, weil die öffentliche Erschliessung und deren Finanzierung nicht im Sinne von Gesetz und Praxis des Bau- und Justizdepartements bedingungslos gesichert sind.
Zu Frage 7
Die Entwicklung des neuen Stadtteils Olten SüdWest ist für den Stadtrat nach wie vor von grosser Bedeutung. Sobald das Perimeterverfahren rechtlich abgeschlossen ist, wird der Stadtrat daher dem Gemeindeparlament den notwendigen Kredit für die öffentliche Erschliessung beantragen (vermutlich Ende 2012 / Anfang 2013).
Zu Frage 8
Das vorgesehene Land für das geplante Bauvorhaben muss erschlossen sein oder die Erschliessung zumindest auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens gesichert sein (vgl. etwa Art. 19 des eidg. Raumplanungsgesetzes bzw. § 28 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes). Zudem muss eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen; vor Erteilung der Baubewilligung darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden (§ 10 Abs. 3 Kantonale Bauverordnung).
Zu Frage 9
Nein
Zu Frage 10
Die Gestaltungskommission unter der Leitung von Prof. Carl Fingerhut hat ihren Auftrag verstanden und auch ihre gewünschte Beratungsfunktion ausgeübt. Die Kosten für die Honorare der Mitglieder der Gestaltungskommission betragen bisher gesamthaft ca. CHF 160‘000. Mit der Grundeigentümerschaft wurde ein Kostenteiler von je 50% vertraglich vereinbart.