Inhalt
MIO Messe in Olten, Nutzung von öffentlichem Grund, Polizeigebühren und Aufwand Werkhof/Gebührenerlass
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 17. September 2012
- Beschreibung
- Über das Wochenende vom Samstag, 29. September bis Montag, 01. Oktober 2012 gelangt die 67. Ausgabe der MIO Messe in Olten zur Durchführung. Dieser traditionsreiche Anlass wird jeweils durch den Quartierverein rechtes Aareufer durchgeführt. Der durch die Messe beanspruchte öffentliche Grund (ca. 700 Laufmeter) wurde bis zum Jahr 1995 gratis zur Verfügung gestellt. Die Stadtpolizei als Bewilligungsinstanz erhob vom Veranstalter lediglich eine Bewilligungsgebühr von CHF 120.00.
Nach dem Inkrafttreten der revidierten Gebührenordnung per 1. Juli 1996 stellte sich für die Stadtpolizei die Frage, ob in Zukunft im Sinne eines angestammten Gewohnheitsrechts dem Organisator der MIO weiterhin lediglich eine Bewilligungsgebühr in der bisherigen Höhe verlangt werden soll oder ob künftig, aus Gründen der rechtsgleichen Behandlung anderer Aussteller, Gebühren für die Nutzung von öffentlichem Grund erhoben werden sollten.
Dazu stellte der Stadtrat nach eingehender Beratung fest, dass für den durch die Veranstalter der MIO beanspruchten öffentlichen Grund eine Gebühr in der Höhe von CHF 14'700.00, für die Präsentation des MIO-Fahrzeuges von CHF 180.00 und die Polizeikosten für die Signalisation von CHF 2020.00, erhoben werden müsste. Zusätzlich betragen die Aufwandskosten des Werkhofes, für die Bereitstellung des Messegeländes CHF 14‘697.80 (siehe Beilage).
Angesichts der Tatsache, dass Feste und Anlässe fast ausnahmslos auf der linken Stadtseite stattfinden und es sich bei der MIO um den einzigen grösseren Anlass für den bevölkerungsreicheren rechten Stadtteil handelt und der Erhalt und die Beibehaltung des beachtlichen öffentlichen Interesses dieser Messe ein echtes Anliegen des Stadtrates darstellt, beschloss dieser am 26. August 1996, Akten-Nr. 37/5, Prot.-Nr. 318, diesen kulturellen Grossanlass zu unterstützen und die Gebühren für die Nutzung von öffentlichem Grund zu erlassen. Im gleichen Protokoll wird festgehalten, dass der Erlass dieser Gebühren alljährlich neu zu beurteilen ist.
Die Gebühren sind seither immer erlassen worden und auch der Aushang von zwei Transparenten sowie die Präsentation des Haupttreffers und die übrigen Aufwendungen der Stadtpolizei wie Signalisation und vermehrter Personaleinsatz sowie der Aufwand des Werkhofes sind nicht in Rechnung gestellt worden.
Der Stadtrat hat bei seinen Erlassbeschlüssen für das Jahr 2011 festgehalten, dass künftig alle Leistungen der Stadt in Rechnung gestellt werden sollen, diese gesamthaft in einem Bericht und Antrag zum Erlass gestellt werden müssen. Daraus folgend beantragt die Direktion Öffentliche Sicherheit und die Baudirektion dem Stadtrat, es sei im Sinne der Gesuchsteller an der bisherigen Praxis festzuhalten und weiterhin auf die Erhebung der Gebühren für die aufgeführten Leistungen der Stadt zu verzichten.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt dem Erlass der Gebühren für die Nutzung von öffentlichem Grund, Polizeigebühren und den Dienstleistungen Werkof anlässlich der MIO Messe in Olten zu.
2. Die Gebühr für die MIO 2012 in der Höhe von CHF 31‘597.80 wird erlassen. Dieser Betrag ist dem Konto 012.365, Dispositionskredit Stadtrat, zu belasten.
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt
Zugehörige Objekte
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