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Oltner Schulanlagen: Lärm und Vandalismus zwingen zu richterlichen Verboten
Weisungen werden nicht ernst genommen
Die Hauswarte sind sehr bemüht, im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht wenn nötig auf korrektes Verhalten aufmerksam zu machen, Ruhestörungen zu unterbinden und allfällige Eskalationen zu verhindern. Leider muss festgestellt werden, dass ihre Interventionen nicht immer ernst genommen werden. Auch Verunreinigungen der Schul- und Sportplätze mit Hundekot führen verschiedentlich zu Auseinandersetzungen. Zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage mussten deshalb bereits die Schulanlagen Bannfeld und HPSZ mit einem richterlichen Verbot belegt werden.
Beim Bannfeldschulhaus hat der Stadtrat im Zuge eines (Lärm-)Beschwerdeverfahrens im Jahr 2006 hinsichtlich «betriebseinschränkender Massnahmen» teilweise eingelenkt und ein richterliches Verbot erwirkt. Dieses untersagt Unbefugten, samstags ab 20 Uhr und sonntags ganztags auf dem Hartplatz Fuss- und Handball zu spielen sowie die Räume und Anlagen des Schulhauses zwischen 22 Uhr und 7 Uhr zu benützen. Ferner wird das Mitführen und Laufenlassen von Hunden auf dem Schulareal verboten. Als Folge von Vandalismus wurde im Jahr 2008 auch beim Schulhaus HPSZ ein richterliches Verbot erlassen, welches das Betreten des Areals bzw. das sich Aufhalten für Unbefugte grundsätzlich untersagt.
Lärm, Verschmutzungen, Vandalismus
Zum Schutz des Grundeigentums respektive zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage nicht zuletzt auch für direkte Interventionen durch die Hauswarte erscheint es nun als folgerichtig und notwendig, die bisherigen Hinweistafeln auch bei den Schulanlagen Bifang, Frohheim und Säli durch ein richterliches Verbot zu ersetzen.
Auf dem stark frequentierten und exponierten Schulhausareal Bifang müssen leider Lärmbelästigungen und Nachtruhestörungen, teilweise Alkoholmissbrauch sowie Beschädigungen, Verschmutzungen und Abfall festgestellt werden. Um den Hauswart in seiner Kontrolltätigkeit zu unterstützen und um insbesondere während den wärmeren Monaten für Ordnung zu sorgen, wurden für das Jahr 2012 erstmals Sicherheitsrundgänge durch einen privaten Sicherheitsdienst zu unterschiedlichen Abendzeiten veranlasst. Um Zuwiderhandlungen effektiv auch bestrafen zu können, soll für diese Anlage ein richterliches Verbot erwirkt werden. Eine Einschränkung über die Mittagszeit soll dabei allerdings ausgeklammert werden, da die Bifangmatte heute regelmässig von einem beträchtlichen Personenkreis während der Mittagspause als Picknick- und Erholungszone genutzt wird. Die «fliegende Verpflegung» führt zwar zu ständig vollen Abfalleimern und teilweise Littering; die Baudirektion ist diesbezüglich jedoch im ständigen Dialog mit den angrenzenden Take-Away-Anbietern, welche sich an der Entsorgung aktiv beteiligen müssen.
Die Anlage des Frohheimschulhauses ist gelegentlich Opfer von Vandalenakten geworden. Ausserdem kam es vor einiger Zeit schon zu einem Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeit und Sachbeschädigung nachdem der Hauswart auf seiner abendlichen Schliessrunde tätlich angegriffen und dabei am Kopf verletzt worden war. Auch auf dem Areal des Sälischulhauses kommt es verschiedentlich zu Vandalismus – insbesondere Sprayereien – und wird die Nachbarschaft vor allem über Mittag und sonntags durch Lärm gestört. Verweise auf die Hinweistafeln verhallen zum Teil ungehört, da bei Zuwiderhandlungen nicht mit einer Busse gedroht werden kann.
Mit den auch von der Schulleiterkonferenz unterstützten Verboten soll Unbefugten richterlich untersagt werden, das Areal der Schulhäuser von Montag bis Freitag, 22 bis 7 Uhr, sowie am Samstag und Sonntag, 22 bis 9 Uhr, zu benützen sowie Hunde auf dem Schulhausareal mitzuführen und laufen zu lassen. Die Verbote bieten die rechtliche Handhabe, um die Einhaltung der Regeln fordern und nötigenfalls Personen des Areals verweisen zu können.