Am 10. Mai 2012 wurde der folgende Vorstoss dringlich eingereicht:
„Das geltende Kommunikationskonzept der Stadt Olten vom 29. Juli 2002 schreibt vor, dass die Behörden – mithin allen voran der Stadtrat – „wertfrei“ und „ausgewogen“ zu informieren haben.
Mit Blick auf die Fusions-Abstimmung kündigte der Stadtpräsident im Oltner Tagblatt vom 31. März 2012 indes an, der Stadtrat werde nun ‚alles unternehmen, um eine positive Grundstimmung zu erzeugen‘. Diese Aussage lässt viele Schlüsse zu. In diesem Zusammenhang wird der Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Teilt der Stadtrat die Ansicht, dass die Informationen zu Abstimmungen ausgewogen sein müssen und unterschiedliche Standpunkte die Grundsubstanz der Demokratie sind?
2. Ist der Stadtrat auch der Meinung, dass die Finanzierung des Abstimmungskampfes zur Fusions-Abstimmung ausschliesslich Sache der Parteien und Komitees ist?
3. Kann der Stadtrat garantieren, dass er keinerlei Steuergelder für den Abstimmungs-kampf aufwenden wird?
4. Hat der Stadtrat allenfalls bereits Gelder und/oder Sachleistungen an die Befürworter-seite für den Abstimmungskampf bezahlt bzw. erbracht oder solche zugesagt? Wenn ja, wie viel bzw. was konkret?
Begründung: im Vorstosstext enthalten.“
Die Dringlichkeit wurde vom Parlament am 24. Mai 2012 mit 28:15 Stimmen abgelehnt.
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Ernst Zingg den Vorstoss wie folgt:
1. Vorbemerkungen
Zu den gestellten Fragen gilt es nach Ansicht des Stadtrates drei Vorbemerkungen zu machen:
- Die Kommunikation erfolgt für jede Abstimmung nach gleichen Grundsätzen und ist nicht abhängig vom Thema.
- Die Aufgabe der Exekutivbehörden besteht nicht darin, einen Abstimmungskampf zu führen, sondern die Bevölkerung über den zur Abstimmung stehenden Gegenstand umfassend zu informieren, dabei auch auf allfällige falsche Informationen im Interesse der Bevölkerung zu entgegnen, und die Beschlüsse der Legislative darzustellen und zu vertreten. Nach Art. 34 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) schützt die Garantie der politischen Rechte die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe. Gemäss der Recht¬sprechung des Bundesgerichtes hat
- der Stimmberechtigte Anspruch darauf, dass die In¬formation in behördlichen Erläuterungen zu einer Abstimmung objektiv ist. Mit der Anerkennung der Beratungsfunktion der Behörde rückte das Bundesgericht vom strikten Interventionsverbot ab. Seither ist eine konsistente Entwicklung in der Rechtsprechung zu beobachten, die staatliche Informationen der Stimmberechtigten im Vorfeld von Abstimmungen auch über Abstimmungserläuterungen hinaus mehr und mehr zulässt (Dr. Andrea Töndury: Intervention oder Teilnahme? Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Kommunikation im Vorfeld von Volksabstimmungen, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, ZBL 112/2011, S. 351). In der neueren Rechtsprechung geht das Bundesgericht gar so weit, dass - im Bedarfsfall - der Staat in einem gewissen Masse ein Gegengewicht zu den oft einseitigen Stellungnahmen einflussreicher Interessengruppen in der Gesellschaft zu setzen hat (vgl. BGE 1P.376/2005 und 1P.614/2005 vom 8. März 2006).
- Die Abstimmungsinformation im konkreten Fall der Fusionsabstimmung wurde vom Projektrat und den vier Exekutiven der vier Gemeinden abgesegnet und vom kantonalen Amt für Gemeinden geprüft.
2. Zu den einzelnen Fragen
1. Teilt der Stadtrat die Ansicht, dass die Informationen zu Abstimmungen ausgewogen sein müssen und unterschiedliche Standpunkte die Grundsubstanz der Demokratie sind?
Ja.
2. Ist der Stadtrat auch der Meinung, dass die Finanzierung des Abstimmungskampfes zur Fusions-Abstimmung ausschliesslich Sache der Parteien und Komitees ist?
Ja. Die vier Gemeinden erfüllten ihren Informationsauftrag im Sinne der obenstehenden Ausführungen.
3. Kann der Stadtrat garantieren, dass er keinerlei Steuergelder für den Abstimmungs-kampf aufwenden wird?
Ja. Steuergelder wurden hingegen wie bei jeder Volksabstimmung für den Informationsauftrag eingesetzt.
4. Hat der Stadtrat allenfalls bereits Gelder und/oder Sachleistungen an die Befürworter-seite für den Abstimmungskampf bezahlt bzw. erbracht oder solche zugesagt? Wenn ja, wie viel bzw. was konkret?
Nein.