Inhalt
Postulat Thomas Rauch (FDP) und Mitunterzeichnende betr. 30%-Beteiligung der ArbeitnehmerInnen an der erzielten Verminderung des Personalaufwands/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 20. September 2012
- Beschreibung
- Am 15. Dezember 2011 haben Thomas Rauch (FDP-Fraktion) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
„Jede Reduktion des Personalaufwandes von 5% (oder mehr) soll zu einem Drittel dem Personal als a.o. Lohnzuwachs ausgeschüttet werden. Die Zahlungen sollen zu einer Verbesserung der Positionierung innerhalb der Lohnbandbreiten verwendet werden, wobei diese Ausschüttung zu zwei Drittel an ArbeitnehmerInnen in Lohnklassen zugewiesen werden soll, welche unter/auf dem städtischen Medianlohn liegen und zu einem Drittel auf die restlichen ArbeitnehmerInnen. Somit ist das Prinzip des Leistungslohns hinreichend gewahrt.
Begründung:
1) Das Personal und die Exekutive der Stadt Olten sollen Anreize zu mehr Effizienz und zu Kosteneinsparungen erhalten.
2) Das stetige Wachstum des grössten Kostenblocks der Stadt soll durch eine aktive Unterstützung aller Angestellten in der Stadt gebrochen werden.
3) Begründung bezüglich Verteilschlüssel:
a. Oft führen Rationalisierungen und Effizienzsteigerungen bei den opeativ Tätigen und tiefsten Lohnklassen zu Verschlechterungen und zusätzlichen Belastungen bei der täglichen Arbeit
b. Viele Arbeiten in den unteren Lohnklassen weisen wenig Prestige auf und bedürfen der besonderen Wertschätzung und Aufmerksamkeit.
c. Das Gemeinwesen soll sich in tiefen Lohnklassen als vorbildlicher Arbeitgeber positionieren.“
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Ernst Zingg den Vorstoss wie folgt:
Um es vorweg zu nehmen: Der Stadtrat erachtet die Vorschläge des Postulats als nicht vereinbar mit der Rolle eines fairen Arbeitgebers.
Entweder geht der Postulant davon aus, dass bei der Stadtverwaltung Olten Ineffizienz und damit grosses Sparpotenzial bestehen (bei einem Personalaufwand von rund CHF 20 Mio. ohne Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge stellen 5% CHF 1 Mio. dar!). Ist dies nicht der Fall, bedeutet eine Reduktion des Personalaufwandes ohne einen Abbau von Leistungen eine Mehrbelastung für die verbleibenden Mitarbeitenden, die aber gemäss dem Vorschlag des Postulanten dafür dann nur zu einem Drittel bezahlt würden. Die vorgeschlagene Regelung benachteiligt zudem ältere Mitarbeitende, da diesen in der Regel innerhalb der Lohnbänder weniger Anstiegspotenzial bleibt als jüngeren.
Die anvisierte Ausschüttung der eingesparten Mittel zu zwei Dritteln an Arbeitnehmende in Lohnklassen unter oder auf dem städtischen Medianlohn und zu einem Drittel auf die restlichen wäre im Übrigen ohne zusätzliche Regelung gewährleistet, da sich wie in praktisch jedem andern Unternehmen mehr Beschäftigte in den mittleren und unteren Lohnklasse
befinden als in den oberen. Zielt diese Regelung indessen auf eine Bevorteilung der unteren und mittleren Lohnklassen ab, ist sie als ungerecht zu qualifizieren, wurden doch bei der Neueinstufung sämtlicher Funktionen im Rahmen der Besoldungsrevision alle Funktionen auf Grund gleicher Kriterien und auf der Basis einer 42-Stunden-Woche analysiert. Unterschiedliche Behandlung der Lohnklassen bzw. der dort Eingestuften würde hier zu Verfälschungen führen. Kommt hinzu, dass die Topkader, das heisst die Mitglieder der Direktionskonferenz, in keiner Form – weder finanziell wie in der Privatwirtschaft üblich noch via Kompensationsmöglichkeit, zusätzliche Ferientage, Kaderpensionskasse oder andere Fringe Benefits – für die von ihnen erwartete Überzeit entschädigt werden. Gerade diese Entscheidungsträger wären aber – ohne davon wesentlich zu profitieren – diejenigen, welche über die erwarteten Sparmassnahmen befinden müssten, während die Exekutivmitglieder gar nicht Teil dieses Systems sind. Eine Korrelation der vorgeschlagenen Regelung mit dem Prinzip des Leistungslohns ist für den Stadtrat auf der Basis der gelieferten Begründung im Übrigen nicht ersichtlich – ausser man geht davon aus, dass die Beschäftigten in den unteren und mittleren Lohnklassen mehr leisten als diejenigen in den oberen.
Festgestellt werden darf ferner, dass die Mitarbeitenden in den unteren Lohnklassen der Stadtverwaltung Olten im Vergleich zur Privatwirtschaft adäquat bezahlt sind. Dazu vielleicht nochmals ein Blick in die Erarbeitung des neuen Lohnsystems, das Mitte 2009 in Kraft trat: Um zu verhindern, dass zahlreiche Funktionen in unteren Lohnklassen wegen der schliesslich ausgewählten „Mini-Version“ tiefer eingereiht werden mussten, wurde unterhalb der Lohnklasse 15 ein Satz von 75% gewährt, ab der Lohnklasse 15 – das heisst ab einem Funktionslohn von 70'000 Franken, wo schwergewichtig Führungsfunktionen wahrgenommen werden – ein Satz von 50%. Damit wurden in einem weiteren Punkt die tieferen Lohnklassen im Vergleich bevorzugt behandelt, nachdem bereits der Frankenbetrag pro Abakaba-Punkt bei den unteren Lohnklassen höher liegt als bei den oberen (konkret bewegen sich die Beträge pro Punkt zwischen 512 und 258 Franken, das heisst in der untersten belegten Lohnklasse erhält man ziemlich genau doppelt so viele Franken pro Punkt wie in der obersten Lohnklasse). Will man die unteren Lohnklassen oder daraus spezielle Berufsgruppen – beispielsweise im Werkhof auf Grund der starken körperlichen Belastung – gezielt fördern, gibt es andere Wege, beispielsweise durch verbesserte (Früh-)Pensionierungsmöglichkeiten.
Zusammenfassend sieht der Stadtrat den Bedarf und die Berechtigung für die seiner Ansicht nach weder gerechtfertigte noch (trotz „sozialer“ Verbrämung) gerechte Neuregelung nicht und empfiehlt dem Gemeindeparlament, das Postulat abzulehnen.
Zugehörige Objekte
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