Inhalt
Systematische Rechtssammlung Olten, gesetzliche Grundlage/Totalrevision
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 3. September 2012
- Beschreibung
- Ausgangslage
Die systematische Sammlung des Rechts der Einwohnergemeinde der Stadt Olten (SRO) ist eine nachgeführte und nach Sachgebieten geordnete Sammlung der geltenden kommunalen Normen. Ausgestaltung, Veröffentlichung, Nachführung und Publikation sind in der Richtlinie betreffend die Systematische Rechtssammlung Olten vom 29. April 2002 geregelt.
Erwägungen
Die heutige Richtlinie sieht vor, dass jährlich zweimal an Stichtagen (im April und im Oktober) die SRO nachgeführt wird. Veröffentlicht wird die SRO einerseits elektronisch auf der Website der Stadt, andererseits werden die Gesetzestexte in gedruckter Form als ganze Sammlung oder Separatdrucke entgeltlich abgegeben. Gratis abgegeben wird die SRO insbesondere an die Mitglieder des Gemeindeparlaments und der städtischen Kommissionen. Über weitere Gratisabgaben entscheidet gemäss Richtlinie die Stadtkanzlei.
Aus heutiger Sicht macht die uneingeschränkte Nachführung der Sammlung in gedruckter Form keinen Sinn mehr. In Bund, Kantonen und Gemeinden wird der elektronische Zugang zu den Rechtstexten laufend vereinfacht. Mobile Kommunikationsmittel erlauben heutzutage den unbeschränkten Zugang zu diesen Rechtsquellen. Dies hat sich klar auch im Verhalten der Nutzer niedergeschlagen. Papierene Gesetzestexte verlieren im Rechtsalltag mehr und mehr an Bedeutung. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die elektronische Publikation einfacher eine Nachführung der Rechtsregeln erlaubt und somit stets aktuell ist.
Dieser Trend zeichnet sich gleichfalls auf Ebene der Kantone ab. So sieht das Publikationsgesetz des Kantons Aargau vom 3. Mai 2011 vor, dass die amtlichen Publikationsorgane (Amtsblatt, Aargauische Gesetzessammlung, Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts) in geeigneter elektronischer Form zu erscheinen hätten. Vergleichbare Abklärungen und Bestrebungen laufen gemäss den Angaben der Staatskanzlei ebenso beim Kanton Solothurn.
Mit der elektronischen Publikation bzw. der bedarfsgerechten Abgabe von Separatdrucken - und damit dem Verzicht auf Erlass und Nachführung einer Gesamtsammlung - sind nicht unerhebliche finanzielle Einsparungen gekoppelt. Pro Nachführung entstehen heute Druckkosten von durchschnittlich Fr. 2‘300.--. Zu beachten ist im Weiteren, dass bei der Stadtkanzlei nur noch wenige komplette Bände („blaue Ordner“) vorhanden sind. Die Anschaffung der 1. Ausgabe (100 „blaue Bände“) verursachte Anschaffungskosten von rund Fr. 21‘000.--. Würde die Gesamtsammlung weitergeführt, müssten auf die neue Amtsperiode hin neue Gesamtsammlungen in diesem Rahmen angeschafft werden.
Die Möglichkeit der bedarfsgerechten Abgabe von gehefteten Separatdrucken (Bsp. Gemeindeordnung oder Geschäftsreglementen) erlaubt es den städtischen Behörden weiterhin, in den Sitzungen rasch Zugriff auf die zentralen Gesetzesgrundlagen zu haben. An die Behördenmitglieder werden die Separatdrucke weiterhin unentgeltlich abgegeben. Die so entstehenden Kosten sind inbezug auf die jetzigen Aufwendungen durchaus vernachlässigbar.
Beschluss:
1. Die Verordnung betreffend die Systematische Rechtssammlung Olten wird genehmigt und per 1. August 2013 in Kraft gesetzt.
2. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Beilage: Synoptische Darstellung
Zugehörige Objekte
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Systematische_Rechtsammlung_Olten_Totalrevision_Beilage_03.09.2012.docx | Download | 0 | Systematische_Rechtsammlung_Olten_Totalrevision_Beilage_03.09.2012.docx |
Datum | Sitzung |
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