Inhalt
Kindergarten, Anazl Lektionen Partnerunterricht/Genehmigung und Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 27. August 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit der Umsetzung des Harmoskonkordats per 1. August 2012 wird der Kindergarten die erste Stufe der Volksschule und damit auch obligatorisch. Im Zuge dieser Veränderung hat die Kommunale Aufsichtsbehörde (in Olten der Stadtrat) bereits das Lektionsplanmodell, die Pausenregelung an den Kindergärten sowie die Blockzeitenregelung genehmigt. Analog dieser Entscheidungen gilt es nun die Anzahl Lektionen Partnerunterricht am Kindergarten festzulegen.
Die aktuelle Regelung des Partnerunterrichts stammt aus dem Jahre 2007: Der Partnerunterricht wurde im Zusammenhang mit der Blockzeitenregelung eingeführt und soll die reduzierten Möglichkeiten zur Klassenteilung kompensieren. Statt die Klasse zu teilen, wird eine 2. Lehrperson eingesetzt. Die Unterrichtszeit an den Kindergärten war bis Ende des laufenden Schuljahres in Stunden definiert. Für den Partnerunterricht waren 2 Stunden eingesetzt. Mit der Umsetzung des Harmos-Konkordats bemisst sich nun neu die Unterrichtszeit an den Kindergärten ebenfalls, wie an der Volksschule, in Lektionen (45 Minuten). Deshalb müssen die Pensen für Partnerunterricht an den Kindergärten neu definiert werden.
2. Erwägungen
Der Nutzen des Partnerunterrichts ist bei Schulleitungen und Lehrpersonen unbestritten. Der temporäre Einsatz einer 2. Lehrperson bietet einen pädagogischen Mehrwert, indem die Chance eröffnet wird, im Teamteaching und im Sinn der Speziellen Förderung binnendifferenziert zu unterrichten.
Die bisherigen 2 Stunden (120 Minuten) Partnerunterricht lassen sich nicht 1:1 in ein Aequivalent in Lektionen à 45 Minuten überführen. 2 Lektionen (90 Minuten) wären zu wenig und damit eine Einbusse.
Die Schulleitungskonferenz hat 2 Lösungen erwogen: 3 Lektionen (=135 Minuten) oder 4 Lektionen (=180 Minuten). Letztere Lösung wurde in Betracht gezogen, weil an der gesamten Unterstufe der Primarschule und an den bisherigen Einführungsklassen jeweils 4 Lektionen Partnerunterricht erteilt werden. Diese genannten Stufen sind gut vergleichbar mit dem Kindergarten.
Die Schulleitungskonferenz entschied sich für 3 Lektionen Partnerunterricht an den Kindergärten. Diese Lösung ist eine Verbesserung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen durch die erhöhte Präsenzzeit der Partnerlehrpersonen. Durch Zuteilungen aus dem Lektionenpool der Speziellen Förderung erhalten die Kindergärten weitere Unterrichtslektionen. Deshalb, und im Sinne eines Kostenbewusstseins, legte sich die Schulleitungskonferenz auf 3 Lektionen Partnerunterricht pro Kindergartenabteilung fest.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die detaillierte Berechnung dieses Betrages ist in der Beilage ersichtlich. Die Mehrkosten erklären sich je zur Hälfte durch die effektiv verlängerte Unterrichtszeit sowie die neue durch den Kanton vorgegebene Lohneinstufung.
Für die erwähnten Kosten ist für das laufende Jahr ein Nachtragskredit In der Höhe von 5/12 (5 Monate in diesem Jahr) notwendig:
Lohnkosten (5/12 von CHF 28‘600.-) CHF 11‘900.-
Sozialbeiträge (5/12 von CHF 5‘700.-) CHF 2‘400.-
Die Kosten für das Jahr 2013 werden entsprechend budgetiert.
Beschluss:
1. Der Stadtrat genehmigt die Überführung von ehemals 2 Stunden Partnerunterricht am Kindergarten in 3 Lektionen.
2. Der Stadtrat genehmigt den folgenden Nachtragskredit zu Gunsten der laufenden Rechnung 2012:
a) Konto Besoldungen 200.302.00 CHF 11‘900.-
b) Konto Verrechnete Sozialleistungen 200.395.00 CHF 2‘400.-
Total CHF 14‘300.-
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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