Inhalt
Werkhof, Festmaterialmiete Kunstmarkt/Kostenerlass
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 20. August 2012
- Beschreibung
- Ausgangslage
Am 7./8. September 2012 findet auf der Alten Brücke der traditionelle Kunstmarkt statt. Gestützt auf die eingegangene Bestellung werden durch den Werkhof 15 Marktstände, 44 Einzeltische sowie 2 Abfallfässer und 2 Stehtische geliefert und aufgestellt. Die Mietkosten und Transportkosten dafür betragen:
Materialmiete total Fr. 1'250.00
Transportkosten Fr. 100.00
Total Fr. 1'350.00
Die Organisatoren Kunstmarkt „Auf der Alten Brücke“ Christof und Iris Schelbert-Widmer stellten am 10. August 2012 ein Gesuch um Erlass dieser Kosten.
Stellungnahme Baudirektion
Die Baudirektion befürwortet den Erlass der verrechneten Kosten in Höhe von Fr. 1'350.00.
Zuständigkeit
Gemäss Gebührenordnung der Stadt Olten § 132 ist für Erlasse über Fr. 1'000.00 der Stadtrat zuständig.
2. Für gemeinnützige oder im öffentlichen Interesse wirkende Organisationen kann das zuständige Ressort bis Fr. 1'000.00 die Gebühr herabsetzen oder erlassen. Bei Beträgen über Fr. 1'000.00 entscheidet der Stadtrat auf Antrag des Ressorts über die Herabsetzung oder den Erlass der Gebühr.
3. Wird eine Gebühr ganz oder teilweise erlassen, ist der erlassene Rechnungsbetrag einem Aufwandkonto zu belasten.
Beschluss:
1. Die Miet- und Transportkosten für den Kunstmarkt 2012 in Höhe von Fr. 1'350.00 werden erlassen und dem Konto 012.365 (Dispositionskredit Stadtrat) belastet.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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