Inhalt
Polizei Kanton Solothurn und Stadtpolizeien, Evaluation Zusammenarbeit/Nachtragskredit
- Nummer
- 1
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 9. Juli 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Gemäss Regierungsratsbeschluss vom 6. Juli 2010 (Nr. 2010/1291) und Stadtratsbeschluss vom 4. Oktober 2011 (18/20) wurde die Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen, Olten und Solothurn beschlossen. Die Umsetzung stützt sich auf den ausgearbeiteten Aufgabenkatalog. Gemäss Punkt 2.3.1. (RRB Nr. 2010/1291) soll das neue Arbeitsmodell im Jahr 2012 einer Evaluation unterzogen werden.
2. Zweck der Evaluation
Die Evaluation hat zum Ziel, den Erfolg der Vereinbarung zu überprüfen. Darunter gehört die Evaluation des bestehenden Arbeitsmodells an sich (Ergebnisevaluation) sowie der vorangehenden Umsetzungs- und Optimierungsprozesse (Prozessevaluation). Die Evaluation soll darüber Aufschluss geben, ob im gegebenen Zeitraum die verfolgten Ziele erreicht wurden und inwiefern das neue Arbeitsmodeel die gewünschte Wirkung erfüllt: Optimierung, Effizienz- und Effektivitätssteigerung der Zusammenarbeit sowie die Stärkung der objektiven und subjektiven Sicherheit. Das Ergebnis der Evaluation bildet die Grundlage für die vorzunehmende Bewertung, ob das neue Arbeitsmodell in dieser oder in optimierten Form weiterzuführen oder ob die Vereinbarung zu ändern sei.
3. Zeitplan
Die politische Steuerungsgruppe hat dem vorgeschlagenen Zeitplan am 15. Juni 2012 zugestimmt. Das Ziel der Evaluation ist es, dass der Abschlussbericht im Frühling 2013 abgenommen wird. Bis Ende Juli 2012 geht es nun darum den geeigneten externen Evaluationspartner zu finden. Die Evaluation soll von September bis November 2012 stattfinden. Anschliessend folgt die Auswertung der Daten und das Erstellen des Abschlussberichtes. Dieser Grobzeitplan wird mit dem Evaluator noch detaillierter ausgearbeitet und eine klare Meilensteinplanung definiert.
4. Kosten
Die politische Steuerungsgruppe hat an der Sitzung vom 15. Juni 2012 ein Kostendach von CHF 80‘000.— festgelegt. Dieser Betrag wird folgendermassen unter der Städte und dem Kanton aufteilt.
Kanton Solothurn: CHF 50‘000.—
Stadt Grenchen: CHF 10‘000.—
Stadt Solothurn: CHF 10‘000.—
Stadt Olten: CHF 10‘000.—
Aufgrund der vorerwähnten Massnahmen ist ein Nachtragskredit von CHF 10‘000.- zu Gunsten Konto Nr. 110.318.02 erforderlich.
Beschluss:
1. Der beantragte Nachtragskredit im Betrag von CHF 10‘000.-- zu Gunsten Konto Nr. 110.318.02 wird bewilligt.
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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