Inhalt
Stadtpolizei, Video-Überwachung Winkelunterführung, Datenübertragungs-Erstzgerät/Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 2. Juli 2012
- Beschreibung
- Die Videoüberwachungsanlage Winkelunterführung ist mit einem Richtfunkgerät ausgerüstet, welches die Datenübertragung vom Winkel ins Stadthaus sicherstellt. Für dieses Gerät besteht ein Wartungsvertrag mit der Firma Broadband Networks AG, Urdorf (vormals Fastmile). Besagte Firma kündigte mit Schreiben vom 2. Mai 2012 den Wartungsvertrag per 17. Juli 2012. Sie begründet die Kündigung mit dem Argument, dass das verwendete Richtfunkgerät Sky Way veraltet sei und keine Ersatzteile respektive -systeme mehr zur Verfügung stehen würden. Bei einem Ausfall dieses Übertragungsmittels ist die Bildübertragung von der Winkelunterführung ins Stadthaus nicht mehr gewährleistet. Die Videoüberwachungskameras zeichnen die Bilder zwar noch auf und speichern diese auch auf dem Server, welcher im Winkel platziert ist, aber es gibt keine Bildübertragung mehr ins Stadthaus. Durch die Übertragung der Bilder ins Stadthaus können die Mitarbeitenden der Stadtpolizei kontrollieren, ob die Videoüberwachung noch funktioniert. Bei einem Bildausfall können die Verantwortlichen der Stadtpolizei sofort reagieren und die nötigen Schritte einleiten (intern/extern).
In Zusammenarbeit mit der Abteilung Informatik wurden die Anforderungen und die Bedürfnisse der Stadtpolizei im Übertragungsbereich eruiert. Die Abteilung Informatik holte daraufhin eine Offerte der Firma Services for IT&Communications AG, Rümlang ein. Das offerierte Gerät, Tsunami Quick. Bridge 8150 zum Preis von CHF 7‘116.25 entspricht den heutigen technischen Anforderungen.
In der Budgetphase für das Jahr 2012 war die Kündigung des Wartungsvertrages des Richtfunkgerätes nicht absehbar und wurde aus diesem Grund auch nicht budgetiert.
Um die Datenübertragung der Videoüberwachung Winkelunterführung ins Stadthaus sicherzustellen, wird ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 7‘116.25 zugunsten des Kontos 110.316.03 (Überwachung Unterführungen) benötigt.
Beschluss:
1. Der Stadtrat bewilligt für die Ersatzanschaffung eines Videoüberwachungs-Datenübertragungsgerätes einen Nachtragskredit von CHF 7‘116.25 zu Gunsten des Kontos 110.316.03.
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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