Inhalt
Wasserkraftwerg Gösgen, Konzessionserneuerung, Mitwirkung/Stellungnahme
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 2. Juli 2012
- Beschreibung
- Ausgangslage
Die Konzession für das Wasserkraftwerk Gösgen ist bis zum Jahr 2027 gültig. Die Alpiq Hydro Aare AG hat die kantonalen Behörden um eine vorzeitige Konzessionserneuerung ersucht. Mit der Neukonzessionierung soll das Kraftwerk ohne konzeptionelle Veränderungen, jedoch mit Anpassung an die ökologischen Erfordernisse und Anpassung der Bauwerke an den Stand der Technik weiterbetrieben werden. Die Maschinenanlage wurde bereits Mitte der 90-er Jahre vollständig erneuert.
Im Hinblick auf die Konzessionserneuerung wird das über 90-jährige Stauwehr Winznau umfassend saniert und an die künftigen Anforderungen der Hochwasser- und Erdbebensicherheit angepasst. Die zu erhöhenden Dotierwassermenge soll zur Stromgewinnung genutzt werden. Zudem ist eine Dammertüchtigung an einzelnen Abschnitten zwischen Obergösgen und Winznau vorgesehen. Im Bereich Winznau sollen diese Massnahmen infolge erhöhter Dringlichkeit mit einem separaten Baubewilligungsverfahren vorgezogen werden.
Öffentliche Mitwirkung
Die Arbeiten zur Konzessionserneuerung wurden von einer Begleitkommission unterstützt. In dieser sind die Gemeinden, die kantonalen Fachstellen sowie verschiedene Organisationen aus den Bereichen Fischerei und Naturschutz vertreten. Die Begleitkommission ist in die öffentliche Mitwirkung eingebunden. Für die Stadt Olten ist Regina Flury (Fachstelle Energie, Umwelt, Mobilität) in der Begleitkommission vertreten.
Stellungnahme Vertreterin in Begleitkommission
Regina Flury hat als Mitglied der Begleitkommission folgende Stellungnahme abgegeben:
„Der Alte Aarelauf ist ein wichtiges Naherholungsgebiet der Stadt Olten und ein wertvoller Lebensraum für Flora und Fauna. Die Stadt hat deshalb ein Interesse an der Ausbildung und am Umgang mit diesem Lebensraum.
Ich war in der Begleitgruppe zur Konzessionserneuerung Wasserkraftwerk Gösgen dabei. Ich habe vom Vorhaben grundsätzlich einen guten Eindruck erhalten. Folgende Punkte waren strittig:
Restwassermenge in der alten Aare: Im Beschrieb der Massnahme G3 wird festgehalten, dass die Dotierwassermenge noch Gegenstand von Verhandlungen ist. Die Gefahr besteht, dass unter dem Eindruck der laufenden Energiediskussion eher auf das untere Limit der Dotierwassermenge eingeschwenkt wird. Das in der Begleitgrupe diskutierte Regime ist ein Kompromiss zwischen Gewässerökologie und Energienutzung und sollte nicht zu Gunsten der Energieproduktion verändert werden.
Dauer der Konzession (nicht Gegenstand des Mitwirkungsverfahrens).
Der Kanton Solothurn sieht eine Konzessionsdauer von 10 – 80 Jahren vor, der Kanton Aargau eine maximale von 60 Jahren. Die Alpiq Hydro AG strebt aus wirtschaftlichen Gründen eine Konzession von 80 Jahren an. Der Kanton Solothurn ist eher bei 60 Jahren. Die Frage der Konzessionsdauer ist noch nicht entschieden. Eine kürzere Konzessionsdauer
hat den Vorteil, dass eher auf veränderte Rahmenbedingungen und gesetzliche Vorgaben reagiert werden kann.
Besucherlenkung:
Konzept zur Besucherlenkung soll ausgearbeitet werden: Wie werden die aufgewerteten Lebensräume vor dem Erholungsdruck geschützt?“
Anpassung kantonaler Richtplan
Wasserkraftwerke sind Anlagen mit erheblichen räumlichen Auswirkungen. Sie müssen im kantonalen Richtplan festgesetzt werden. Der Kanton hat ein erklärtes Interesse an der Erhaltung und der wirtschaftlich vertretbaren Leistungssteigerung der bestehenden Kraftwerke. Die dazu notwendigen baulichen Massnahmen haben die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen (Richtplan-Beschluss VE 2.2.1). Die Konzessionserneuerung erfordert eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Die Verfahren für die Richtplananpassung und für die Konzessionserneuerung sind miteinander zu koordinieren (Richtplan-Beschluss VE-2.2.2).
Der Kanton legt die Anpassung des kantonalen Richtplans zur Konzessionserneuerung des Kraftwerkes Gösgen in der Zeit vom 14. Mai 2012 bis zum 6. Juli 2012 öffentlich auf. Die Auflageorte sind neben dem Bau- und Justizdepartement und dem Amt für Raumplanung die Stadt Olten sowie die Gemeindeverwaltungen von Däniken, Dulliken, Gretzenbach, Niedergösgen, Obergösgen, Schönenwerd, Trimbach und Winznau. Zur Richtplananpassung kann sich während der Auflagefrist jedermann äussern.
Beurteilung Baudirektion
Eine erhebliche Auswirkung auf die Landschaft hat das Entfernen des Oberbaus bei der Staustufe in Winznau. Diese Anlagen liegen vollständig auf dem Gemeindegebiet von Winznau. Ob diese Anlagen geschützt werden sollen und auch können, liegt nicht im Entscheidungsbereich der Stadt Olten. Eine Meinungsäusserung ist im Mitwirkungsverfahren möglich.
Die Stadt Olten ist sicher von den neuen Dammanlagen zur Sicherung gegen Hochwasser betroffen, welche jedoch notwendig und zweckmässig sind (siehe Detailangaben separater Bericht vom 2. Juli 2012.
Die Baudirektion empfiehlt eine positive Stellungnahme zur Konzessionserneuerung, mit dem Hinweis auf die weitere Einbindung der Begleitkommission bis und mit Ausführung der Baumassnahmen.
Die Stabsstellen wurden in die Ausarbeitung dieser Vorlage einbezogen.
Beschluss:
1. Die Baudirektion wird beauftragt, im Namen des Stadtrates eine positive Stellungnahme einzureichen mit dem Hinweis auf die weitere Einbindung der Begleitkommission bis und mit Ausführung der Baumassnahmen.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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