1. Ausgangslage
Die Sportplatzvereinigung wurde am 08.04.1963 mit folgendem Zweck und Ziel gegründet: Als Interessengemeinschaft von Turn- und Sportverbänden der Stadt Olten verwaltet und betreibt sie in uneigennütziger Tätigkeit und ohne jede Gewinnabsicht in Zusammenarbeit mit den städtischen Behörden die ihr von der Einwohnergemeinde Olten zur Benützung überlassenen Sportanlagen im Kleinholz. Als Bindeglied unter den Vereinsmitgliedern und zu den Behörden koordiniert sie die Benützung der Sportanlagen, fördert das gegenseitige Verständnis und die Rücksichtnahme unter den Benützer/-innen und gegenüber den Anwohnern/-innen und vertritt gegenüber den Behörden die Anregungen und Wünsche ihrer Mitglieder in Bezug auf notwendige Erneuerungen der Sportanlagen und trägt dazu bei, dass allen Sporttreibenden jederzeit einwandfreie und gepflegte Anlagen zur Verfügung stehen.
Über die Verwaltung, den Betrieb, die Benützung und den Unterhalt der Sportanlagen schloss die Vereinigung mit der Stadt eine Vereinbarung ab. Für die Benützung der Sportanlagen und der Turn- und Sportgeräte sowie die Platzwerbung und alle damit zusammenhängenden Fragen erstellte die Vereinigung ein Benützungsreglement mit Gebührenordnung sowie ein Reglement für die gewerbliche Reklame. Diese Reglemente wurden vom Stadtrat genehmigt.
1999 wurden die Sportanlagen Kleinholz durch den Bau des Sportplatzrestaurants ergänzt, welches die Sportplatzvereinigung seither durch eine Betriebskommission betreibt. Die Einwohnergemeinde Olten ist Eigentümerin des Gebäudes.
2. Erwägungen
Sämtliche Oltner Sportanlagen werden heute im Sinne der Sportvereine durch die Stadt verwaltet und betrieben (Ausnahme: Eissportanlage, welche durch Sportpark Olten AG betrieben wird). Hierbei werden die Interessen der Vereine berücksichtigt. Die Belegungen des Sportplatzes Kleinholz sowie deren Abrechnung sollten aus Gründen des einheitlichen Handlings durch die städtische Reservierungsstelle getätigt werden. Hierbei ist es die Aufgabe des Sportkoordinators eine Interessenabwägung unter den verschiedenen Bedürfnissen der Sportvereine sowie des Platzwartes zu machen. Es macht keinen Sinn mehr, dass ehrenamtliche Mitarbeitende wertvolle Zeit in diese administrative Tätigkeit investieren.
Das Sportplatzrestaurant wurde in den letzten 13 Jahren als Beizli genutzt. Neu soll es als Clubhaus für den HC Olten und den TV Olten genutzt werden können. Hierzu fanden zwischen Dezember 2010 und heute insgesamt sechs Sitzungen mit dem HC Olten, TV Olten, der Direktion Bildung und Sport sowie der Baudirektion statt. Für das Restaurantgebäude sowie die Einrichtungen hat die Sportplatzvereinigung Darlehen bei den Mitgliedervereinen aufgenommen. Die Restschulden dieser Darlehen betragen per 31.12.2011 noch CHF 105‘000.- und sind wie folgt aufgeteilt:
Darlehensgeberin: Darlehen/Restschulden: Rückzahlung EGO:
HC Olten CHF 90‘000.- CHF 15‘000.-
Turnverein Olten CHF 5‘000.- CHF 5‘000.-
Sportverein Olten CHF 5‘000.- CHF 5‘000.-
HC Blauweiss Olten CHF 5‘000.- CHF 5‘000.-
Die Sportplatzvereinigung (SPV) will sich an der 29. ordentlichen GV vom Mittwoch, 20. Juni 2012 auflösen. Die SPV ist jedoch zu wenig liquide, um alle Darlehen zurückzuzahlen (mangelnde Rentabilität des Restaurantbetriebes). Die Einwohnergemeinde Olten soll als Nachfolgerin der Sportplatzvereinigung eintreten, auch mit dem Ziel, die historisch gewachsene Situation mit dem Sportplatzrestaurant auf den Sportanlagen Kleinholz zu bereinigen, für klare Verhältnisse zu sorgen und das Gebäude als Clubhaus verwalten und betreiben zu lassen.
Die Baudirektion hat in einem ersten Schritt die Mietkosten aufgrund des Verkehrswertes auf CHF 20‘800.- pro Jahr berechnet. Der Vorschlag der Direktion Bildung und Sport lautet, die Mietkosten bei CHF 7‘500.- pro Jahr (10 Jahre fest) festzulegen. Aufgrund der verbleibenden Restschuld der EGO gegenüber dem HC Olten in der Höhe von CHF 75‘000.-, bezahlen die neuen Mieter in den ersten 10 Jahren (75‘000 : 7‘500 = 10 Jahre) keine Miete. Die Räumung des bisherigen Sportplatzrestaurants zur neuen Nutzung als Clublokal HCO/TVO würde durch den HCO/TVO erfolgen. Die Festlegung der Modalitäten der Mietaufteilung zwischen HC Olten und TV Olten wird den beiden Vereinen überlassen. Die Haftung (solidarisch oder einzeln) ist mit Abschluss des Mietvertrages noch zu definieren. Die Nebenkosten Gas, Wasser, Strom, etc. (ca. CHF 3‘000.- pro Jahr) gehen voll zu Lasten des Mieters (HCO/TVO) und die Unterhaltskosten für die Inneneinrichtungen übernehmen ebenfalls HCO und TVO. Den Unterhalt der Gebäudehülle, die Versicherungen und die Installationen übernimmt die Baudirektion. Adrian Balz als Vertreter der Baudirektion sowie die Vertreter von HCO und TVO sind mit dem Vorschlag der Direktion BISPO einverstanden.
Die Direktion BISPO erhält zusätzlich ein jährliches Kontingent von 5 Gratisbenützungen des Clubhauses (für Schulfest, Schulsport, städtische Anlässe, etc.). Weiter besteht die Absicht, dass der HCO, TVO und die weiteren Sportvereine auf den Sportanlagen Kleinholz auch künftig ihre Meisterschaftsbeizli selber durchführen können. Der HCO und TVO öffnen noch bis zur Eröffnung des Restaurants im Annexbau der Eishalle das Clubhaus, und zwar auf Wunsch externer Sportvereine, Sportverbänden und Dritten.
Dieser Bericht und Antrag an den Stadtrat soll unter der Bedingung, dass die SPV aufgelöst wird, die einmaligen Zahlungen durch die EGO von CHF 15‘000.- an den HC Olten sowie je CHF 5‘000.- an den Sportverein Olten, den HC Blauweiss Olten und den TV Olten bewirken. Damit werden insgesamt CHF 30‘000.- zur Tilgung eines Teils der Gesamtdarlehensschuld beschlossen. Damit bleibt nur noch ein Verein, der HC Olten, mit einem Darlehensguthaben von noch CHF 75‘000.- gegenüber der Einwohnergemeinde Olten. Dieser Betrag soll, wie bereits erwähnt, mit den in den ersten 10 Jahren entstehenden Mietkosten verrechnet werden.
Die Gründung einer IG Sport Olten zur Vertretung der Interessen aller Oltner Sportvereine ist im Gange und wurde von Martin Grütter (TV Olten) an der Präsidentenkonferenz vom Mittwoch, 23. Mai 2012 vorgestellt. Ein solcher Dachverband könnte allen Vereinen dazu dienen, sich nachhaltig zu vernetzen. Damit stünde der Stadt bei der Initiierung neuer Projekte ein Ansprechpartner zur Verfügung. Voraussetzung hierfür wäre, dass die Opinionleader (die grossen Oltner Sportvereine) tatsächlich im neuen Dachverband vertreten sind. Die IG Sport Olten möchte durch Zusammenarbeit mit Behörden, Wirtschaft, Organisationen, Vereinen und anderen Partnern im Zusammenhang mit: a) der Förderung von Publikationen, Information und Gedankenaustausch; b) der Planung und Erstellung neuer und/oder auszubauenden Sportanlagen; c) der Koordination des Sport-Veranstaltungskalenders; d) der Erbringung von Beratung und weiteren Dienstleistungen; e) der Durchführung und Unterstützung von Projekten und Aktivitäten, welche der Förderung des Sports in Olten dienen; f) Medienkontakten und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Sportplatzvereinigung konnte in den vergangenen Jahren für den Kauf von Trainingsmaterial Beitragsgesuche an den Sportfonds des Kantons Solothurn stellen. Aufgrund der neuen kantonalen Richtlinien haben alle Vereine die Möglichkeit, Beiträge zur Beschaffung von Sportmaterial zu erhalten. Somit wird eine Auflösung der Sportplatzvereinigung auch in diesem Bereich zu keinen Nachteilen führen.
Aufgrund dieser Überlegungen soll die Sportplatzvereinigung aufgelöst werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Wie bereits im vorangehenden Kapitel erwähnt erfolgt eine Rückzahlung in der Höhe von CHF 30'000.- an die bisher am Clubhaus beteiligten Vereine. Hierfür ist ein Nachtragskredit zu Lasten der laufenden Rechnung 2012 erforderlich.
Das in den Büchern der EG Olten noch vorhandene Aktivdarlehen von CHF 20‘000.- wird zu Lasten der laufenden Rechnung 2012 abgeschrieben.
Der Betrieb des Clubhauses wird jährliche Unterhaltskosten in der Höhe von CHF 5’000.- verursachen.
Beschluss:
1. Die Einwohnergemeinde Olten leistet unter dem Vorbehalt, dass die Sportplatzvereinigung aufgelöst wird, als Nachfolgerin einmalige Zahlungen von CHF 15‘000.- an den HC Olten sowie je CHF 5‘000 an Sportverein Olten, HC Blauweiss Olten und TV Olten, insgesamt also CHF 30‘000.- zur Tilgung eines Teils der Gesamtdarlehensschuld.
2. Es wird ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 30'000.- zu Gunsten von Konto 340.365.04. genehmigt.
3. Das in den Büchern der EG Olten noch vorhandene Aktivdarlehen von CHF 20‘000.- wird zu Lasten der laufenden Rechnung 2012 abgeschrieben.
4. Die Einwohnergemeinde übernimmt zusätzlich zum Eigentum auch den Betrieb und Unterhalt des Gebäudes an der Sportstrasse 81c in 4600 Olten. Das restliche Darlehen des HC Olten in der Höhe von CHF 75‘000.- wird mit den jährlichen Mietkosten von CHF 7‘500.- in den nächsten 10 Jahren verrechnet.
5. Rechte und Pflichten, wie sie sich aus der noch zu erstellenden Liquidationsbilanz per 30.06.2012 ergeben, gehen von der Sportplatzvereinigung auf die Stadt Olten über. Die Zahlungen an die Sportplatzvereinigung werden unter der Bedingung geleistet, dass allfällige Ausstände der Vereine verrechnet werden können. Mit den Vereinen werden entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen.
6. Die Baudirektion übernimmt den Unterhalt ab dem 1. Juli 2012. Dafür wird ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 2‘500.- zu Gunsten von Konto 340.314.01 genehmigt. Künftig werden in die Budgets Unterhaltskosten in der Höhe von CHF 5‘000.- eingestellt.
7. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.