1. Ausgangslage
Die aktuellen Pensen der Schulleitungen wurden im Konzept Geleitete Schulen Olten im Jahre 2008 vom Gemeinderat festgelegt. In der Zwischenzeit unterlag der Volksschulbereich im Allgemeinen, sowie die Schule Olten im Speziellen, einem grossen Wandel. Aufgrund der diversen anstehenden Projekte ist derzeit kein Ende des Wandels in Sicht.
Mit der Einführung der geleiteten Schule und vor allem bei der Umsetzung der verschiedenen Reform- und Entwicklungsprojekte kommt der Schulleitung eine immer zentralere Funktion zu.
Die Erfahrung der vergangenen vier Jahre hat gezeigt, dass die Pensendotationen nicht ausreichen. Dies zeigte sich in einer massiven Zunahme der (unbezahlten) Überstunden. Mittel- und längerfristig muss die Belastung in einem vertretbaren Rahmen bleiben, was in der Vergangenheit nicht mehr gewährleistet war.
2. Erwägungen
a) Entwicklungs- und Veränderungsprozess an den Oltner Schulen
Die weitgehend aufgrund kantonaler Vorgaben umzusetzenden Projekte sind auch im Jahresprogramm 2012 der Direktion Bildung und Sport ersichtlich:
- Umsetzung Sek I Reform E und B im Froheim; 2. Jahrgang
- Planung Sek I Reform 3. Jahr mit Profilbild (mehrjährig)
- Integration 4. Bez in WBK – Stufe 10
- Schulversuch und Projektarbeit Spezielle Förderung (mehrjährig)
- Umstellung zu SF auf der Sek I (mehrjährig)
- Einführung Schulinsel und separative Spezialklasse (mehrjährig)
- Einführung Laufbahnreglement (mehrjährig)
- Umsetzung der Massnahmen aus der Externen Schulevaluation
- Stärkung der Schulleitungskonferenz
- Umsetzung Frühfremdsprachen Französisch und Englisch (mehrjährig)
- Leistungsvereinbarung Schulträger mit dem Kanton
- Interne Evaluation ICT
- Interne Evaluation Unterrichtsteamarbeit
Diese Projekte führen zu umfassenden Entwicklungs- und Veränderungsprozessen. Hierbei ist es die Aufgabe der Schulleitungen, diese Prozesse vor Ort zu führen und die Lehrpersonen in die Entwicklung mit einzubeziehen. Gleichzeitig sind bei allen Projekten Schulleitungen an der Projektleitung beteiligt. Diese Arbeiten stellen für die Schulleitungen eine grosse Herausforderung dar und nehmen viel Zeit in Anspruch.
Daneben fördern die genannten Projekte (z.B. Spezielle Förderung) die Anstellung von Teilzeitlehrpersonen, was insgesamt zu einem Anstieg der Anzahl Lehrpersonen und somit einer grösseren Führungsspanne führt. Gleichzeitig werden die Arbeitsinhalte der verschiedenen Lehrpersonen vielfältiger (neue Unterrichtsfächer, individuelle Betreuung der Kinder etc.). Diese Umstände tragen dazu bei, dass die Personalführung durch die Schulleitungen komplexer und damit zeitintensiver geworden ist.
Die einzelnen Schulleitungen, die Schulleitungskonferenz als Ganzes, sowie die BISPO optimieren fortlaufend die Effizienz der eigenen Arbeit durch Reflexion der Prozesse und setzen immer wieder neue Prioritäten. Obwohl in diesem Bereich viele Fortschritte erzielt wurden, konnte damit die Mehrbelastung der Schulleitungen nicht ausreichend kompensiert werden.
Bei der Umsetzung der Reform- und Entwicklungsprojekte streben die Schulleitungen im Sinne der Schülerinnen und Schüler eine hohe Qualität an, damit die gewünschten pädagogischen Wirkungen erzielt werden können.
Da die Schulleitungen neben der Aufgabe, den Tagesbetrieb sicher zu stellen, auch umfangreiche und zeitintensive Entwicklungs- und zusätzliche Personalführungsaufgaben zu übernehmen haben, hat der Kanton die Schulleitungspauschale in Anerkennung dieser Tatsache wesentlich erhöht.
Letztendlich werden die in diesem Kapitel gemachten Aussagen dadurch unterstrichen, dass aus der im letzten Jahr vom Kanton durchgeführten externen Schulevaluation im Bereich Optimierung der Steuerung der Veränderungsprozesse die Empfehlung folgte, die Ressourcen der Schulleitungen zu überprüfen.
b) Neue Pensendotation der Schulleitungen der Primarschulen und der Oberstufe
Aus den genannten Gründen plant die Direktion Bildung und Sport eine Erhöhung der Pensen der Schulleitungen um 20% von 413 auf 496 Stellenprozente per 01.08.2012. Bisher wurden die Schulleitungen von Lehrpersonen im Umfang von insgesamt 9 Lektionen (31 Stellenprozente) unterstützt. Diese Lektionen werden damit per 01.08.2012 hinfällig. Somit entspricht die effektive Erhöhung der Schulleitungspensen 52 Stellenprozenten (83 Stellenprozente (496-413) minus 31 Stellenprozente).
Eine detaillierte Übersicht der bisherigen und neuen Pensendotation der Schulleitungen ist in der Beilage ersichtlich.
Die neuen Schulleitungspensen entsprechen in etwa denjenigen anderer vergleichbarer Städte (z.B. Baden).
3. Finanzielle Auswirkungen
Auch der Kanton hat die Bedeutung der Schulleitungen als Dreh- und Angelpunkt erkannt und mit dem Regierungsratsbeschluss vom 07. September 2010 die Subventionen der Löhne der Schulleitungen um 40% erhöht. Für Olten bedeutet dies Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 40‘000.-.
Nach der Berücksichtigung dieser Mehreinnahmen sowie der wegfallenden Lektionen für die Entlastung der Schulleitungen, entstehen Mehrkosten in der Höhe von CHF 56‘600.-. Die detaillierte Berechnung ist in der Beilage ersichtlich.
Die Pensenerhöhungen werden mit den verfügbar gewordenen Ressourcen aus der Reduktion der zu 80% wegfallenden Stellen der ICT-Koordinatoren abgedeckt (siehe separater Antrag).
In der Beilage ist eine Übersicht über sämtliche stellenbezogenen Veränderungen der Direktion Bildung und Sport im Jahr 2012 ersichtlich.
Für die erwähnten Kosten sind für das laufende Jahr folgende Nachtragskredite notwendig:
Konto 210.302.00 Besoldungen Primarschule CHF 32‘900.-
Konto 210.395.00 Verrechnete Sozialleistungen Primarsch. CHF 6‘600.-
Konto 212.302.00 Besoldungen Sek I CHF 15‘100.-
Konto 212.395.00 Verrechnete Sozialleistungen Sek I CHF 3‘100.-
Total CHF 57‘700.-
Die detaillierte Berechnung ist in der Beilage ersichtlich.
Die Kosten für das Jahr 2013 werden entsprechend budgetiert.
Beschluss:
1. Die Pensen der Schulleitungen der Primarschulen und Oberstufen werden per 01.08.2012 um 20% von 413 auf 496 Stellenprozente erhöht.
2. Es wird der folgende Nachtragskredit zu Gunsten der laufenden Rechnung 2012 genehmigt:
a) Konto 210.302.00 Besoldungen CHF 32‘900.-
b) Konto 210.395.00 Verrechnete Sozialleistungen CHF 6‘600.-
c) Konto 212.302.00 Besoldungen CHF 15‘100.-
d) Konto 212.395.00 Verrechnete Sozialleistungen CHF 3‘100.-
Total CHF 57‘700.-
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.