Inhalt
Musikschule Olten, Besuch durch SchülerInnen aus Boningen/Verlängerung Vereinbarung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 18. Juni 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Die Zusammenarbeit der beiden Schulen Olten und Boningen ist traditionell eng. Seit vielen Jahren besuchen die Oberstufen-Schüler/-innen aus Boningen die Schule in Olten. Im Bereich der Primarschule hat sich die Zusammenarbeit ebenfalls intensiviert. Im Zusammenhang mit der Musikschule besteht seit dem Schuljahr 2010/2011 eine Zusammenarbeit.
Im Schuljahr 2010/2011 besuchten 12 Schüler/-innen und Schüler aus Boningen den Musikschulunterricht an der Musikschule in Olten. Im Schuljahr 2011/2012 waren es 13 Schüler/-innen. Für das kommende Schuljahr 2012/2013 haben sich bis Ende Mai 10 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Praktisch alle Schülerinnen und Schüler bezogen und beziehen Einzelunterricht à 30 Minuten. Damit besteht ein ausgewiesenes Bedürfnis nach dieser Zusammenarbeit.
Mit den Beschlüssen vom 10. Mai 2010 (Prot.-Nr. 139) und 05. September 2011 (Prot.-Nr. 186) hat der Stadtrat dem entsprechenden Bericht und Antrag der Direktion Bildung und Sport jeweils der Zusammenarbeit für das jeweilige Schuljahr befristet zugestimmt.
Die Zusammenarbeit hat sich für die beiden Partner bewährt und soll im nächsten Schuljahr 2012/2013 fortgesetzt werden. Es wurde bereits in der Zusammenarbeitsvereinigung für das Jahr 2011/2012 vereinbart, dass die Zusammenarbeit künftig auf Vollkosten basieren soll.
2. Erwägungen
Die Schüler/-innen aus Boningen bezahlten die nicht kostendeckenden Tarife für Oltner Schüler/innen (CHF 450 / Jahr für 30 Minuten). Die Anmeldung und Verrechnung der Teilnahmegebühr erfolgt analog dem Anmeldeprozess der Oltner Schüler/innen. Die Einnahmen der Schüler/-innen aus Boningen werden der Gemeinde Boningen rückvergütet.
Die Gemeinde Boningen übernimmt die einerseits die durch die Boninger Schüler/innen entstehenden variablen Kosten sowie einen Anteil der Infrastrukturkosten. Die variablen Kosten bestehen aus den Lohnkosten. Diese richten sich nach der Berechnung in der Beilage. Für eine Lektion à 30 Minuten betragen diese beispielweise CHF 2740.-.
3. Finanzielle Auswirkungen
Da die neue Zusammenarbeitsregelung mit der Gemeinde Boningen auf Vollkosten basiert, entstehen der Einwohnergemeinde Olten keine zusätzlichen Kosten. Dank dem neu verrechneten Anteil an den Infrastrukturkosten kann mit Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 5400.- (10 Schüler/innen à CHF 540.-) gerechnet werden.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt Verlängerung der Vereinbarung zum Besuch der Musikschule Olten durch Schüler/-innen aus Boningen (Anhang) zu.
2. Die Regelung gilt für das Schuljahr 2012/2013.
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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