Am 11. September 2011 haben Huguette Meyer Derungs (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Die Grundstücke GB Olten Nr. 3297 und GB Olten Nr. 2294, Eigentümer Nussbaum AG und ImmoPallas AG, gehören zur Gewerbezone und liegen am Rande des Hardfeldquartiers, welches in einer Zone mit Anwohnerprivilegierung (Zone Zufahrtsbeschränkung «Hardfeld») liegt. Trotz dieser Anwohnerprivilegierung wird vor allem die Martin Disteli-Strasse rege vom Durchgangsverkehr genutzt aber auch als Zubringerstrasse zu den oben genannten Grundstücken.
Die Nussbaum AG verfügt auf Ihrem Grundstück 60 Parkplätze und auf dem Grundstück der ImmoPallas AG gibt es 94 bestehende Parkplätze. Es ist zu vermuten, dass es auf dem Grundstück, welches kürzlich von der ImmoPallas AG erworben wurde, in naher Zukunft eine Überbauung geplant wird. In diesem Fall gäbe es wohl weitere, vom Gewerbe genutzte, Parkplätze.
Diese ProbIematik war der SP-Fraktion nicht bewusst, als sie seinerzeit dem Projekt der Anwohnerprivilegierung in diesem Quartier zustimmte.
Aus diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
a) Erachtet es der Stadtrat als sinnvoll, dass eine Gewerbezone durch ein Wohn-Quartier mit Anwohnerprivilegium erschlossen wird?
b) Die Signalisation der Zone «Zufahrtsbeschränkung» beginnt heute auf der westlichen Seite der Martin Disteli-Strasse an der Kreuzung Florastrasse. Die Ausschreibung der Signalisation sowie der entsprechend zugrundeliegende Zonenplan Zufahrtsbeschränkung Hardfeld sehen vor, dass die anwohnerprivilegierte Zone an der Kreuzung Martin Disteli-Strasse/Hardfeldstrasse beginnt.
• Wäre die heutige Signalisation nicht sinnvoller, um unnötigen Erschliessungsverkehr durch das anwohnerprivilegierte Quartier auf die vom Gewerbe genutzten Parkplätze zu verhindern?
• Welche Auflagen und Einschränkungen (z.B. Parkverbote in der Nacht oder an Samstagen- und Sonntagen etc.) gelten für die ehemaligen «Nussbaum-Parkplätze» auf dem Grundstück der ImmoPalias AG heute?
c) Bereits heute ist der Durchgangsverkehr auf der Martin Disteli-Strasse zu Stosszeiten sehr hoch: Wie oft werden polizeiliche Kontrollen durchgeführt?
d) Bestehen genügend Ressourcen um Kontrollen durchzuführen oder gäbe es andere polizeiliche Massnahmen?
e) Falls nicht, welche anderen Massnahmen wurden geprüft (bessere Signalisation, Zufahrt verengen, mehr Hindernisse auf der Strasse)?
f) Welche Massnahmen könnten nach Meinung des Stadtrates ergriffen werden um zukünftigen Mehrverkehr durch das anwohnerprivilegierte Wohnquartier, welcher sich im Zusammenhang mit dem Bau von Gewerbebauten auf GB Olten Nr. 2294 ergibt, zu verhindern?“
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Vorweg muss festgehalten werden, dass am 28. Mai 2009 die Zustimmung des Gemeindeparlamentes für die Zufahrtsbeschränkung «Fahrverbot für Motorfahrzeuge ausgenommen Zubringerdienst» in der Absicht erfolgte, das Hardfeldquartier vom sogenannten Schleichverkehr zu entlasten. Dieser Verkehr durchfährt das Quartier zwecks Umfahrung von Stausituationen und stellt damit weder einen Ziel-noch Quellverkehr dar. Die Einführung der Signalisation wurde analog zu den damals bereits mit der Zufahrtsbe-schränkung überlagerten Wilerfeld-, Säli- und Schöngrundquartier begründet. Die Zubringerbestimmung gilt für die Quartierbewohner gleichermassen wie z. B. für die Schulen, alle in den Quartieren ansässigen Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe und die nur über das Quartier erreichbaren Naherholungsgebiete. Aus diesen Gründen kann bei den erwähnten Zufahrtsbeschränkungen nicht generell von einer Anwohnerprivilegierung gesprochen werden, sondern eher von einem Quartierschutz.
Weiter ist zu bemerken, dass das Nussbaumareal respektive das Geviert Neuhardstrasse – Martin-Distelistrasse – Florastrasse – Rosengasse nicht der reinen Gewerbezone zugeteilt ist, sondern der Gewerbezone mit Wohnanteil. Das heisst, dass auf dem Nussbaumareal auch Wohnungen bis 50 % der gesamten Bruttogeschossfläche erstellt werden dürfen. Dazu kann der Stadtrat einen Gestaltungsplan verlangen, in welchem u. A. auch die Lage und Erschliessung der Wohnungen definiert ist.
Wie die Interpellantin richtig feststellt, beginnt zum heutigen Zeitpunkt die Signalisation «Fahrverbot für Motorfahrzeuge ausgenommen Zubringerdienst» auf der westlichen Seite der Martin Distelistrasse an der Kreuzung mit der Florastrasse. Dies obwohl die rechtskräftig beschlossene Signalisation bereits an der Kreuzung Martin Distelistrasse – Hardfeldstrasse beginnen müsste. Die heutige Situation ist vorübergehender Natur. Mit der Einführung der rechtskräftigen Zufahrtsbeschränkung wird auch der Beginn der «Tempo 30-Zone» und der «Blauen Zone mit Anwohnerbevorzugung» an den Standort bei der Kreuzung Martin Distelistrasse – Hardfeldstrasse verschoben. Davor müssen aber die gebührenpflichtigen Parkplätze entlang der Trottermatte in Parkplätze mit blauer Zone umgewandelt werden. Die Umsetzung soll diesen Frühling erfolgen. Danach können die Signalisationen für die Zufahrtsbeschränkung, die Tempo 30-Zone und die blaue Zone mit Anwohnerbevorzugung einheitlich an der Kreuzung Martin Distelistrasse – Hardfeldstrasse montiert werden.
Zu Fragen a und f)
Inwieweit es nun sinnvoll bzw. zweckmässig ist, das Nussbaumareal nicht nur über die Neuhardstrasse sondern so wie zugelassen auch durch das Wohngebiet Hardfeld hindurch zu erschliessen, hängt von verschiedenen, sich veränderbare Rahmenbedingungen ab. So sind u. A. die unbestimmte zukünftige Nutzung auf dem Areal und das damit verbundene Verkehrsaufkommen von Bedeutung wie auch die Lage der entsprechenden Zufahrten zum Grundstück respektive zu den zugehörigen Parkplätzen.
Zum Zeitpunkt des Entscheides des Gemeindeparlamentes war der Einbezug des Nussbaumareals in den Perimeter der Zufahrtsbeschränkung absolut gerechtfertigt. In der Zwischenzeit hat sich die Anzahl der Parkplätze auf dem Areal nicht wesentlich verändert und es gibt deshalb aus heutiger Sicht immer noch keinen Grund, das Areal komplett von der Zufahrtsbeschränkung abzukoppeln. Im Gegenteil: damit würden die Florastrasse und die Rosengasse (Bereich Neuhardstrasse – Florastrasse) – sie erschliessen beide nebst dem erwähnten Geviert auch Wohnnutzungen – ebenfalls von der Zufahrtsbeschränkung ausgeschlossen und die Kantonsschule wie auch das Wohngebiet Hardegg könnten nicht mehr über den östlichen Knoten Aarauerstrasse – Martin Distelistrasse erreicht werden. Dafür würde der Knoten Aarauerstrasse – Neuhardstrasse unnötig zusätzlich belastet.
Sollte aber im Zusammenhang mit Neubauvorhaben die bestehende Verkehrssituation erheblich tangiert werden, müsste ein Verkehrsgutachten die Verträglichkeit des Verkehrsaufkommens nachweisen sowie recht- und zweckmässige bzw. umsetzbare Massnahmen zur Reduktion der Beeinträchtigungen aufzeigen. Diese könnten von verkehrslenkenden Massnahmen (z. B. Abbiegeverbote vom und zum Areal oder die teilweise Aufhebung der Zufahrtsbeschränkung) bis hin zu verkehrsreduzierenden Massnahmen (z. B. weniger Parkplätze) reichen. Welche Massnahmen dannzumal umgesetzt werden sollen, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht definiert werden.
Zu Frage b1)
Sollte der über den östlichen Bereich der Martin Distelistrasse verkehrende Ziel- und Quellverkehr der Parkplätze wirklich verhindert werden, müsste die Signalisation dauernd am heutigen Standort belassen werden. Dazu wäre ein erneutes polizeirechtliches Verfahren notwendig. Wie aber bereits erwähnt, hat sich seit der Einführung der Zufahrtsbeschränkung die Anzahl Parkplätze auf dem Areal nicht wesentlich verändert. Aufgrund der Verkehrszählung vom Sommer 2010 wird zudem davon ausgegangen, dass an der Martin Distelistrasse der Immissionsgrenzwert im östlichen Bereich (Wohngebiet) mit rund 2‘000 Fahrten pro Tag gut eingehalten ist. Das Verkehrsaufkommen kann daher als massvoll betrachtet werden. Eine Änderung der Signalisation im Sinne der Fragestellung und damit zu Lasten des Knotens Aarauerstrasse – Neuhardstrasse drängt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht auf.
Zu Frage b2)
Die Parkplätze werden privat genutzt. Der Stadtrat hat keinen Einfluss auf allfällige Regelungen.
Zu Frage c)
Über Anhaltungen von «Durchfahrern», welche anlässlich von ordentlichen Patrouillen festgestellt und geahndet werden, wird keine spezielle Statistik geführt. Jede Patrouille handelt direkt an Ort und Stelle, wenn sie eine Durchfahrt feststellt.
Grossangelegte Kontrollen mit diversen Kontrollposten, welche sehr personalintensiv sind, konnten seit der Einführung des Fahrverbots (19. April 2010) drei Mal durchgeführt werden.
Die Resultate:
Am 10.11.10 waren von 89 Einfahrten in 1 ½ Stunden 50 berechtigt, 39 machten reine Durchfahrten und wurden gebüsst.
Am 25.05.2011 waren von 66 Einfahrten in 1 ½ Stunden 38 berechtigt, 28 machten reine Durchfahrten und wurden gebüsst.
Am 28.07.2011 waren von 23 Einfahrten in 1 ½ Stunden 14 berechtigt, 9 machten reine Durchfahrten und wurden gebüsst.
Zu Frage d)
Um eine grossangelegte Durchfahrtskontrolle mit lückenloser Beweisführung durchzuführen, benötigt die Stadtpolizei 8 – 10 Leute. An ca. 3 Kontrollposten werden z. T. Securitas eingesetzt. Trotz dieser Hilfe werden dann noch mind. 5 Polizisten benötigt, um die Fahrzeuge, welche reine Durchfahrten machen, anzuhalten und zu kontrollieren. Dies kann nicht durch Hilfskräfte erledigt werden. Ausser mit dem repressiven Mittel der Kontrollen verfügt die Stadtpolizei nicht über andere polizeiliche Mittel.
Zu Frage e)
Die Signalisation ist sehr gut sichtbar und entspricht den Normen. In den ersten Monaten nach der Einfahrt wurden die Autofahrenden zudem mit einem Plakat in Weltformat auf die neue Signalisation aufmerksam gemacht. Aussagen von Autofahrenden, welche während den Durchfahrten angehalten und gebüsst werden, bestätigen, dass sie die Signalisation sehr wohl gesehen haben und sich bewusst sind, dass sie ein Verbot missachten.
Die heute bestehenden baulichen Massnahmen (Eingangstore / versetzte Parkierung / Vertikalversatz) verhelfen zu einem tieferen Geschwindigkeitsniveau des Verkehrs auf der Martin Distelistrasse. Für die Reduktion der Verkehrsfrequenzen bzw. um der Zufahrtsbeschränkung zum durchschlagenden Erfolg zu verhelfen, sind weitergehende bauliche Massnahmen, wie z. B. mehrere vertikale Versätze, eher ungeeignet. So ist der Erfolg bei Stausituationen keineswegs garantiert, dafür verärgern aber solche Massnahmen nicht nur die Verkehrssünder/-innen, sondern auch die Zufahrtsberechtigten wie z. B. die Quartierbewohner/-innen.
Im Jahre 2013 wird mit der Eröffnung der unterirdischen Velostation beim Bahnhof Ost auch an der Tannwaldstrasse, im Bereich zwischen dem SBB-Stellwerk und dem ehemaligen Leverareal, die Zufahrtsbeschränkung eingeführt. Der Stadtrat geht davon aus, dass mit dieser Massnahme der widerrechtliche Schleichverkehr auf der Martin Distelistrasse weiter abnehmen wird.