Inhalt
Eissportanlage Kleinholz, Sanierung Teil 4/Genehmigung Objektkredit
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 11. Juni 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit dem Volksentscheid vom 26. September 2010 bekannten sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum Eissport in Olten und bewilligten einen Rahmenkredit in der Höhe von CHF 12.1 Mio. und sicherten damit den Betrieb der Eissportanlage für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Dieser Rahmenkredit wird in mehreren Objektkrediten über die kommenden Jahre an die Sportpark Olten AG ausbezahlt. Diese Vorlage ist der vierte Objektantrag.
2. Erwägungen
2012 stehen die folgenden Investitionen an:
a) Honorar Fachplaner „Bauingenieur“
In Nachachtung der submissionsrechtlichen Vorgaben (§§ 13 ff. Submissionsgesetz Kantons Solo-thurn, nachfolgend kurz: SubmG) sowie der erwarteten Höhe der Offerteingaben erfolgte die Aus-schreibung im Einladungsverfahren (§ 14 SubmG). Als Zuschlagskriterien wurden die Offertsum-me, die Qualifikation sowie Erfahrung der Offerenten und ferner die Möglichkeit der Einhaltung der Termine definiert. Zur Offertstellung eingeladen waren das Büro TSW Trachsel Schibli Walder + Partner AG, Olten, Suisseplan Ingenieure AG, Aarau sowie die IUB Engineering AG Olten. Die IUB Engineering AG Olten reichte keine Offerte ein. Der Zuschlag erfolgte aufgrund der Auswertung anhand der definierten Zuschlagskriterien an das TSW Trachsel Schibli Walder + Partner AG, Ol-ten.
b) Honorar Fachplaner „Elektroingenieur“
In Nachachtung der submissionsrechtlichen Vorgaben (§§ 13 ff. Submissionsgesetz Kantons Solo-thurn, nachfolgend kurz: SubmG) sowie der erwarteten Höhe der Offerteingaben erfolgte die Aus-schreibung im Einladungsverfahren (§ 14 SubmG). Als Zuschlagskriterien wurden die Offertsum-me, die Qualifikation sowie Erfahrung der Offerenten und ferner die Möglichkeit der Einhaltung der Termine definiert. Zur Offertstellung eingeladen waren die Firmen Herzog Kull Group Baden AG, die Aare Elektro Plan AG, Olten sowie die Hefti Hess Martignioni AG, Aarau. Der Zuschlag erfolgte aufgrund der Auswertung anhand der definierten Zuschlagskriterien an die Aare Elektro Plan AG, Olten.
c) Honorar Fachplaner „Ingenieur HLKS“
In Nachachtung der submissionsrechtlichen Vorgaben (§§ 13 ff. Submissionsgesetz Kantons Solo-thurn, nachfolgend kurz: SubmG) sowie der erwarteten Höhe der Offerteingaben erfolgte die Aus-schreibung im Einladungsverfahren (§ 14 SubmG). Als Zuschlagskriterien wurden die Offertsum-me, die Qualifikation sowie Erfahrung der Offerenten und ferner die Möglichkeit der Einhaltung der Termine definiert. Zur Offertstellung eingeladen waren die Firmen Raimann + Partner AG, Trim-bach, Leimgruber Fischer Schaub AG, Ennetbaden, Aeschlimann Engineering AG, Olten sowie Haustec Engineering AG, Ostermundingen. Die Firmen Aeschlimann Engineering AG, und Haus-tec Engineering AG reichten keine Offerten ein. Der Zuschlag erfolgte aufgrund der Auswertung anhand der definierten Zuschlagskriterien an die Raimann + Partner AG, Trimbach.
d) Honorar Gastroplaner (Akonto)
Beim Honorar für den Gastroplaner handelt es sich um einen Akontozahlungsantrag. Eine Honorarofferte liegt (noch) nicht vor, die Beauftragung eines Gastroplaners ist aber dringlich, um die Baueingabe machen zu können. Die Auftragserteilung wird aufgrund der zu erwartenden Honorarhöhe freihändig vergeben werden. Die Ausgestaltung des Restaurationsbetriebes ist zentral für die Festlegung des Baukörpers des Annexbaues. Hier ist geplant, ein Baugesuch im 3. Quartal 2012 eingeben zu können, weshalb bei den entsprechenden Abklärungen keine (weitere) Verzögerung eintreten sollte.
In der Beilage ist eine Übersicht über die bisherigen Investitionen ersichtlich.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die erwähnten Sanierungsmassnahmen verursachen folgende Kosten:
a) Honorar Fachplaner „Bauingenieur“ CHF 178‘000.-
b) Honorar Fachplaner „Elektroingenieur“ CHF 130‘700.-
c) Honorar Fachplaner „Ingenieur HLKS“ CHF 141‘300.-
d) Honorar Gastroplaner (Akonto) CHF 15‘000.-
Total CHF 465‘000.-
Der Betrag ist im Investitionsbudget 2012 berücksichtigt. Die Sportpark AG ist dazu verpflichtet, für die einzelnen Projekte eine Projektabrechnung zu führen. Die Einwohnergemeinde Olten hat in Absprache mit dem Verwaltungsrat der Sportpark Olten AG jederzeit ein Einsichtsrecht in diese Projektabrechnung.
Beschluss:
1. Der Betrag von CHF 465‘000 wird zu Gunsten der Investitionsrechnung Konto 340.564.003 Eissportanlage: Investitionsbeiträge genehmigt.
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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