Inhalt
Pensionskasse der UBS Zürich, v.d. Wincasa AG, Frohburgstrasse 20/Ersatzabgabe für nicht erstellten Autoabstellplatz Aarauerstrasse 55
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 11. Juni 2012
- Beschreibung
- Die Pensionskasse der UBS, Zürich, beabsichtigt gemäss Baugesuch Nr. 2012/014, die Umnutzung eines Gastrobetriebs ohne Sitzplätze in Restaurationsbetrieb mit 10 Sitzplätzen und Aussenwirtschaft, Aarauerstrasse 55, GB Olten Nr. 819, zu realisieren.
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrund¬stück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Die geplante Umnutzung erfordert den Ausweis von einem zusätzlichen Autoabstellplatz.
Die Liegenschaft Aarauerstrasse 55, befindet sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der Kernzone. Die Ersatzabgabe für den nicht erstellten Autoabstellplatz beträgt 1 x CHF 6‘000.00 = CHF 6‘000.00 (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für die vorgesehene Umnutzung eines Gastrobetriebs ohne Sitzplätze in Restaurations-betrieb mit 10 Sitzplätzen und Aussenwirtschaft, Aarauerstrasse 55, GB Olten Nr. 819, gemäss Baugesuch Nr. 2012/014, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für einen nicht erstellten Autoabstellplatz eine Ersatzabgabe von 1 x CHF 6‘000.00 = CHF 6‘000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für den nicht erstellten Autoabstellplatz wird in der zwi¬schen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und den Eigentümern von GB Olten Nr. 819, Aarauerstrasse 55, 4600 Olten, abzuschliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Stadtrat von Olten Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Zugehörige Objekte
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