Inhalt
Schulstandort Bifang, neue Kindergartenabteilung/Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 4. Juni 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit Verfügung vom 16. Januar 2012 genehmigte die Kantonale Aufsichtsbehörde (Amt für Volksschule und Kindergarten, AVK) den Antrag der Schulen Olten um Bewilligung von Abteilungen für das Schuljahr 2012/2013. Diese Verfügung regelt die Anzahl der zu führenden Abteilungen. Damit ist unmittelbar die Schaffung, respektive Streichung von Stellen verbunden.
Auf Grund des Kindergartenobligatoriums im Zusammenhang mit der Umsetzung des Harmos-Konkordats wird das Eintrittsalter in den Kindergarten in den kommenden 3 Schuljahren jeweils um einen Monat vorverschoben, was zu einem höheren Schülerkontingent für den Eintritt in den Kindergarten führt. Dieses höhere Kontingent erfordert im Schuljahr 2012/2013 die Führung einer zusätzlichen Kindergartenabteilung.
2. Erwägungen
Über die ganze Stadt gesehen ergeben sich für das Schuljahr 2012/2013 13 volle Abteilungen (Schuljahr 2011/2012: 12) mit insgesamt 277 (242) Schülerinnen und Schülern. Die durchschnittliche Abteilungsgrösse ist selbst mit der zusätzlichen Abteilung mit 21.3 hoch. Wenn Zuzüge aufzunehmen sind, sind die Abteilungen schnell an ihrer Kapazitätsgrenze.
Grössere Schülerkontingente sind vornehmlich auf der rechten Aareseite, im Gebiet der Schulstandorte Bifang und Säli, zu verzeichnen. Eine Adressanalyse der neu eintretenden Schülerinnen und Schüler ergab, dass die neue Abteilung im Bifang zu führen ist. Dies kommt uns organisatorisch entgegen, da die gegenwärtigen Sanierungsarbeiten im Säli erhöhte Ansprüche gestellt hätten.
Durch die Aufhebung der Einführungsklassen im Zusammenhang mit dem Schulversuch Spezielle Förderung wird im Kindergartengebäude im Bifang ein Schulraum frei. Dadurch werden im selben Gebäude 3 Kindergartenabteilungen geführt, was die Zusammenarbeit erleichtert. Der neu gestaltete Spiel- und Pausenplatz kann die zusätzliche Abteilung aufnehmen. Die Umzugs- und Einrichtungsarbeiten sind für die Sommerferien terminiert. Im Schuljahr 2012/2013 wird auch der nur bedingt geeignete Kindergarten an der Florastrasse weitergeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen einerseits wiederkehrende Lohnkosten und andererseits einmalige Einrichtungs- und Materialkosten. Die Lohnkosten betragen rund CHF 160‘000.-.
Für die Lohnkosten der ersten fünf Monate ist ein Nachtragskredit erforderlich. Die übrigen Lohnkosten werden im Budget 2013 berücksichtigt.
Daneben fallen einmalige Kosten für die Beschaffung von Einrichtungsmobiliar (Kinderstühle, Kindertische, Materialschränke, Garderobenmöbel etc.) in der Höhe von CHF 10‘000.- sowie Spielmaterial (Konstruktionsspiele, Lernspiele, Instrumente, Musikanlage etc.) in der Höhe von CHF 5‘000.- an. Die Möglichkeit der Übernahme von bereits in anderen Kindergärten vorhandenem Material wurde bei der Planung der Beschaffungen mit einbezogen. Für die genannten Beträge sind Nachtragskredite erforderlich.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt der Führung einer weiteren Kindergartenabteilung am Schulstandort Bifang und den damit zu schaffenden Stellen im Umfang von 32 Lektionen (Lohnklasse 18 gemäss GAV) per 01.08.2012 zu.
2. Es wird der folgende Nachtragskredit zu Gunsten der laufenden Rechnung 2012 genehmigt:
a) Konto 200.302.00 Besoldungen CHF 55‘600.-
b) Konto 200.310.01 Spiel- und Unterrichtsmaterial CHF 5‘000.-
c) Konto 200.311.01 Unterrichtsgeräte CHF 10‘000.-
d) Konto 200.395.00 Verrechnete Sozialleistungen CHF 11‘200.-
Total CHF 81‘800.-
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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