Inhalt
Ehem. Kant. Zivilschutz-Ausbildungszentrum Gheid, Fonds Spezialrechnung/Auflösung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 4. Juni 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Die Einwohnergemeinde Olten stellte dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz AMB bzw. dem Kantonalen Zivilschutz mittels einer Vereinbarung das Ausbildungszentrum Gheid zur Verfügung. Dafür wurde eine Spezialrechnung geführt, aus welcher Überschüsse und Fehlbeträge der Betriebsrechnungen in einen Fonds Nr. 2280.01 eingelegt wurden. Gemäss Vereinbarung zwischen der EWG Olten und dem AMB ist die Verwendung von Überschüssen, welche durch alle Gemeinden des Kantons entstanden sind, dem Kanton für die Verwendung von Leistungen, die wiederum allen Gemeinden zu Gute kommen, einzusetzen.
Weiter wurde eine zweite Spezialrechnung „Kantine AZ Gheid“ geführt. Für diese Überschüsse wurde ein zweiter Fonds Nr. 2280.02 geführt.
Das AMB hat mit Schreiben vom 20.08.2010 eine Teilüberweisung von CHF 200‘000.00 aus dem Fonds der Spezialrechnung (beinhaltet Total CHF 274‘408.65) verlangt. Diese Forderung basierte auf der Thematisierung der Weiterverwendung des Fonds durch die paritätische Kommission, welche die Beschaffung eines kompletten Zivilschutzmaterial-Anhängersystems für die Ausbildung im Zivilschutz-Kompetenzzentrum Balsthal vorgeschlagen hat.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 13. September 2010 beschlossen CHF 150‘000.00 zu überweisen. Die restlichen CHF 124‘408.65 sollen der EWG Olten für Rückbaumassnahmen zur freien Verfügung stehen.
Der aktuelle Stand des Fonds Nr. 2280.01 AZ Gheid beträgt CHF 124‘408.65 und der aktuelle Stand des Fonds Kantine Nr. 2280.01 beträgt CHF 42‘813.31.
Im Februar 2012 gelangt der Chef AMB, Diego Ochsner, im Auftrag der Regierungsrätin Esther Gassler an den Stadtpräsidenten Ernst Zingg mit dem Anliegen, die Angelegenheit Auflösung Fonds aus der Spezialrechnung aus dem früheren Betrieb der Kantonalen Zivilschutzausbildung im Gheid Olten aufzunehmen. Die beabsichtigten Anschaffungen für die Kantonale Zivilschutzausbildung konnten wegen der reduzierten Überweisung der EWG Olten noch nicht vorgenommen werden. Weiter weist die zuständige Finanzverwaltung des Kantons auf die mehrjährige Pendenz und das Guthaben hin.
2. Erwägungen und Antrag
Die früher im AZ Gheid von der Kantonalen Zivilschutzausbildung genutzten Übungsbauten und das Gelände mit der Trümmerpiste werden heute durch die Regionale Zivilschutzorganisation, die Feuerwehr, die Arbeitssicherheit und die Stadtpolizei genutzt. Weiter erfolgen Vermietungen an Dritte, wie Securitas AG, Polizei Kanton Solothurn, Bahnpolizei, usw.
Neulich ist auch der Bedarf entstanden, einen Teil des Geländes für die Humusdeponie des Werkhofes zu nutzen.
Durch die Eigennutzung und Vermietung wird das Gelände vorderhand nicht verändert. Ein Rückbau ist daher mittel- bis langfristig höchstens nur teilweise vorgesehen.
Bezüglich finanziellen Rückbauforderungen gegenüber dem Kanton muss festgehalten werden, dass solche einzuverlangen kaum Erfolg haben wird. Die früheren Subventionen von Bund und Kanton für den Bau, die Sanierungen und teilweise Landkauf des Zivilschutz-Ausbildungszentrums (heute Securitas AG Verwaltungsgebäude) mussten bei der Umnutzung nicht zurück bezahlt werden. Die Gebäude sowie das Gelände konnte die Einwohnergemeinde im bestehenden Zustand übernehmen.
3. Anträge
Der Fonds Nr. 2280.01 AZ Gheid im Betrag von CHF 124‘408.65 soll daher dem AMB als zweckgebundener Betrag (Verwendungszweck für Belange des Zivilschutzes zu Gunsten aller solothurnischen Einwohnergemeinden) überwiesen werden. Allfällige weitergehende Ansprüche im Zusammenhang mit Rückbaumassnahmen in Bezug auf Altlasten werden damit verbunden seitens der Einwohnergemeinde nicht aufgehoben und können bei späterem Anfallen gegenüber dem AMB Kanton Solothurn geltend gemacht werden.
Der Fonds Nr. 2280.02 Kantine AZ Gheid im Betrag von CHF 42‘813.31 fällt der Einwohnergemeinde Olten zu, wird ebenfalls aufgelöst und zu Gunsten Konto 160.436.01 Rückerstattungen, überwiesen.
Mit der Auflösung der beiden Fonds sind die vom früheren Ausbildungszentrum Gheid verbliebenen finanziellen Mittel aufgelöst und den Bestimmungszwecken zugeführt.
4. Stellungnahmen
4.1 Baudirektion: Die Baudirektion verweist darauf, dass durch eine Verlegung der Humusdeponie ein Teilrückbau der Trümmerpiste erforderlich wird und, dass für spätere Rückbaumassnahmen durch das AMB eine Finanzierungsgarantie abgegeben werden muss.
4.2 Finanzdirektion: Die Finanzdirektion ist der Ansicht, dass vom Kanton nur CHF 200‘000.00 reklamiert wurden. Weiter stellt sie die Frage, ob nicht zumindest der Kantinen-Fonds als Rückstellung für den Rückbau reserviert werden soll.
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschliesst die Aufhebung des Fonds Nr. 2280.01 AZ Gheid im Betrag von CHF 124‘408.65. Dieser soll dem AMB als zweckgebundener Betrag (Verwendungszweck für Belange des Zivilschutzes zu Gunsten aller solothurnischen Einwohnergemeinden) überwiesen werden.
2. Der Stadtrat beschliesst die Aufhebung des Fonds Nr. 2280.02 Kantine AZ Gheid im Betrag von CHF 42‘813.31. Der Betrag wird zu Gunsten Konto 160.436.01 Rückerstattungen, überwiesen.
3. Die Direktion Finanzen/Informatik und Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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