Inhalt
Korrekte Information aller vier Gemeinden
Zum Inhalt der Broschüre hält der Stadtrat ferner fest, in Olten erfolge die Kommunikation grundsätzlich für jede Abstimmung nach gleichen Grundsätzen und sei nicht abhängig vom Thema: Das Vorhaben wird jeweils vorgestellt; die Leserinnen und Leser können sich dabei ein Bild machen, was für und gegen eine Vorlage spricht. Der vom Gegenkomitee angestellte Vergleich mit der Informationsbroschüre des Bundesrates zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 17. Juni 2012 hinkt: Dort geht es um zwei Volksinitiativen und ein Referendum – in diesen Fällen können die Initianten und die Referendumskomitees auch bei Abstimmungen in Olten ihr Anliegen in der Abstimmungsbroschüre darstellen, sogar mit einem eigenen Text, wie gerade der aktuelle Fall der zweiten Abstimmung in Olten vom 17. Juni 2012 zur Strategie Innenstadt beweist. Und im Gegensatz zum „Bundesbüchlein“ wird in der Botschaft zur Fusion sogar auf eine Empfehlung der Exekutiven verzichtet.
Die Aufgabe der Exekutivbehörden besteht laut Stadtrat darin, die Bevölkerung über den zur Abstimmung stehenden Gegenstand umfassend zu informieren, dabei auch auf allfällige falsche Informationen im Interesse der Bevölkerung zu entgegnen, und die Beschlüsse der Legislative, das heisst für Olten des Parlaments, das im konkreten Fall mit 30:17 Stimmen der Vorlage zugestimmt hat, darzustellen und zu vertreten. In der neueren Rechtsprechung geht das Bundesgericht gar so weit, dass – im Bedarfsfall – der Staat in einem gewissen Masse ein Gegengewicht zu einseitigen Stellungnahmen von Interessengruppen zu setzen hat.