1. Ausgangslage / Erwägungen
Die Stadtpolizei Olten hat zurzeit einen personellen Unterbestand von vier Polizisten/Polizistinnen. Trotz erheblichen und mehrfachen Rekrutierungsbemühungen auf verschiedenen Werbekanälen (Internet, Printmedien) in der ganzen Schweiz, ist es nicht gelungen, ausgebildete Polizisten/Polizistinnen zu finden. Die Personaldienstleiterin und der Kommandant der Stadtpolizei konnten mit drei Kandidaten ein Gespräch führen. Kein Kandidat konnte dabei das Auswahlgremium überzeugen. Die Vorgeschichten und die charakterliche Eignung entsprachen nicht den Anforderungen an einen Mitarbeitenden der Stadtpolizei Olten.
Zur Wahrung der Kontinuität, Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und Gewährleistung des Sicherheitsbedürfnisses der Einwohnenden von Olten ist es unumgänglich, diese personellen Lücken möglichst schnell wieder zu besetzen.
Damit der Vollbestand wieder herbeigeführt werden kann, beantragt die Direktion Öffentliche Sicherheit folgende Personal-Strategie:
- Die medialen Rekrutierungsbemühungen für ausgebildete Polizisten/Polizistinnen trotz ‚trockenem‘ Stellenmarkt periodisch weiter betreiben.
- Rekrutierung von zwei Polizeiaspiranten/-aspirantinnen für die Herbstschule 2/2012 der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch.
- Rekrutierung von zwei Polizeiaspiranten/-aspirantinnen für die Frühlingsschule 1/13 der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch.
Durch das Ausscheiden von vier Polizisten im Jahr 2012 wird eine Lohnsumme von rund CHF 220‘000.00 nicht zur Auszahlung fällig. Für die zwei Aspiranten fallen für die vier Monate insgesamt CHF 18‘440 an. Somit wir die eingesparte Lohnsumme um diesen Betrag reduziert bzw. kompensiert.
Seit Dezember 2011 wurden für die Personalrekrutierung von ausgebildeten Polizeibeamten/-Beamtinnen bis heute Insertionskosten von gesamthaft CHF 27‘630.10 aufgewendet.
Dieser finanzielle Aufwand entspricht nicht einem gleichwertigen Ertrag, darum wird von weiteren Inseraten für die Suche von ausgebildeten Polizisten abgesehen. Im Verlaufe der Rekrutierungsbemühungen hat die Stadtpolizei insgesamt 15 Blindbewerbungsdossiers für Polizeiaspiranten erhalten. Ein Auswahlverfahren umfasst drei Stufen. Dieses Vorgehen dauert rund ein Monat bis alle Stufen durchlaufen sind.
a.) Prüfungen Theorie und Sport
b.) Vorstellungsgespräch
c.) Überprüfung der Kandidaten am Institut für angewandte Psychologie in Bern
d.) Vertragsunterzeichnung
Der IPH-Lehrgang 12-2 beginnt im September 2012 und die Polizeiaspirant(-en) müssen mind. drei Monate vorher angemeldet werden. Zu berücksichtigen ist auch die jeweilige Kündigungsfrist, welche in der Regel drei Monate beinhaltet.
2. Ausbildungsvertrag / Verpflichtungen
Der öffentlich-rechtliche Ausbildungsvertrag wurde vor einem Jahr den Gegebenheiten auf dem Polizeimarkt angepasst. Die angehenden Polizisten werden neu für fünf Jahre mit einer gesamten Abzahlungssumme von CHF 100‘000.--, welche degressiv über den erwähnten Zeitraum hinweg abnimmt (CHF 20‘000.--/Jahr) verpflichtet. Mit dieser monetären Verschärfung der
Verpflichtungsbestimmungen können die finanziellen Aufwendungen zum Teil wieder zurück gewonnen werden, wenn sich ein Mitarbeiter für einen Demissionsschritt entscheidet.
3. Finanzielles
Für zwei im September 2012 in die Ausbildung zu meldenden Polizeiaspiranten/-aspirantinnen fallen exklusiv Gehaltskosten folgende, nicht budgetierte Kosten an;
110.306.02 Grundausrüstung 24‘600
110.309.02 Polizeischule IPH 89‘600
110.317.01 Spesen Ausbildung 5‘310
Für diese Kosten ist ein Nachtragskredit erforderlich. Die Gehaltskosten 2012 sind im Budget enthalten.
Beschluss:
1. Der Nachtragskredit zu Gunsten Konto 110.309.02 Grundausbildung Polizeischule IPH für zwei Polizeiaspiranten/-innen von CHF 89‘600.— wird bewilligt.
2. Der Nachtragskredit zu Gunsten Konto 110.306.02 Grundausrüstung von CHF 24‘600.— wird bewilligt.
3. Der Nachtragskredit zu Gunsten Konto 110.317.01 Spesen von CHF 5‘310.— wird bewilligt.
4. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.