Inhalt
Interpellation Sarah Honegger (FdP) und Mitunterzeichnende betr. verbesserter Zugang zum Friedhof Meisenhard/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 24. Mai 2012
- Beschreibung
- Am 15. September 2011 haben Sarah Honegger (FDP-Fraktion) und Mitunterzeichnende eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Verbesserter Zugang zum Friedhof Meisenhard
Wie alle Friedhöfe ist auch der Friedhof Meisenhard in Olten ein wichtiger Ort der Ruhe, wo man Trost finden und ungestört nachdenken kann. Des Weiteren haben Friedhöfe auch eine wichtige Funktion als Begegnungsstätte. Hier bleibt man nicht allein, man lernt Menschen kennen, knüpft Kontakte, tauscht Erfahrungen aus und hilft einander.
Leider ist der Zugang zum Friedhof Meisenhard in Olten erschwert. Die Zugangsstrasse ist für den Verkehr gesperrt. Dies stellt vor allem für ältere und gehbehinderte Menschen ein Problem dar, da der Fussweg sehr steil und im Herbst/Winter rutschig ist. Es ist aber zentral, dass der Friedhof während des ganzen Jahres und bei jeder Witterung besucht werden können. Die heutige Situation ist unbefriedigend.
In diesem Sinne wird der Stadtrat gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:
1. Welche nicht baulichen Massnahmen (wie z. B. verstärktes Schneeräumen und Blätterwischen) führen zu einem – auch für ältere und gehbehinderte Menschen – sicheren Zugang zu den Gräbern?
2. Welche baulichen Massnahmen sind geplant, um den Zugang zu den Gräbern zu erleichtern?
3. Unter welchen Umständen ist ein Lift realisierbar? Und wie viel würde eine solche Lösung voraussichtlich kosten (Investition und Betrieb)?
4. Welche Einschränkungen (Denkmalschutz etc.) gibt es bezüglich baulicher Massnahmen?
5. Welcher Zeitplan ist für die Umsetzung geplanter baulicher und nicht baulicher Massnahmen vorgesehen?
6. Welche Überbrückungsmassnahmen werden zur Verbesserung der Situation ergriffen, bis geplante Massnahmen umgesetzt werden können?“
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Zu Frage 1
Schnee:
Die Zufahrt zum Friedhof wird in 1. Priorität von Schnee befreit. Treppen und Gehwege werden ebenfalls in 1. Priorität (Steilstücke) oder in 2. Priorität (Flachstücke) geräumt.
Die befestigten Umgänge der Kolumbarien (flache und schmale Weglein) sind in 3. Priorität zu räumen. Die nicht befestigten Kieswege um die Grabfelder herum werden nicht geräumt, weil dafür kein Personal zur Verfügung steht und die Scheeräumung auf Kieswegen schwierig ist und das Kies ebenfalls entfernt und in der Anlage verteilt würde, was nicht erwünscht ist. Gutes Schuhwerk muss auf einem Waldfriedhof vorausgesetzt werden können.
Laub:
Laub wird auf den 1. November (Allerheiligen) hin geräumt. Nachdem das Laub vollständig gefallen ist, wird als zweiter Rundgang das Laub wenn möglich vor dem Wintereinbruch entfernt und abtransportiert. Die Mengen wären zu gross, wenn sie liegen bleiben würden.
Zu Frage 2
Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 5
Zu Frage 3
Im Jahre 2012 soll ein Architekturwettbewerb für die Erstellung eines Liftes inkl. Rampe für einen behindertengerechten Zugang zum Friedhof vorbereitet und durchgeführt werden (vergleiche Budget 2012 / Kto. Nr. 740.503.012). Es muss mit Investitionskosten in der Höhe von ca. 1–2 Mio. Franken gerechnet werden.
Zu Frage 4
Das Grundstück des Friedhofs Meisenhard befindet sich gemäss gültigem Zonenplan der Stadt Olten in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Abdankungshalle sowie das Kolumbarium I sind zudem als erhaltenswerte Kulturobjekte (Ensemble) bezeichnet, welchen im Ortsbild besondere Bedeutung zukommt. Momentan wird im Auftrag der Baudirektion durch ein externes Büro ein gartendenkmalpflegerisches Gutachten erstellt, welches Aufschluss geben soll, wieweit und wo bauliche Eingriffe im Gebiet des Friedhofs Meisenhard möglich sind.
Zu Frage 5
Die Realisierung des Liftes ist im Investitionsplan 2012–2018 der Stadt Olten nicht vorgesehen. Da jedoch die Planung anderer Projekte aufgrund ausstehender Parlaments- und Volksentscheide grössere Planungsunsicherheiten bezüglich des effektiven Investitionsvolumens beinhaltet, ist eine Aufnahme der Liftrealisierung in den laufenden Investitionsplan 2012–2018 nicht ausgeschlossen.
Zu Frage 6
Gemäss Friedhofsreglement erhalten gehbehinderte Personen eine Fahrbewilligung bis zur Abdankungshalle. Diese werden rege beantragt und werden unkompliziert erteilt. Diese wurden notwendig, weil viele nicht gehbehinderte Personen ebenfalls immer mit dem Auto in den Wald des Friedhofes gefahren sind, was anerkanntermassen unerwünscht ist.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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