Inhalt
Sozialkommission Olten, Reglement/Teilrevision
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 7. Mai 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Per 01.01.2013 nehmen die neuen regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ihre Arbeit auf. Die bisherigen Aufgaben der Sozialkommission als Vormundschaftsbehörde fallen weg. Das Reglement ist entsprechend anzupassen.
Die Kompetenz bei dringenden Fällen gemäss Art. 3 Abs. 4 (alte Fassung) ist in Art. 9 Abs. 3 (neue Fassung) übertragen worden, da dort die Kompetenzen aufgeführt sind. Der Vollzug (Finanzierung) von Massnahmen, die durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB auf übergeordneter Ebene beschlossen worden sind, wird direkt dem Amt übertragen (Art. 9 Abs. 4 / neue Fassung). Inhaltlich sind keine weiteren Änderungen vorgenommen worden.
Das Reglement wurde der Sozialkommission am 18.04.2012 zur Vernehmlassung vorgelegt und in der vorliegenden Form gutgeheissen.
Beschluss:
1. Das neue Reglement der Sozialkommission wird genehmigt und per 01.01.2013 in Kraft gesetzt.
2. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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