Inhalt
Spezielle Förderung, Anzahl Lektionen/Festlegung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 7. Mai 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Die Spezielle Förderung wurde an den Primarschulen und Kindergärten erfolgreich eingeführt. Spezielle Förderung bedeutet im Wesentlichen, dass Kinder mit besonderen Stärken oder Schwächen von Heilpädagoginnen spezifisch gefördert werden. Es konnten nun erste Erfahrungen hinsichtlich der benötigten Anzahl Lektionen und der Verteilung dieser Lektionen auf die verschiedenen Schuleinheiten gemacht werden.
Das AVK (Amt für Volksschule und Kindergarten) gibt die Anzahl der Lektionen im Sinne einer oberen Bandbreite vor und subventioniert diese – im Falle der Einwohnergemeinde Olten – mit 15% der Bruttolohnkosten. Die Anzahl der genehmigten Lektionen ist von der Anzahl Schülerinnen und Schüler des Schulträgers abhängig. Für die Primarschulen Olten ergeben sich für das Schuljahr 2012/2013 262 Lektionen (Basis 25 Lektionen/100 Schülerinnen und Schüler, aufgerundet).
Gemäss den neuen Richtlinien des AVK (Amt für Volksschule und Kindergarten), wird ein Entscheid der kommunalen Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Anzahl und Verteilung der Lektionen Spezielle Förderung verlangt. Die kommunale Aufsichtsbehörde bildet in der Einwohnergemeinde Olten der Stadtrat.
2. Erwägungen
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Lehrpersonen in erheblichem Mass beansprucht werden: Sie müssen einen Lernprozess durchmachen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Daher ist es sinnvoll die 262 vom AVK genehmigte Anzahl Lektionen auszuschöpfen.
Aktuell werden 213 Lektionen Spezielle Förderung unterrichtet. Die Erhöhung um 49 Lektionen kommt daher, dass die beiden Einführungsklassen in den Schuleinheiten Bifang und Bannfeld im neuen Schuljahr (insgesamt 60 Lektionen) wegfallen. Dies bedeutet, dass künftig per saldo 11 Lektionen weniger unterrichtet werden.
Die besonderen soziokulturellen Gegebenheiten in der Stadt Olten mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund prägen die Schuleinheiten Bifang und Säli. Deshalb erhalten diese beiden Schuleinheiten einen höheren Anteil an Lektionen. Der Gesamtschulleiter beansprucht 7 Lektionen als Reserve, damit er in dringenden Fällen den Schuleinheiten flexibel Lektionen zuteilen kann.
Aufgrund dieser Überlegungen hat die Schulleitungskonferenz (SLK) an der Sitzung vom 14.03.2012 die folgende Verteilung der Lektionen Spezielle Förderung festgelegt:
Schuleinheit Anzahl Schülerinnen und Schüler Verteilung Schülerinnen und Schüler in % Anzahl Lektionen Spezielle Förderung Verteilung Anzahl Lektionen Spezielle Förderung
Primarschule Bannfeld 280 27% 50 19%
Primarschule Bifang 302 29% 85 32%
Primarschule Hübeli 132 13% 30 11%
Primarschule Säli 331 32% 90 34%
Gesamtschulleiter 7 3%
Total 1045 100% 262 100%
3. Finanzielle Auswirkungen
Da im Schuljahr 2012/2013 durch den Wegfall der zwei Kleinklassen in den Schuleinheiten Bifang und Bannfeld insgesamt per saldo 11 Lektionen weniger unterrichtet werden, sind keine Mehrkosten zu erwarten.
Beschluss:
1. Es werden für alle Oltner Primarschulen und Kindergärten insgesamt 262 Lektionen Spezielle Förderung genehmigt.
2. Die 262 Lektionen Spezielle Förderung werden wie folgt auf die Schuleinheiten verteilt:
Primarschule Bannfeld: 50
Primarschule Bifang: 85
Primarschule Hübeli: 30
Primarschule Säli 90
Gesamtschulleiter 7
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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