1. Ausgangslage
Mit Schreiben vom 23. Januar 2012 („Information zur Neuregelung der Blockzeiten im Kinder-garten und in der Primarschule“) teilt das AVK (Amt für Volksschule und Kindergarten) mit, dass die Schulträger ein erweitertes Blockzeitenmodell einführen können: Das Blockzeitenmodell mit 4 Lektionen kann um eine halbe Lektion oder um 27 Minuten oder ab der 5. Klasse um eine ganze Lektion erweitert werden. Grund hierfür ist die Erhöhung der Pflichtlektionen für Schüle-rinnen und Schüler durch den Fremdsprachenunterricht ab der 3. Klasse der Primarschule ver-bunden mit zusätzlichem Unterricht an den Nachmittagen.
Das AVK verlangt nun eine Entscheidung durch die kommunale Aufsichtsbehörde. Diese bildet in der Einwohnergemeinde Olten der Stadtrat.
2. Erwägungen
Die Schulleitungskonferenz (SLK) hat sich an der Sitzung vom 12. März 2012 gegen die Einführung der neuen Blockzeitenregelung per Beginn des Schuljahres 2012/2013 entschieden.
Zu diesem Entscheid führten insbesondere noch offene Punkte, welche eingehend diskutiert und geklärt werden müssen. Hierzu gehören die folgenden Themen:
- Durch die Verlegung von mehr Unterrichtszeit auf den Morgen könnte eine interessante Option entstehen: Ein zusätzlicher unterrichtsfreier Nachmittag mit damit verbundener Verfügbarkeit von Lehrpersonen für Team- und Zusammenarbeitsaufgaben.
- Die Frage nach einer neuen Unterrichtsorganisation (Blöcke mit schülerzentrierten Aktivitäten) ist ebenfalls verknüpft mit der Blockzeitenregelung.
- Religion und Werken müssen von der Unterrichtsorganisation her neu gedacht werden.
- Blockzeiten müssen an allen Standorten einheitlich gestaltet werden.
Diese offenen Punkte werden nun in den nächsten Monaten vertieft betrachtet und weiter entwickelt, um die Einführung der neuen Blockzeitenregelung per Beginn des Schuljahres 2013/2014 eingehend zu prüfen und gegebenenfalls vorzubereiten.
Generell ist anzumerken, dass aufgrund der Vielzahl der laufenden Reformprojekte (z.B. Einführung Spezielle Förderung etc.) an den Oltner Schulen, weitere Veränderungen derzeit nicht sinnvoll sind, da die Lehrpersonen damit zusätzlich belastet würden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Da der Status Quo vorerst unverändert bleibt, gibt es keine finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
1. Die Blockzeiten an Kindergarten und Primarschule mit vier Lektionen bleiben vorerst unverändert.
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.