Inhalt
Werkhof, Festmaterialmiete und Werkhofdienstleistungen/Teilerlass
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 7. Mai 2012
- Beschreibung
- Ausgangslage
Am 7. Juni 2012 findet auf dem Ildefonsplatz der traditionelle Fronleichnamsgottesdienst der römisch-katholischen Kirche statt. Dafür vermietet der Werkhof das Festmaterial und führt die notwendigen Auf- und Abbauarbeiten und Transporte aus.
Gestützt auf die eingegangene Bestellung ist für 2012 mit dem gleichen Dienstleistungsaufwand seitens des Werkhofes wie in den Vorjahren zu rechnen. (2011 wurde der Anlass wegen schlechtem Wetter abgesagt.) Es ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Materialmiete total Fr. 545.00
Transport, Auf- und Abbau der Bühne durch den Werkhof Fr. 1'200.00
Total Fr. 1'745.00
Das röm.-kath. Pfarramt St. Martin Olten stellte am 20. April 2012 das Gesuch, die Kosten für Transport und Auf- und Abbau der Bühne von total Fr. 1'200.00 wie in den Vorjahren zu erlassen. Die Materialmiete wird verrechnet.
Stellungnahme zum Gesuch
Der Fronleichnamgottesdienst ist unbestritten ein über die Konfessionsgrenzen hinaus beliebter Anlass ohne kommerziellen Charakter. Die Baudirektion befürwortet aus diesem Grund, ohne Präjudiz für die kommenden Jahre, wiederum einen Teilerlass der verrechneten Kosten in Höhe von Fr. 1'200.00 für die Werkhofdienstleistungen für das Jahr 2012.
Zuständigkeit
Gemäss Gebührenordnung der Stadt Olten § 132 ist für Erlasse über Fr. 1'000.00 der Stadtrat zuständig.
2. Für gemeinnützige oder im öffentlichen Interesse wirkende Organisationen kann das zuständige Ressort bis Fr. 1'000.-- die Gebühr herabsetzen oder erlassen. Bei Beträgen über Fr. 1'000.-- entscheidet der Stadtrat auf Antrag des Ressorts über die Herabsetzung oder den Erlass der Gebühr.
3. Wird eine Gebühr ganz oder teilweise erlassen, ist der erlassene Rechnungsbetrag einem Aufwandkonto zu belasten.
Beschluss:
1. Im Sinne eines Teilerlasses werden die Kosten für Transport und Auf-/Abbau der Bühne in Höhe von Fr. 1'200.00 erlassen.
2. Die Aufwendungen des Werkhofes von total Fr. 1'200.00 werden dem Konto 012.365 (Dispositionskredit Stadtrat) belastet.
3. Die Materialkosten von Fr. 545.00 gehen zu Lasten römisch-katholische Kirchgemeinde.
4. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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