Inhalt
Seidenhofweg, Abschnitt Bannstrasse bis Föhrenweg, Erneuerung Kanalisation und Strasse/Arbeitsvergabe
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 23. April 2012
- Beschreibung
- Ausgangslage
Im Zuge der laufenden Erneuerung des städtischen Kanalisationsnetzes saniert die Baudirektion Olten, Tiefbau, die Kanalisationsleitung im Seidenhofweg. Gleichzeitig wird ein weiterer Teil des städtischen Trennsystems realisiert. Zudem wird auch der gesamte Strassenoberbau ersetzt.
Der Seidenhofweg ist auch für die Werke (a.en, Swisscom) mit den Medien Gas, Wasser, Strom und Telefon Sanierungsgebiet.
Submission
Die Bauarbeiten wurden gemeinsam mit der a.en im Einladungsverfahren ausgeschrieben, wobei die a.en für diese Arbeiten den Lead übernommen und sich die Baudirektion an die Ausschreibung der a.en angeschlossen hatte. In den Submissionsbestimmungen wurde abgesprochen, dass das gesamthaft günstigste Angebot den Zuschlag erhalten soll.
Es wurden drei Unternehmer zur Offertstellung eingeladen, wobei die Firma Sustra mit dem Betrag von Netto CHF 471‘909.80 das günstigste Angebot einreichte.
Im Budget 2012 sind im Konto 620.501.116 CHF 130'000.-- und im Konto 710.501.116 CHF 240'000.-- enthalten.
Vergabeantrag
Aufgrund der Submissionsbestimmungen (gesamthaft günstigstes Angebot) beantragt die Baudirektion die Vergabe der Arbeiten der Einwohnergemeinde der Stadt Olten (EGO) «Seidenhofweg, Trennsystem (Bannstrasse – Föhrenweg)» an die Sustra AG in Olten.
Stellungnahme der Baukommission
Die Baukommission beschliesst an ihrer Sitzung vom 16. April 2012 dem Stadtrat zu beantragen, die Arbeiten der Einwohnergemeinde der Stadt Olten (EGO) «Seidenhofweg, Trennsystem (Bannstrasse – Föhrenweg)» der Firma Sustra AG, Olten, im gesamthaft 1. Rang, zum Nettobetrag von CHF 294‘981.30 (nur EGO inkl. MwSt.) zu vergeben.
Beschluss:
1. Die Arbeiten der Einwohnergemeinde der Stadt Olten (EGO) «Seidenhofweg, Trennsystem (Bannstrasse – Föhrenweg)» werden der Firma Sustra AG, Olten, im gesamthaft 1. Rang, zum Nettobetrag von CHF 294‘981.30 (nur EGO inkl. MwSt.) vergeben.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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