Inhalt
Stadtpolizei, vakante Stelle/Freigabe zur Wiederbesetzung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 26. März 2012
- Beschreibung
- Eine Polizeiassistentin mit besonderen Aufgaben hat das bestehende 50 % Arbeitsverhältnis per 31. Mai 2012 gekündigt.
Zur Wahrung der Kontinuität, Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und Gewährleistung des Sicherheitsbedürfnisses der Einwohnenden von Olten durch eine gezielte Polizeipräsenz bzw. durch Verkehrsdienste, ist es unumgänglich, diesen personellen Abgang wieder zu besetzen. Die Ausschreibung für einen Polizeiassistenten bzw. eine Polizeiassistentin ist in den regionalen Printmedien zu machen.
Die Grundausbildung erfolgt bei der Stadtpolizei Olten sowie mit kurzen Stages bei anderen Polizeikorps und dauert vier Monate. Diese externen Ausbildungssequenzen kosten ca. CHF 1‘000.--. Zudem werden CHF 500.-- Spesen anfallen.
Die Neuausrüstung (Dienstkleider und Korpsausrüstung) für einen Polizeiassistenten/-Polizeiassistentin beträgt gesamthaft CHF 7‘367.--. Diese Kosten sind im Budget 2012 nicht berücksichtigt. Für diese Ersatzanstellung kann die erforderliche Neuausrüstung aus den noch vorhandenen Beständen und aus der ordentlichen Nachbestellungen für das Jahr 2012 entnommen werden.
Dem Stadtrat wird beantragt, die ab dem 1. Juni 2012 offene Stelle zur Wiederbesetzung freizugeben.
Beschluss:
1. Die vakante Stelle als Polizeiassistent/Polizeiassistentin bei der Stadtpolizei Olten, in der Lohnklasse 8, 100% Pensum wird ab dem 1. Juni 2012 zur Wiederbesetzung freigegeben.
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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