Inhalt
Strategie Innenstadt: Objektkredite Baustein A.1/Genehmigung/Beschluss
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 28. März 2012
- Beschreibung
- Mit 39:6 Stimmen wurde ein Nichteintretensantrag der SVP abgelehnt.
Mit 42:6 Stimmen wurde ein Rückweisungsantrag der SVP abgelehnt.
Der Antrag der GPK, die Regionallinien und die Buslinie 1 – sofern technisch realisierbar – über die Route Mühlegasse/Schützenmatte/Leberngasse zu führen, wurde mit 27:19 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ebenso mit 27:17 Stimmen bei 4 Enthaltungen ein Antrag von Thomas Rauch (FDP), über die Etappe Baslerstrasse erst im Anschluss an die ERO-Eröffnung auf Grund einer Auswertung der Verkehrsströme zu entscheiden. Abgelehnt wurde mit 24:21 Stimmen bei 2 Enthaltungen auch ein Antrag der SVP, die Arbeiten in zwei Etappen vor und nach der Inbetriebnahme der Entlastungsstrasse ERO durchzuführen
Mit 47:0 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde folgender Beschluss gefasst:
I.
1. Der Objektkredit für die neue Busführung Konradstrasse über Fr. 510'000.00 (inkl. bereits bewilligter Kredit Honorar von Fr. 45'000.00) wird zugunsten der Investitionsrechnung Konto Nr. 620.501.121 bewilligt. Der Objektkredit für die Gestaltung Baustein A.1 Kirchgasse, innere Baslerstrasse Süd und Kirchplatz West über Fr. 2'640'000.00 (inkl. bereits bewilligter Kredit Honorar von Fr. 135'000.00) wird zugunsten der Investitionsrechnung Konto Nr. 620.501.120 bewilligt. Eine allfällige Bauteuerung nach dem Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2011, Stand 114.0 Punkte/Basis 01.04.2005, gilt als mit bewilligt. (45:1 bei 2 Enthaltungen)
2. Der Objektkredit für die Instandstellung der Abwasseranlagen im Perimeter Baustein A.1 Kirchgasse, innere Baslerstrasse Süd und Kirchplatz West über Fr. 810'000.00 (inkl. bereits bewilligter Kredit Honorar von Fr. 45'000.00) wird zugunsten der Investitionsrechnung, Spezialfinanzierung Abwasser, Konto Nr. 710.501.120 bewilligt. Eine allfällige Bauteuerung nach dem Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2011, Stand 114.0 Punkte/Basis 01.04.2005, gilt als mit bewilligt. (45:2 bei 1 Enthaltung)
3. Damit die Parkplätze auf dem Klosterplatz und am Amthausquai vermehrt den Kunden und Besuchern der Innenstadt zur Verfügung stehen, werden ab 1. Januar 2014 für dieses Gebiet keine Anwohnerkarten mehr ausgestellt. Die Anwohner erhalten im Gebiet Badi/Schützenmatte, nahe der Altstadt, reservierte Parkplätze. (20:19 bei 9 Enthaltungen)
4. Weitere Parkplätze in der Innenstadt, insbesondere in den Gebieten Munzingerplatz und Klosterplatz/Amthausquai, dürfen frühestens aufgehoben werden, wenn vorher ein Realersatz in unmittelbarer Nähe erstellt worden ist. (23:21 bei 4 Enthaltungen)
5. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Die Ziffer I/1. dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.
Ein Wiedererwägungsantrag von David Wenger (SVP), welcher die Busführung auf der Kirchgasse belassen wollte, wurde mit 32:10 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Zugehörige Objekte
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