Inhalt
Klinik Pallas AG/Ersatzabgabe für nicht erstellte Autoabstellplätze
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 19. März 2012
- Beschreibung
- Die Klinik Pallas AG, Olten, beabsichtigt gemäss Baugesuch Nr. 2011/129, die Aufstockung der Klinik Pallas, Louis-Giroud-Strasse 20, GB Olten Nr. 1902.
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrund¬stück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Die geplante Aufstockung erfordert den Ausweis von vier zusätzlichen Autoabstellplätzen.
Die Liegenschaft Louis-Giroud-Strasse 20, befindet sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der Gewerbezone. Die Ersatzabgabe für die nicht erstellten Autoabstellplätze beträgt 4 x Fr. 3‘000.00 = Fr. 12‘000.00 (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für die vorgesehene Aufstockung der Klinik Pallas, Louis-Giroud-Strasse 20, GB Olten Nr. 1902, gemäss Baugesuch Nr. 2011/129, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für vier nicht erstellte Autoabstellplätze eine Ersatzabgabe von 4 x Fr. 3‘000.00 = Fr. 12‘000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für die nicht erstellten Autoabstellplätze wird in der zwi¬schen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und der Eigentümerin von GB Olten Nr. 1902, Klinik Pallas AG, Louis-Giroud-Strasse 24, 4600 Olten, abzuschliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Stadtrat von Olten Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Zugehörige Objekte
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