Am 15. September 2011 haben Werner Good (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG und das Kantonale Planungs- und Baugesetz PBG schreiben vor, dass der Zugang für Menschen mit Behinderung zu Bauten, Anlagen, Wohnungen und Einrichtungen oder Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs ohne erschwerende Bedingungen möglich sein müssen.
Fragen an den Stadtrat:
Die Baudirektion legt Pläne für private und öffentliche Bauten und Anlagen der Procap Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Solothurn vor, welche zuhanden der Baudirektion einen Fachbericht verfasst.
1. Werden alle Projekte, die unter die Gesetzgebung des behindertengerechten Bauens fallen, der Procap Fachstelle zur Überprüfung zugestellt:
- Im Bereich Hochbau?
- Im Bereich Tiefbau (öffentlicher Raum und öffentlicher Verkehr)?
2. Falls nicht alle zugestellt werden: Nach welchen Kriterien wird die Auswahl getroffen?
(Bereiche Hoch- und Tiefbau)
3. Werden die Anträge der Procap Fachstelle integral als Auflagen in die Baubewilligung aufgenommen?*
4. Durch wen und wie findet die Überprüfung der Einhaltung des behindertengerechten Bauens (Hoch- und Tiefbau) statt:
- Während der Bauphase?
- Bei der Bauabnahme?
- in der Planungsphase bei Eigenbauten?
5. Was geschieht, wenn Auflagen zum behindertengerechten Bauen nicht eingehalten wurden?
- bei eigenen Objekten
- bei fremden Objekten
6. Dem Interpellanten wurden von Objekten, die in den letzten Monaten ausgeführt wurden, folgende Mängel zugetragen:
Treppenaufgang neue Gäubahnbrücke – Steinacker:
• Handlauf ist nicht normgerecht
• Stehendes Wasser auf Treppenstufen und –podest (nicht behindertenspezifisch aber gefährlich, da es im Winter gefrieren kann)
Bushaltestellen auf der Sportstrasse:
• Geringere Höhe der Anlegekante. Warum wurde sie nicht so gemacht, wie im Gheidfeld?
Weitere Neu- und Umbauten im Hochbau werden in den nächsten Wochen noch überprüft werden und bis Ende Oktober 2011 in einer Stellungnahme hier ergänzt.
* Die Procap Fachstelle erhält keine Kopie der Baubewilligung (warum eigentlich nicht?)
*****
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Zu Frage 1
Sämtliche relevante Projekte im Bereich Hoch- und Tiefbau, für die gemäss der kantonalen Bauverordnung (KBV) ein Baugesuch einzureichen und die Oltner Baubehörde zuständig ist,
werden der Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen der Kantone Aargau/Solothurn zur Beurteilung zugestellt.
Wenn im Rahmen eines kantonalen Nutzungsplanes das Baudepartement des Kantons Solothurn als Baubehörde bestimmt wird, so zum Beispiel bei der ERO (Entlastung Region Olten), werden die Auflagen für das behindertengerechte Bauen durch den Kanton verfügt und auch überprüft.
Zu Frage 2
Siehe Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 3
Ja. Sämtliche Mindestanforderungen der Procap Fachstelle werden integral als Auflagen in die Baubewilligung aufgenommen. Dies ist auch der Grund, dass die Fachstelle keine Kopie der Baubewilligung erhält, da einerseits keine Kürzungen/Änderungen der Auflagen der Procap durch die Oltner Baubehörde erfolgen und andererseits der «Papierkrieg» in Grenzen gehalten werden soll (in Absprache mit der zuständigen Beratungsstelle).
Zu Frage 4
Im Rahmen der baupolizeilichen Abnahmekontrolle durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Baudirektion Olten werden auch die Auflagen des behindertengerechten Bauens approximativ überprüft. Detail-Auflagen müssen/müssten durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen erfolgen. Mangels fehlender Ressourcen bei der vorgenannten Beratungsstelle kann dies nur stichprobeweise erfolgen.
Zu Frage 5
Falls bei der baupolizeilichen Abnahmekontrolle Mängel bezüglich des behindertengerechten Bauens festgestellt werden, erhält die Bauherrschaft eine angemessene Frist um die Mängel zu beheben. Weigert sich die Bauherrschaft innert angemessenerer Frist die Mängel zu beheben, kann die Baubehörde das Oberamt um Vollstreckung ersuchen. Es wird sowohl bei den eigenen wie auch den fremden Objekten gleich verfahren.
Zur Frage Treppenaufgang neue Gäubahnbrücke – Steinacker
Wie in der Antwort zur Frage 1 erwähnt handelt es sich hier um ein Bauwerk der ERO (Entlastung Region Olten), wo das Baudepartement des Kantons Solothurn als Baubehörde bestimmt wurde. Dem Stadtrat und der Baubehörde von Olten ist nicht bekannt, welche Auflagen für das behindertengerechte Bauen durch den Kanton verfügt wurden und ob diese in Absprache mit der Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen der Kantone Solothurn/Aargau erfolgten.
Zur Frage «Bushaltestellen auf der Sportstrasse / Geringere Höhe der Anlegekante. Warum wurde sie nicht so gemacht, wie im Gheidfeld?»
Grundsätzlich werden alle neuen Anlegekanten mit den Busbetreibern (BOGG) besprochen, um diese behindertengerecht auszugestalten. Da die neuen Niederflur-Fahrzeuge der BOGG zusätzlich abgesenkt werden können, wurden die Anlegekanten zwischen 12 cm und 15 cm gebaut. Neu empfehlen die Busbetriebe eine Anlegekantenhöhe zwischen 15 cm bis 18 cm.
Die oft bestehenden Ortslagen mit den bestehenden Höhen, Gefälle sowie die Oberflächenentwässerung wie auch die Grundeigentümerverhältnisse müssen jedoch mit berücksichtigt werden. Die geringere Höhe der Haltestelle in der Sportstrasse «Kunsteisbahn» gegenüber der Haltestelle im Gheidfeld «Bornfeld» lässt sich daraus erklären.