Inhalt
Postulat Felix Wettstein (GO) und Mitunterzeichnende betr. Gestaltungsplan für das Areal Stationsstrasse/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 29. März 2012
- Verfasser/Beteiligte
- Wettstein FelixFelix *Wettstein (keine Funktion)
- Beschreibung
- «Der Stadtrat wird aufgefordert, für das Gebiet der Stationsstrasse östlich der Überführung über den Rötzmattweg (Parzellen 4223, 1238, 5022 und 5023) die Gestaltungsplanpflicht einzuführen.
Begründung:
Das terrassenartige Areal bei der Stationsstrasse entlang der Gäubahnlinie zwischen der Abzweigung Hausmattrain und dem Getreidesilo ist einer der attraktivst gelegenen Standorte in Olten (leicht erhöht, sehr zentrumsnah, nach Osten und Norden dennoch recht ruhig) und gemessen an seinem potenziellen Wert bisher sehr schlecht genutzt – fast schon eine inner-städtische Brache, allerdings ohne nennenswerten ökologischen Wert. Es führen einzelne Industriegeleise durch das Areal, deren Funktion aber zweifellos auch anderswo im Gebiet des Bahnhofs Olten Hammer wahrgenommen werden könnte.
Vor kurzem hat die SBB als Besitzerin der Parzelle 4223, welche den Hauptteil des Areals umfasst, die meisten alten Gewerbegebäude zwischen Bahnlinie und Stationsstrasse ab-räumen lassen. Seither liegt an dieser attraktiven Lage noch mehr Potenzial brach.
Die Stadt Olten muss ein grosses Interesse an der Gestaltung und Nutzung dieses Areals haben, welches immerhin rund 35‘000 qm umfasst. Innerstädtische Verdichtungsmöglich-keiten sind erklärtes Ziel der städtischen Planungspolitik. Das Areal Stationsstrasse bietet die Chance einer relativ hohen Verdichtung mit Mischnutzungen. Gleichzeitig handelt es sich um eine durchaus sensible Zone, weil gegen Westen (Bahnlinie sowie künftige ERO) nur lärmunempfindliche Nutzungen in Frage kommen. Wenn diese geschickt gestaltet werden, wertet dies den ganzen übrigen Bereich deutlich auf, auch für Wohnnutzungen. Städtebau¬lich betrachtet ist an dieser Lage mit Bedacht zu bauen, denn die elegant geschwungenen Baulinien im Vorderen Steinacker und am Hausmattrain rufen nach einer sorgfältigen Wei-terführung.
Dies alles wie auch die Möglichkeit einer besseren Spurführung der Stationsstrasse spricht dafür, dass die Stadt die künftige Entwicklung nicht dem Zufall überlässt, sondern mit einem Gestaltungsplan aktiv steuert.
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Stadtrat Dr. Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Das von den Postulanten bezeichnete Gebiet liegt nach gültigem Zonenplan in der Gewerbezone mit Wohnanteil GW (Getreidesilo) und in der dreigeschossigen Mischzone M3.
Der Stadtrat verfolgt — wie die Postulanten erwähnen — unter anderem das Ziel einer Siedlungsentwicklung nach Innen, indem die Erneuerung bestehender Quartiere — vor allem Gebiete mit rückläufiger Entwicklung — gefördert werden. Im Fokus stehen dabei auch innerstädtische Brachen.
Mit Blick auf die Qualität des Lebensraumes Quartier wirft die Entwicklung solcher Brachen zahlreiche Fragen auf. Die Umsetzung einer hochwertigen Verdichtung ist nicht nur durch quantitative Aspekte bestimmt. Es sind auch gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Diese verschiedenen Zielsetzungen, die sich gegenseitig beeinflussen und ergänzen, lassen sich allein mit einer Gestaltungsplanpflicht nicht zufriedenstellend bewältigen.
Die Stadt Olten ist in permanentem Kontakt mit den entsprechenden, verantwortlichen Personen bei den SBB. Die SBB Infrastruktur plant für den Bahnknoten Olten — Bahnhof Olten Hammer inbegriffen — die Erarbeitung eines sogenannten Rahmenplanes. Dieser Rahmen¬plan erfüllt die Funktion von Leitplanken für die schrittweise, angebotsabhängige Entwicklung der Leistungsfähigkeit eines Knotens bezüglich Betrieb und Produktion, dem Infrastrukturkonzept sowie den Umsteigebeziehungen.
Das Ergebnis dieser Rahmenplanung kann die Nutzung der SBB-eigenen Grundstücke an der Stationsstrasse wesentlich beeinflussen. Weitere planerische Festlegungen dieser Grundstücksflächen sind deshalb nur in Kenntnis dieser Langfristplanung sinnvoll, d.h. ab ca. 2015. Bis dahin sind auf dem Areal zeitlich beschränkte Zwischennutzungen im Rahmen der Grundnutzung des Zonenplanes möglich und erwünscht. Selbstverständlich werden allfällige Zwischennutzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Emissionen, der architektonischen Gestaltung und des Erscheinungsbildes beurteilt. Eine Gestaltungplanpflicht über das bezeichnete Areal würde solche Zwischennutzungen verunmöglichen.
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament, das Postulat nicht zu überweisen.
Zugehörige Objekte
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