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Auch Olten soll Parkleitsystem erhalten
Amthausquai und Munzingerplatz ausgenommen
In das Parkleitsystem können nur öffentlich zugängliche Parkplätze integriert werden. Diese sollten in Anlagen zusammengefasst sein, welche über kontrollierbare Zu- und Wegfahrten verfügen. Nur so kann eine zweckmässige Wegweisung vorgenommen und die bestehende Anzahl der noch verfügbaren Parkplätze verlässlich erhoben und angezeigt werden. Deshalb können von den im Innenstadtbereich öffentlich zugänglichen Parkfeldern nicht alle in das Parkleitsystem integriert werden, sondern voraussichtlich deren 835.
In der Innenstadt, zwischen der Kantonsstrasse im Norden, der Aare im Osten, der Dünnern im Süden und der Ringstrasse - Hammerallee im Westen, existieren insgesamt 309 öffentlich zugängliche Parkfelder im Strassenraum. Davon sind 57 Parkplätze auf dem Munzingerplatz und rund 60 entlang dem Amthausquai Süd (ab Römerstrasse und inkl. Klosterplatz) zusammengefasst. Die restlichen Parkplätze sind in kleinen Gruppen dispers über die Innenstadt verteilt. Der Einbezug dieser Parkplätze in das Parkleitsystem wäre mit erheblichen Nachteilen verbunden. So müssten die dispers verteilten Parkplätze beispielsweise mittels in den Boden verlegter Detektorschlaufen einzeln überwacht werden, was mit einem unverhältnismässigen Kostenaufwand verbunden wäre. Zudem entstünde mit der zugehörigen Signalisation ein in jeder Hinsicht störender und schwer überschaubarer Wald von Hinweisschildern und Anzeigetafeln.
Auch der Munzingerplatz könnte rein technisch in das Parkleitsystem integriert werden. Dazu müssten die Anlage baulich von der Konradstrasse abgegrenzt und die Ein- und Ausfahrtsbereiche speziell ausgestaltet werden. Dies ist aber aus städtebaulichen Überlegungen nicht erwünscht und würde die Nutzungsflexibilität des Munzingerplatzes einschränken.
Laserscanner in der Schützenmatte
Auf der Schützenmatte bestehen in vier Parkierungsanlagen insgesamt 399 öffentlich zugängliche Parkfelder. Bevor die Anlagen in das Parkleitsystem integriert werden können, müssen sie bezüglich Zufahrten und Abgrenzungen entsprechend umgestaltet werden. Dabei wäre es wünschbar, an den jeweiligen Ein- und Ausfahrten ein für die Bewirtschaftung und Zählung der Parkplätze optimales Schrankensystem anzubringen. Davon muss aber abgesehen werden, weil die mit den Schranken verbundenen baulichen Massnahmen die freie Nutzung der Anlagen im Rah¬men z.B. der Kilbi oder des Zirkus Knie behindern könnten. Aus diesem Grund müssen für die Zufahrtskontrollen sogenannte Laserscanner eingesetzt und die Parkgebühren über Parkscheinautomaten erhoben werden.
Alle Betreiber der an das Parkleitsystem angeschlossenen Parkierungsanlagen beteiligen sich anteils¬mässig an den Betriebskosten von geschätzten 50‘000 Franken und zwar im Verhältnis der bezahlten Parktickets.
Oberirdische Parkplätze in Innenstadt sollen teurer werden
Damit das Parkleitsystem eine gute bzw. erwünschte Wirkung erzielt, muss der Tarif für die in der Innenstadt nicht ins Parkleitsystem integrierten öffentlichen oberirdischen Parkplätze höher sein, als derjenige für Parkplätze in systembeteiligten Parkierungsanlagen. Der Stadtrat beantragt deshalb dem Parlament eine Tarifanpassung für die oberirdischen öffentli¬chen Parkplätze auf der linken Aareseite in der Kernzone von aktuell 1 auf neu 2 Franken pro Stunde. Der Tarif von 2 Franken pro Stunde kann mit denjenigen von öffentlichen Parkplätzen ähn¬lich gelagerter Städte wie Solothurn und Zofingen verglichen werden. Die Tarife für die Parkplätze in der Schützenmatte sollen hingegen vorläufig unverändert bleiben: Diese werden vom Parkleitsystem erfasst und deshalb könnte sich ihr Tarif an denjenigen der systembeteiligten Parkhäuser anlehnen. Da aber eine grös¬sere Wegdistanz zum «Zentrum» wie auch die Interessen der Badi-Besucher zu berücksich¬tigen sind, bleiben die Tarife in der Schützenmatte vorläufig unangetastet.
Das Parkleitsystem wird mit der Eröffnung der ERO im Mai 2013 in Betrieb genommen. Die Bauprojektierungs- und Realisierungsphase des Parkleitsystems dauert rund 12 Monate.