Zusammenfassung
In der Stadt Olten soll ein Parkleitsystem die Parkplatzsuchenden über die aktuelle Belegungssituation in den Parkhäusern orientieren, ihnen den Weg dahin weisen und den Parksuchverkehr reduzieren. Das System umfasst vorderhand die Parkierungs-anlagen im Gebiet der Innenstadt und ist erweiterbar.
Die Investitionskosten betragen für die Einführung des Systems CHF 1'453'000.00 und für die entsprechend notwendige Umrüstung und Gestaltung der Parkierungsanlagen in der Schützenmatte CHF 367'000.00. Sie werden zu 100% durch die Stadt Olten getragen. Die jährlich anfallenden Kosten für den Betrieb und Unterhalt von ca. CHF 50‘000.00 teilen sich die am System beteiligten Betreiber der Parkierungsanlagen im Verhältnis der gelösten Parktickets. Die administrative Leitung mit Verwaltung, Faktu-rierung, Buchhaltung usw. wird von der Direktion Öffentliche Sicherheit übernommen, für die technische Leitung ist die Baudirektion, Abteilung Tiefbau, zuständig.
Um die Wirksamkeit des Systems zu verbessern bzw. den Parksuchverkehr möglichst gering zu halten, wird der Tarif für die nicht in das System integrierten öffentlichen oberirdischen Parkplätze in der Innenstadt von CHF 1.00/h auf CHF 2.00/h erhöht. Er ist damit vergleichbar mit demjenigen ähnlich gelagerter Städte wie Solothurn und Zofingen. Die günstigen Tarife in der Schützenmatte verändern sich vorerst nicht. Sie sollen insbesondere für die Parkplatzsuchenden ab ERO attraktiv sein und so zum Parkieren in der Schützenmatte motivieren.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Die Reduktion des unnötigen Parksuchverkehrs in der Innenstadt ist in Olten ein langjähriges Anliegen. Der konkrete Auftrag zur Umsetzung eines Parkleitsystems (PLS) erfolgte im November 2008 im Rahmen der Parlamentsdebatte zur «Attraktivierung Innenstadt mit Begegnungszone». Das Gemeindeparlament forderte damals die Ausarbeitung eines Pro¬jektes für ein PLS. Gleichzeitig wurde die Motion Iris Schelbert-Widmer (GO) und Mitunter¬zeichnende betreffend die zeitlich vorgezogene Erstellung eines PLS unabhängig vom Bau eines Parkhauses überwiesen. Ebenso wurde zwei Jahre später der Vorstoss Daniel Schneider und Mitunterzeichnende betreffend die sofortige Umsetzung eines PLS als Postulat überwiesen.
Nach der Ablehnung des Projektes Attraktivierung Innenstadt durch das Oltner Stimmvolk ist das Anliegen einer räumlichen Aufwertung und teilweisen Verkehrsentlastung der Innenstadt unter dem Titel «Strategie Innenstadt 2012» neu aufgerollt worden. Das PLS ist dabei integ¬rierender Bestandteil und soll durch gezielte Parkrauminformationen zur Verkehrsentlastung der Innenstadt beitragen.
Abgestützt auf die parlamentarischen Beschlüsse ist das Ingenieurbüro Kontextpan AG, Solothurn, mit der Ausarbeitung der konzeptionellen Grundlagen für die Inbetriebnahme eines PLS beauftragt worden. Diese wurden unter Einbezug aller Parkhausbetreibenden erarbeitet. In ihrem umfassenden Konzeptbericht empfiehlt die Kontextplan AG, in Olten ein auf die Innenstadt begrenztes PLS einzuführen.
Sämtliche Parkplätze (PP) in den Parkhäusern von Olten sind privat bewirtschaftet und an eine Nutzung gebunden. Sofern sie öffentlich zugänglich sein dürfen, können die Parkhaus-betreibenden diese in ein PLS einbringen. Die Beteiligung am PLS ist aber freiwillig, es besteht keine Möglichkeit, die Teilnahme rechtlich durchzusetzen. So haben die Eigentümer¬schaft bzw. die Betreiber der Parkhäuser Oltimo und Neuhard sowie Aarecity kein Interesse an einem solchen System beteiligt zu werden.
Ein PLS gehört zweifellos zu einer modernen Verkehrsinfrastruktur einer Stadt. Einerseits ermöglicht es die rasche Auffindbarkeit von freien PP und anderseits vermag es dadurch den innerstädtischen Parksuchverkehr zu reduzieren. Mit der Umsetzung gewinnt die Stadt an Attraktivität für ihre Besucher/-innen und damit auch als Ziel, insbesondere für den Einkauf des täglichen wie auch periodischen Bedarfes. Genau das ist denn auch der Grund, wieso die Parkhausbetreibenden die Umsetzung eines Parkleitsystems als Aufgabe der Stadt definieren und eine finanzielle Beteiligung an den Investitionskosten ablehnen. In ihren Überlegungen berücksichtigen sie auch die Tatsache, dass die Parkhäuser ohne finanzielle Beteiligung der Stadt realisiert wurden. Ebenso wenig unterstützen sie die Erhebung einer nutzungsgebundenen Gebühr von ca. CHF 0.20 pro bezahltes Ticket für die Refinanzierung. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Stadt die Investitionen für die Realisierung eines PLS alleine tragen muss und die Parkhausbetreibenden lediglich an den Betriebskosten anteilsmässig beteiligt werden.
Demnach betreibt und unterhält die Stadt als Eigentümerin das PLS. Dabei ist vorgesehen, dass für die administrative Leitung (Verwaltung, Fakturierung usw.) die Direktion Öffentliche Sicherheit zuständig ist und die technische Leitung für Störungsbehebungen usw. der Bau¬direktion (Tiefbau) übergeben wird.
2. Funktion, Wirkung und Nutzen eines PLS
Ein PLS ist ein zentralgesteuertes Verkehrslenkungssystem, welches die Verkehrsteil-nehmenden mittels speziellen Hinweistafeln rechtzeitig über das aktuelle Parkplatzangebot in den angeschlossenen Parkierungsanlagen orientiert und ihnen den direkten Weg dahin weist. Es bezweckt die optimale Nutzung der PP und die Vermeidung unnötiger Fahrleistun¬gen des Parksuchverkehrs. Der Parkierungsverkehr wird entlang gewünschter Routen gebündelt und das innerstädtische Strassennetz entsprechend entlastet. Seine Wirksamkeit ist am grössten, wenn die Anzahl dispers verteilter öffentlicher Autoabstellplätze gering ist.
Die Daten für die Belegungserfassung werden direkt in den Anlagen erhoben und über eine Kommunikationsinfrastruktur aktuell an die Hinweistafeln weitergeleitet. Unter Berücksichti¬gung der topographischen und infrastrukturellen Gegebenheiten bietet sich für die Daten¬übertragung von der Zentrale an die einzelnen Signalstandorte ein Funksystem an.
Sowohl für Kunden als auch die Betreibenden der Parkierungsanlagen und die Allgemeinheit kann ein klarer Nutzen ausgewiesen werden:
• Für die Kunden wird ein Komfortgewinn erreicht, indem die freien PP rasch auffindbar sind und damit weniger Zeitaufwand und Kilometerleistung für die Parkplatzsuche aufgewendet werden muss.
• Der Vorteil für die Betreibenden der Parkierungsanlagen wird in der verbesserten Auslastung der Anlagen gesehen.
• Die Allgemeinheit profitiert durch die Reduktion der Lärm- und Luftemissionen und von einer verbesserten Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
3. Perimeter
Ein PLS soll den Weg zu freien PP innerhalb eines Zielgebietes weisen, welches durch eine heterogene Nutzungsstruktur gekennzeichnet ist. Es zeigt damit nicht den Weg zum Parkraum einer einzelnen spezifischen Nutzung, sondern zu PP welche verschiedene Nutzungen abdecken. Suchen Kundinnen oder Kunden eine ganz bestimmte Dienstleistung, so z.B. das Einkaufszentrum Sälipark / Sälihof, werden sie sich nicht vom PLS leiten lassen, sondern direkt das entsprechende Parkhaus aufsuchen. Möchten sie aber Dienstleistungen beanspruchen welche im Umfeld eines Parkhauses aufzufinden sind, suchen sie einen Parkplatz, der möglichst nah an den entsprechenden Nutzungen liegt und werden deshalb das PLS berücksichtigen.
Östlich der Aare können die erwähnten Parkhäuser Sälipark / Sälihof einer bestimmten Nutzung (Einkaufszentrum) zugeordnet werden und decken in ihrer Umgebung keine für ein PLS relevante Nutzungsstruktur ab (Wohnen / Bildung). Die beiden Parkhäuser sind deshalb für die Wirksamkeit eines PLS nicht von grosser Bedeutung. Der Sälipark ist zudem bereits heute ab der Hauptverkehrsachse (Aarburgerstrasse) mit dem aktuellen Belegungsgrad signalisiert. Die Parkhäuser Oltimo und Neuhard hingegen eignen sich gut für den Einbezug in ein PLS. Die Eigentümerschaft bzw. die Parkhausbetreibenden lehnen aber eine Beteiligung ab. Immerhin ist das Parkhaus Oltimo ebenfalls ab der Hauptverkehrsachse (Aarauerstrasse) mit dem aktuellen Belegungsgrad signalisiert. Unter den gegebenen Umständen wäre der Nutzen eines PLS im Gebiet östlich der Aare also gering, da das Ziel für die Benutzer vorgegeben ist und keine alternativen signalisierten Parkierungsstandorte in Frage kommen. Die Ausnahme bildet das Parkhaus Winkel, welches durch die Langsamverkehrsachse Winkelunterführung - alte Brücke mit dem Bifang respektive der Innenstadt verbunden ist.
Die Innenstadt von Olten hingegen weist eine heterogene Nutzung mit verschiedenen Parkierungsmöglichkeiten auf. Für die Benutzer/-innen besteht damit der Bedarf, einen Überblick über das freie Parkplatzangebot zu erhalten und in kurzer Zeit und ohne unnötige Kilometerleistungen den bestmöglichen Parkplatz zu erreichen. In diesem Gebiet trägt die Allgemeinheit ein grosser Nutzen von einem PLS.
Aufgrund der Interessenlage der Parkhausbetreibenden sowie der Lage der Parkhäuser und den damit verbundenen Nutzungen, konzentriert sich das zukünftige PLS unter Einbezug des Parkhauses Winkel auf den Bereich der Innenstadt. Es kann aber bei Bedarf und mit den entsprechenden Kostenfolgen erweitert werden.
4. Angeschlossene Parkierungsanlagen
In das PLS können nur öffentlich zugängliche PP integriert werden. Die PP sollten in Anlagen zusammengefasst sein, welche über kontrollierbare Zu- und Wegfahrten verfügen. Nur so kann eine zweckmässige Wegweisung vorgenommen und die bestehende Anzahl der noch verfügbaren PP verlässlich erhoben und angezeigt werden. Wie nachfolgend dargelegt, können deshalb von den gesamthaft 1‘210 im Innenstadtbereich öffentlich zugänglichen Parkfeldern nicht alle in das PLS integriert werden, sondern voraussichtlich deren 835. Abbildung 1 zeigt die zugehörigen Anlagen.
Parkierungsanlage Anzahl öffentlich nutzbarer Parkfelder
Bornblick 56 PP privat, öffentlich zugänglich
Hammer 1+2 (2 Anlagen, 141 PP+ 46PP) 187 PP privat, öffentlich zugänglich
Ringstrasse 32 PP privat, öffentlich zugänglich
Hübeli 42 PP privat, öffentlich zugänglich
OL 10 79 PP privat, öffentlich zugänglich
Winkel 50 PP privat, öffentlich zugänglich
Schützenmatte 389 PP öffentlich
Total 835 PP
Abbildung 1: In das PLS eingebundene Parkierungsanlagen
Parkplätze (PP), welche ausschliesslich der öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen, sind in Olten und damit auch in der Innenstadt nur oberirdisch im öffentlichen Strassenraum zu finden. Alle übrigen in den Parkhäusern untergebrachten PP sind an eine Nutzung gebunden. Wie bereits erwähnt, ist aus diesem Grund die Beteiligung der Parkhaus-betreibenden an einem PLS freiwillig.
4.1 Oberirdische öffentliche Parkplätze
In der Innenstadt, zwischen der Kantonsstrasse im Norden, der Aare im Osten, der Dünnern im Süden und der Ringstrasse - Hammerallee im Westen, existieren insgesamt 309 öffentlich zugängliche Parkfelder im Strassenraum. Davon sind 57 PP auf dem Munzingerplatz und rund 60 PP entlang dem Amthausquai Süd (ab Römerstrasse und inkl. Klosterplatz) zusammengefasst. Die restlichen PP sind in kleinen Gruppen dispers über die Innenstadt verteilt. Die erlaubte Höchstparkdauer beträgt mit wenigen Ausnahmen 2 Stunden. Die Parkgebühren betragen 1.00 CHF pro Stunde.
Der Einbezug dieser PP in das PLS ist mit erheblichen Nachteilen verbunden und wird aus fachlicher Sicht in Frage gestellt. So müssten die dispers verteilten PP z.B. mittels in den Boden verlegten Detektorschlaufen einzeln überwacht werden, was mit einem unverhältnis-mässigen Kostenaufwand verbunden wäre. Zudem entstünde mit der zugehörigen Signa-lisation ein in jeder Hinsicht störender und schwer überschaubarer Wald von Hinweis-schildern und Anzeigetafeln.
Die erwähnten PP entlang des Amthausquais Süd müssten ebenfalls mit einer Einzelplatz-überwachung versehen werden. Ansonsten wäre aufgrund der verschiedenen für die Altstadt geltenden Zufahrtsberechtigungen keine zuverlässige Zählung der Parkplatzbelegung möglich. Auch der Munzingerplatz könnte rein technisch in das PLS integriert werden. Dazu müsste die Anlage baulich von der Konradstrasse abgegrenzt und die Ein- und Ausfahrts-bereiche speziell ausgestaltet werden. Dies ist aber aus städtebaulichen Überlegungen nicht erwünscht und würde die Nutzungsflexibilität des Munzingerplatzes einschränken. Zudem müssten ca. 5 PP aufgehoben werden. Der Kostenaufwand für den Munzingerplatz wird mit CHF 170‘000.00 geschätzt.
Aus diesen Gründen sollen diese 309 oberirdischen öffentlichen PP nicht in das PLS aufgenommen werden.
Auf der Schützenmatte bestehen in vier Parkierungsanlagen insgesamt 399 öffentlich zugängliche Parkfelder. Die maximale Parkzeit schwankt zwischen 4 Stunden und 7 Tagen. Die Parkgebühren betragen in der ersten Stunde 0.50 CHF und 1.00 CHF ab der zweiten Stunde.
Bevor die Anlagen in das PLS integriert werden können, müssen sie entsprechend umgestaltet (Zufahrten und Abgrenzungen) werden. Dabei wäre es wünschbar, an den jeweiligen Ein- und Ausfahrten ein für die Bewirtschaftung und Zählung der PP optimales Schrankensystem anzubringen. Davon muss aber abgesehen werden, weil die mit den Schranken verbundenen baulichen Massnahmen die freie Bespielung der Anlagen im Rah¬men z.B. der Chilbi oder des Zirkus Knie behindern könnten. Aus diesem Grund müssen für die Zufahrtskontrollen sogenannte Laserscanner eingesetzt und die Parkgebühren über Parkscheinautomaten erhoben werden. Die gestalterischen Vorgaben werden im Rahmen des Entwicklungskonzeptes Schützenmatte erarbeitet. Der entsprechende Kredit hat das Gemeindeparlament im Rahmen der Budgetdebatte im November 2009 genehmigt. Durch die Umgestaltungsmassnahmen gehen gegenüber dem heutigen Bestand einige Parkplätze verloren, wie viele genau ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Abbildung 2: Situation Parkierungsanlagen Schützenmatt
4.2 Private, öffentlich zugängliche Parkplätze in Parkhäusern
Die Parkhäuser in der Innenstadt weisen alle einen Bezug zur heterogenen Nutzungen auf und eignen sich deshalb bestens für die Integration in ein PLS. Eine Ausnahme davon bildet das Parkhause Aarecity, welches nur sehr wenige PP zur Verfügung stellen könnte. Die übrigen Parkhäuser weisen insgesamt eine Kapazität von 502 öffentlich zugänglichen Park¬feldern auf. Die Parkgebühren betragen im Mittel zwischen 0.50 CHF und 1.- CHF pro Stunde. Die maximale Parkzeit schwankt zwischen 12 Stunden und einer unbegrenzten Parkdauer.
5. Verkehrsführung
Die Signalisation des PLS erfolgt linear, so wie z.B. in Solothurn und Biel. Den Anzeigetafeln und Schildern folgend werden die Autofahrenden auf den Einfallachsen an das nächstliegende Parkhaus verwiesen. Für den weiterfahrenden Verkehr wird lediglich die Richtung der restlichen Parkhäuser angegeben. Auf diese Art lassen sich die Parkierungsanlagen verhältnismässig einfach beschildern: «Abbieger» weisen auf spezifische Parkierungsanlagen, «Schilder geradeaus» deuten auf «weitere Parkplätze» hin.
6. Finanzielle Auswirkungen
Die Kostenermittlung erfolgte unter Einbezug von Erfahrungswerten und Unternehmer-Richt-offerten. Die gesamten Kosten für das PLS setzen sich wie folgt zusammen:
6.1 Einmalige Kosten:
Kostenschätzung PLS Olten
Preisstand 1.04.2011 Zürcher Baukostenindex 114.0 Punkte / Basis 1.04.2005
Zentralenausrüstung 200'000.00 CHF
Dynamische Tafeln 400'000.00 CHF
Statische Tafeln 46'000.00 CHF
Masten 58'000.00 CHF
Tiefbauarbeiten 207'000.00 CHF
Technische Ausrüstung 148'000.00 CHF
Projekt + Bauleitung 111'000.00 CHF
Unvorhergesehenes 15 % 175'000.00 CHF
Zwischentotal 1'345'000.00 CHF
MwSt. 8.0% (abgerundet) 107'600.00 CHF
Total (inkl. MWST) 1'452'600.00 CHF
Total (inkl. MWST) aufgerundet 1'453'000.00 CHF
Da sich die Betreiber der Parkierungsanlagen nicht an den Kosten der Investition beteiligen, gehen im Jahr der Realisierung die Investitionskosten voll zu Lasten der Stadt.
Kostenschätzung für die Umrüstung der vier Parkierungsanlagen in der Schützenmatte (siehe 4.1) Preisstand 1.04.2011 Zürcher Baukostenindex 114.0 Punkte / Basis 1.04.2005
Lieferung, Montage & Inbetriebnahme Lasersystem 190‘000.00 CHF
Abschrankung Parkplätze (Tiefbau und Material) 65'000.00 CHF
Projekt + Bauleitung 29'000.00 CHF
Unvorhergesehenes 15.0% 43'000.00 CHF
Umprogrammierung der Ticketautomaten 13‘000.00 CHF
Zwischentotal 1 '340'000.00 CHF
MwSt. 8.0% 27'200.00 CHF
Total (inkl. MWST) 367'200.00 CHF
Total (inkl. MWST) abgerundet 367'000.00 CHF
Zu bewilligender Kredit total 1'820'000.00 CHF
6.2 Betriebliche Folgekosten
Schätzung der jährlichen Betriebskosten PLS Olten, (Kostengenauigkeit ± 15 %)
Stromkosten 10'000.00 CHF
Jährlicher Unterhalt der Aussenanlagen (Masten, Tafeln) 15'000.00 CHF
Betriebskosten (Administration, Systembetreuung, Internet) 15'000.00 CHF
Behebung von Schäden durch unbekannte Dritte 10'000.00 CHF
Total (inkl. MWST) 50'000.00 CHF
Alle Betreiber der an das PLS angeschlossenen Parkierungsanlagen beteiligen sich anteils-mässig an den Betriebskosten und zwar im Verhältnis der bezahlten Parktickets. Für eine ausgeglichene Rechnung sind dazu ca. 10-15 Rappen pro Parkticket notwendig. Die genauen Betriebskosten werden von der Direktion Öffentliche Sicherheit ermittelt und den Parkhausbetreibenden in Rechnung gestellt. Die entsprechenden Modalitäten müssen zwischen der Stadt Olten und den Parkhausbetreibern noch vertraglich geregelt werden. Der städtische Anteil an die jährlichen Betriebskosten geht zu Lasten der Laufenden Rechnung.
7. Parkierungstarife
Damit das PLS eine gute bzw. erwünschte Wirkung erzielt, muss der Tarif für die in der Innenstadt nicht ins PLS integrierten öffentlichen oberirdischen PP höher sein, als derjenige für PP in systembeteiligten Parkierungsanlagen.
Heute betragen die Parkge¬bühren in der Innenstadt respektive der sogenannten Kernzone (gem. PP-Konzept 1994: Gebiet zwischen der Kantonsstrasse im Norden, der Aare im Osten, der Dünnern im Süden und der Ringstrasse- Hammerallee im Westen) CHF 1.00 pro Stunde (max. 2 Stunden) und in der Kernrandzone (u.a. Schützenmatte) CHF 0.50 in der ersten Stunde, CHF 1.00 ab der zweiten Stunde (von max. 4 Stunden bis max. 7 Tage).
Die aktuellen Tarife für Parkhäuser in Olten liegen zwischen CHF 0.50 und CHF 1.00 pro Stunde. Laut Aussagen der Parkhausbetreiber können die Parkhäuser erst ab einem Tarif von ca. CHF 1.50 pro Stunde kostendeckend betrieben werden. Wird von einem solchen Tarif ausgegangen, müsste der Tarif für die öffentlichen oberirdischen PP in der Kernzone höher liegen. Der Stadtrat hat deshalb einer Tarifanpassung für die oberirdischen öffentli¬chen PP auf der linken Aareseite in der Kernzone von aktuell CHF 1.00 auf neu CHF 2.00 pro Stunde zugestimmt und beantragt dem Parlament die entsprechende Anpassung vorzu¬nehmen. Der Tarif von CHF 2.00 pro Stunde kann mit denjenigen von öffentlichen PP ähn¬lich gelagerter Städte wie Solothurn und Zofingen verglichen werden.
Die Tarife für die PP in der Schützenmatte sollen hingegen vorläufig unverändert bleiben. Die Parkflächen in der Schützenmatte werden vom Parkleitsystem erfasst und deshalb sollte sich ihr Tarif an denjenigen der systembeteiligten Parkhäuser anlehnen. Da aber eine grös¬sere Wegdistanz zum «Zentrum» wie auch die Interessen der Badi-Besucher zu berücksich¬tigen sind, bleiben die Tarife in der Schützenmatte vorläufig unangetastet.
8. Organisation / Zuständigkeiten / Termine
Die Baudirektion ist als Baufachorgan für die Ausführung zuständig und vertritt in dieser Eigenschaft die Einwohnergemeinde Olten.
Die Vergabe von Aufträgen erfolgt durch die Baudirektion. Vorbehalten bleibt die Kompetenz des Stadtrates gemäss Art. 17 Geschäftsordnung des Stadtrats (Aufträge mit einer Kosten¬folge von mehr als CHF 200'000.00).
Das PLS wird mit der Eröffnung der ERO im Mai 2013 in Betrieb genommen. Die Bauprojektierungs- und Realisierungsphase des PLS dauert rund 12 Monate.
9. Kommissionen
Die Stadtentwicklungskommission hat an ihren Sitzungen vom 22.12.2011 und 12.01.2012 das Geschäft behandelt und unterstützt mehrheitlich die Umsetzung des Parkleitsystems (mit oder ohne Beteiligung der Parkhausbetreiber an den Investitionskosten).
Die Stabsstellen wurden in die Ausarbeitung dieser Vorlage einbezogen.
Beschlussesantrag:
I.
1. Der Objektkredit für die Realisierung des Parkleitsystems und die notwendigen Umrüs¬tungen der vier Parkierungsanlagen in der Schützenmatte im Betrag von CHF 1'820'000.00 wird zu Gunsten der Investitionsrechnung Konto-Nr. 620.501.098 bewilligt. Eine allfällige Bauteuerung nach dem Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2011, Stand 114.0 Punkte / Basis 1. April 2005, gilt als mitbewilligt.
2. Die jährlich wiederkehrenden betrieblichen Folgekosten von CHF 50‘000.00 werden zu Gunsten der Laufenden Rechnung Kto. Nr. 621.314.02 bewilligt.
3. Für die öffentlichen oberirdischen Parkplätze in der Kernzone (Gebiet zwischen der Kantonsstrasse im Norden, der Aare im Osten, der Dünnern im Süden und der Ringstrasse- Hammerallee im Westen) werden die Parkgebühren mit der Inbetriebnahme des Parkleitsystems auf Fr. 2.00 pro Stunde angehoben.
4. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
5. Die Motion Iris Schelbert-Widmer (GO) und Mitunterzeichnende betr. zeitlich vorge¬zogene Erstellung eines Parkleitsystems unabhängig vom Bau eines Parkhauses, vom Gemeindeparlament überwiesen am 20. November 2008, sowie das Postulat Daniel Schneider und Mitunterzeichnende betreffend sofortige Umsetzung eines Parkleit¬systems, vom Gemeindeparlament überwiesen am 20. November 2010, werden als erfüllt abgeschrieben.
II.
Ziffer I.1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.