Nach Ablehnung des Gesamtprojekts „Attraktivierung Innenstadt“ durch den Souverän hat der Stadtrat das langjährige Anliegen zur Aufwertung der öffentlichen Räume und Verkehrsentlastung in der Innenstadt unter dem Titel „Strategie Innenstadt 2012“ im Frühling 2011 neu gestartet. Die strategischen Ziele, räumlichen Konzepte und das Projekt für Baustein A.1 wurden an fünf Sitzungen einer breit zusammenge-setzten Resonanzgruppe diskutiert und weiterentwickelt.
Bei der Umsetzung der Strategie setzt der Stadtrat auf ein flexibles Vorgehen mit unabhängigen „Bausteinen“. Als ersten Schritt unterbreitet er dem Parlament das Kreditbegehren für den Baustein A.1 Kirchgasse / innere Baslerstrasse Süd / Kirchplatz West. Die Bauzeit ist für die Dauer von Ende August 2012 bis April 2013 geplant. Vorgängig sind bauliche Anpassungen zur Umlegung der Buslinien in die Konradstrasse nötig.
Die Kirchgasse wird als zwingende flankierende Massnahme zur Eröffnung der Entlastungsstrasse ERO im Frühling 2013 für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Im Projekt für Baustein A.1 ist zusätzlich die Sperrung der inneren Baslerstrasse Süd vorgesehen. Damit entfallen die 15 bestehenden Parkplätze in der Kirchgasse. Für die Busumlegung in die Konradstrasse werden in den Knotenbereichen der Konradstrasse zusätzlich 15, für das Projekt Baustein A.1 also total 30 Parkplätze aufgehoben. Die Aufhebung der Parkplätze auf dem Munzingerplatz ist zur jetzigen Zeit kein Thema.
Der Stadtrat beantragt für die Realisation von Baustein A.1 projektbezogene Kredite von Fr. 510‘000.00 für die Busumlegung und Fr. 2‘640‘000.00 für die neue Gestaltung. Für die Instandstellung der Abwasseranlagen im Perimeter Baustein A.1 wird ein Kredit zulasten der Spezialfinanzierung Abwasser von Fr. 810‘000.00 beantragt.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
1. Strategie Entwicklung Innenstadt des Stadtrates
1.1. Ausgangslage
Die Gestaltung und Nutzung der öffentlichen Räume in der Innenstadt und der Umgang mit dem Privatverkehr sind seit langem ein zentrales Thema in der Oltner Bevölkerung und Politik. Nach Ablehnung der „Attraktivierung Innenstadt“ im Jahr 2010 durch den Souverän analysierte der Stadtrat die Situation eingehend und führte zahlreiche Gespräche. Er kam zur Überzeugung, dass grosse Würfe mit vielen Abhängigkeiten wie schon das 1974 vom Volk verworfene „Basisdreieck“ nicht konsensfähig sind. Es wurde aber auch deutlich, dass der Wunsch nach einer Aufwertung und lebendigeren Nutzung der Innenstadt in der Bevölkerung und beim Gewerbe ungebrochen gross ist. Nur über das WIE war man sich bis-her nie einig geworden. Der Stadtrat hat deshalb die Entwicklung der Innenstadt neu lanciert:
- als dialogbetonten, partnerschaftlichen Denk- und Umsetzungsprozess und
- durch schrittweise Realisation von unabhängigen „Bausteinen“ im Sinne einer rollenden, ergebnisoffenen Planung entlang einer klaren Gesamtidee.
Die Arbeiten für das direktionsübergreifende Projekt „Strategie Innenstadt 2012“ (Stadtplanung, Stadtentwicklung und Tiefbauamt) wurden im Frühling 2011 mit einer Reihe öffentlicher Begehungen aufgenommen. Die Erarbeitung der Planungsentwürfe erfolgte in engem Dialog mit einer breit zusammengesetzten Resonanzgruppe.
1.2. Gesamtidee Innenstadtentwicklung
Der Stadtrat verfolgt bei der Entwicklung der Innenstadt die folgenden strategischen Ziele:
Starke Innenstadt: Nachhaltige Entwicklung als gesellschaftliches, kommerzielles und kulturelles Zentrum der Stadt und Region Olten.
Urbane Innenstadt: Verträgliche Verbindung der Sphären von Konsum, Arbeit, Freizeit, Wohnen und Kultur.
Gemeinsame Innenstadt: Förderung des Flanierens und Langsamverkehrs; Entschleu-nigung der Verkehrsbewegungen; Entlastung vom Durchgangs- und Parksuchverkehr; Sicherstellung einer attraktiven ÖV-Erschliessung und eines attraktiven Parkierungsangebots.
Lebendige Innenstadt: Funktionale Aufwertung und Belebung der öffentlichen Räume; Unterstützung der Eigeninitiative und Selbstkraft im Quartier.
Schöne Innenstadt: Qualitätsoffensive Städtebau und öffentlicher Raum; ganzheit-liche Behandlung Nutzung, Städtebau, Freiraum und Verkehr; einfache, klare Gestaltung aus vorhandenen Qualitäten.
1.3. Bausteine
Die Umsetzung der Strategie Entwicklung Innenstadt erfolgt in unabhängigen „Bausteinen“. Die Abgrenzung der Bausteine folgt gestalterischen Überlegungen. Für die Realisierung können sie fallweise auf unabhängige Etappen unterteilt werden.
Die Buchstabenfolge entspricht der Prioritätensetzung „von innen nach aussen“ mit Beginn in der Kirchgasse. Die Abfolge der Umsetzungsschritte bleibt aber offen, abhängig von den gemachten Erfahrungen und der laufenden politischen Diskussion. Die Projekte werden darüber hinaus mit den Sanierungszyklen im Strassen- und Leitungsbau und mit Drittprojekten koordiniert. Die konkreten Schritte und Massnahmen werden fortlaufend mit den Betroffenen und Interessierten diskutiert und dem Parlament einzeln zum Entscheid vorgelegt.
A Kirchgasse, innere Baslerstrasse Süd
und Kirchplatz West (A1), Solothurner-
strasse (A2), Mühlegasse (A3)
B Konradstrasse, Hübelistrasse,
Munzingerplatz und Museum
C St. Martinsplatz, Ringstrasse,
Hammerallee
D Ziegelfeld- und Frohburgstrasse
E Hübelihof, innere Baslerstrasse Nord,
Dornacherstrasse
F Schützenmatte / Rötzmatt
G Klosterplatz, Amtshausquai,
Römerstrasse
1.4. Konkrete Massnahmen
Der Stadtrat plant, die folgenden Massnahmen bis 2013 umsetzen:
- Realisation Baustein A.1 (Bauzeit Ende August 2012 bis April 2013), vorgängig Busumlegung Konradstrasse (Kreditbegehren)
- Umsetzung Verkehrskonzept Zustand 2013 in Stadtrats-Kompetenz (Signalisation Begegnungs- und Tempo 30-Zonen im erweiterten Innenstadt-Perimeter)
- Realisation Parkleitsystem und Tarifanpassung (2013 mit Eröffnung ERO, separate Vorlage)
- Massnahmen Quartierkoordination und Kommunikation (Umsetzung laufend)
- Wettbewerb Museumserweiterung (Vorbereitung 2012, Durchführung 2013)
- Realisation Baustein A.2 Solothurnerstrasse im 2014 (spätere Vorlage).
Die weiteren Realisierungsschritte zur Entwicklung Innenstadt sind offen.
1.5. Erkenntnisse aus dem Dialogprozess
Der Dialogprozess und die Arbeit der Resonanzgruppe sind im Bericht „Dialog zur Innenstadt“ dokumentiert. Im Verlauf der fünf Sitzungen konnten die Themenkreise rund um die Entwicklung der Innenstadt, die strategischen Handlungsansätze, das Verkehrskonzept, die Parkierungsfrage und die Gestaltung des Bausteins A.1 vertieft diskutiert werden. Dabei fanden auch divergierende Interessen ihren Raum.
Die Vertretungen des Gewerbes, der FDP, SVP und des TCS wandten sich gegen eine zu weit gehende Aufhebung von Parkplätzen. Der Stadtrat hat auf diese Bedenken reagiert: So bleiben die Parkplätze auf dem Munzingerplatz vorderhand bestehen. Es sollen zuerst Erfahrungen mit der neu gestalteten Kirchgasse gemacht werden.
2. Projektbeschrieb Baustein A.1 Kirchgasse, innere Baslerstrasse Süd, Kirchplatz West
2.1. Situation
Von der Solothurnerstrasse her kommend, öffnet sich die Kirchgasse nach dem Engnis bei den Hübelibauten als wohlproportionierter, längs gerichteter Raum, der durch die Chorherrenhäuser aus dem 18. Jahrhundert und der gegenüberliegenden Häuserzeile mit einstigem Stadthaus und heutigem Museum begrenzt wird. Unmittelbar vor dem Eingang zur Altstadt, wo die historischen Strassenverbindungen nach Basel und Solothurn zusammen-treffen, breitet sich der Kirchplatz aus. Hier beherrscht die auf ein sockelartiges Podest gestellte Stadtkirche mit ihrer klassizistischen Eingangsfassade und vorgelagerter Treppen-anlage die Situation.
Heute sind diese schönen stadträumlichen Gegebenheiten optisch gestört durch die Auswirkungen des Verkehrs: Unterschiedliche Beläge, hohe Trottoirkanten, Bushaltestellen, Parkierungen, Abschrankungen und zahlreiche Beschilderungen prägen den Ort.
Mit dem Gestaltungskonzept für Baustein A.1 sollen die stadträumlichen Qualitäten des Ortes wiederhergestellt werden. In Erinnerung an die Zeiten, als beispielsweise noch der Viehmarkt stattfand und die Kirchgasse noch als einheitliche, beinahe niveaufreie Platzfläche ausgebildet war.
Kirchgasse im Jahre 1904
2.2 Neugestaltung
Der Perimeter für den Baustein A.1 Kirchgasse, innere Baslerstrasse Süd und Kirchplatz West entspricht dem Bereich mit neuem Bodenbelag (beige Fläche). Für eine künftige Gestaltung des Munzingerplatzes und den Vorplatz des Hübeli Schulhauses wurden Ideen entwickelt, die aber nicht Projektbestandteil sind (orientierende Inhalte).
Die Kirchgasse, als historisches Entrée zur Altstadt, soll zum repräsentativen „Hauptplatz“ der Oltner Innenstadt werden. Kirchgasse und Kirchplatz sollen als Treffpunkt, Kulturort und Festplatz für die Oltner Bevölkerung dienen. Detailhandel, Gastronomie und Museen sollen die Erdgeschossebene beleben. Die Kirchgasse soll zusätzlich für Märkte, kulturelle und kommerzielle Anlässe und Feste genutzt werden.
Die gewünschte, intensive und flexible Nutzbarkeit wird erreicht, indem die heute verkehrsorientierten Strassen in einen Stadtplatz umgewandelt werden. Die heterogene, übermöblierte Gestaltung soll einer aufgeräumten, räumlichen Führung und Betonung der schönen Chorherren- und Jugendstilhäuser weichen. Die Umgebung der Stadtkirche wird freigespielt und mit der Kirchgasse verbunden, sodass der Eindruck eines erweiterten Kirchplatzes mit freigestellter, auf ihrem Podest ruhender Stadtkirche entsteht. Wichtig ist, dass damit ein nahtloser, attraktiver Anschluss an die Altstadt entsteht.
Übersichtsplan Neugestaltung A.1
Die Baumreihe auf der Ostseite der Kirche bleibt bestehen, diejenige auf der Westseite wird um einzelne Bäume gelichtet, um die Kirche richtig sichtbar an den Munzingerplatz zu stellen und die Aufenthaltsbereiche zwischen den Bäumen aufzuwerten.
Die künftigen Begegnungszonen in der Innenstadt sollen mit von Fassade zu Fassade durchgehendem Schwarzbelag und geringen Niveaudifferenzen gestaltet werden. Der Baustein A.1 wird grundsätzlich analog behandelt, aber durch eine besondere Material- und Oberflächenbeschaffenheit als schöner „Hauptplatz“ der Innenstadt ausgezeichnet.
Sämtliche erneuerungsbedürftigen Werkleitungen werden in Koordination mit den Eigentü-mern ersetzt oder saniert. Die städtische Kanalisation muss teilweise erneuert und an den geeigneten Stellen mit speziellen Abwasserschächten als Anschlussmöglichkeiten für Fest-wirtschaften ergänzt werden. Für den Anschluss von Strom und Wasser für Festaktivitäten werden Infrastruktur-Anschlusspunkte bereitgestellt.
Im Bereich östlich neben der Liegenschaft Kirchgasse 4 ist ein funktionaler, zum Verweilen und Spielen einladender Brunnen vorgesehen. Das weitere Stadtmobiliar besteht aus einigen Sitzbänken, Abfalleimern, Velobügeln und dem bestehenden Fussgängerleitsystem.
Die Vergabe von Konzessionen für kommerzielle Nutzungen im öffentlichen Raum erfolgt auf Basis einer noch zu erarbeitenden Richtlinie.
2.3. Kirchgasse und Stadtkirche in neuem Licht
Die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung ist ein wichtiges Element für die Gestaltung des neuen „Hauptplatzes“ in der Innenstadt. Vorgesehen ist eine Kombination aus drei Lichtarten: 1. Grundlicht (Strassenbeleuchtung), ergänzt durch 2. elliptische „Lichtflecken“ sowie 3. Anstrahlung ausgewählter Gebäude und Platzfassaden. Ziel ist eine differenzierte Farb- und Raumwahrnehmung mit warmweissem Gesamteindruck bei zurückhaltender Beleuchtungsstärke.
Beleuchtungsplan Baustein A.1 und Umgebung (orientierender Inhalt)
Das neue Verkehrsregime ermöglicht den Einsatz eines reduzierten, die Dunkelheit als atmosphärische Qualität respektierenden Grundlichts. Dieses bildet den Hintergrund für den Auftritt von hell erleuchteten Auslagen, Fenstern, Schaufenstern und den Akzentbeleuch-tungen. Lichtflecken am Boden zeichnen den Platz als besonderen und zum Aufenthalt einladenden Ort aus. Das Grundlicht und die Lichtflecken produzierenden Spots werden an den bestehenden und teilweise zu ergänzenden Abspannungen montiert.
Die Stadtkirche und die raumbildenden Fassaden der Kirchgasse werden dezent erhellt. Für die Ausführung sind Projektoren vorgesehen. Die Projektoren werden mit Schablonen versehen, womit das Streulicht minimiert und die Fenster der Wohnliegenschaften ausgespart werden können.
Die drei Lichtarten sollen separat dimmbar und zeitlich unabhängig steuerbar ausgeführt werden. Der Einsatz von LED Leuchtmitteln wird geprüft. Die Ausführung erfolgt schrittweise und mittels Bemusterungen. Es ist geplant, die Grundbeleuchtung und die Anstrahlung der Stadtkirche während der Bauzeit auszuführen. Die Beleuchtung der Stadthäuser soll darauf aufbauend bemustert und schrittweise umgesetzt werden.
2.4. Verkehrsregime und Parkplätze
Die Sperrung der Kirchgasse für den Autoverkehr ist eine zwingende flankierende Massnahme zur Eröffnung der Entlastungsstrasse ERO im Frühling 2013. Zusätzlich soll die innere Baslerstrasse Süd gesperrt werden, um die Voraussetzung für den neuen, grosszügigen Stadtplatz mit direkter Anbindung an die Altstadt zu schaffen.
Die Verkehrsregelung in dieser Zone entspricht im Wesentlichen der geltenden Regelung in der Altstadt. Während den Morgenstunden bleibt die Zone offen für den Güterumschlag. Berechtigt sind zudem ausgewiesene Hotelgäste, Anstösser und Taxis. Im Unterschied zum Altstadt-Regime bleibt aber der Veloverkehr generell zugelassen. Die Buslinie 3 und in Zukunft eine weitere Stadtbuslinie (SüdWest – Bahnhof Nord) verkehren weiterhin über die innere Baslerstrasse und Mühlegasse.
Im Zuge des neuen Verkehrsregimes werden die 15 Parkplätze in der Kirchgasse aufgehoben. Die Umlegung der Buslinien setzt die Aufhebung von weiteren 15 Parkplätzen in den Knotenbereichen der Konradstrasse voraus. Den Aufhebungen stehen genügend freie Kapazitäten in den Parkhäusern Innenstadt und auf der Schützenmatte gegenüber, wie eine detaillierte Erhebung gezeigt hat.
Die Zone vor den Geschäftshäusern an der Baslerstrasse wird mit einem Bundstein leicht abgesetzt, in der Kirchgasse untermalt ein Granitband die Chorherrenhäuser. Damit wird den Richtlinien der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen entsprochen.
Zur Durchsetzung des Verkehrsregimes in der Langsamverkehrszone sind automatische Poller am Übergang zwischen Kirchgasse und Solothurnerstrasse sowie zur Mühlegasse vorgesehen. Damit und mit ergänzenden Polizeikontrollen wird die Verkehrsregelung wirkungsvoll unterstützt. Falls es in der Praxis dennoch zu einer unerwünschten Häufung von Übertretungen kommen sollte, können später weitere Poller am Übergang zur Baslerstrasse, nötigenfalls auch ein
bauliches Hindernis südlich am Munzingerplatz installiert werden.
2.5. Umlegung der Buslinie in die Konradstrasse
Die attraktive Erschliessung der Innenstadt mit dem öffentlichen Busverkehr ist ein zentraler Pfeiler der Verkehrsstrategie des Stadtrates. Dazu sind die folgenden Grundsätze wichtig:
- Linienführung / Haltestellenlagen zentral
- Bündelung der Buslinien für eine hohe Bedienungshäufigkeit der Haltestellen
- Örtliche Konzentration der jeweiligen Haltestellen in beiden Richtungen
- Sicherstellung der Umsteigebeziehungen zwischen den Buslinien, namentlich im Bereich Handelshof
Die Varianten für die Linienführungen durch die Kirchgasse und die Konradstrasse erfüllen diese Anforderungen. Alle anderen überprüften Varianten würden die Erschliessungssitua-tion markant verschlechtern.
Die Regionallinien und die Linie 1 sollen neu zwischen der Solothurnerstrasse und der Baslerstrasse via Ringstrasse/Konradstrasse geführt werden. Die Umlegung muss vor Baubeginn in der Kirchgasse im Frühsommer 2012 erfolgen. Die Baumassnahmen erfolgen teilweise definitiv (Haltebucht vor Hammer II; Anpassung der Kurvenradien und Aufhebung von Parkplätzen in der Konradstrasse), teilweise in provisorischem Ausbau (Bushaltestelle Stadthaus).
Die Haltestellen an der Baslerstrasse bleiben direkt vor der Handelshofkreuzung situiert. Die Haltestelle Stadthaus wird provisorisch zwischen das Stadthaus und das Restaurant Magazin platziert. Auf der Seite Magazin wird die Einstiegskante auf 10-12 cm angehoben, auf der Seite Stadthaus bleibt die Trottoirkante bestehen. Die Busse halten nur kurz für die Dauer des Fahrgastwechsels. Die Anordnung als Fahrbahnhaltestellen wird deshalb als vertretbar beurteilt. Aus Sicherheitsgründen soll die Geschwindigkeit in diesem Abschnitt bereits ab Inbetriebnahme der Buslinienführung auf 30 km/h begrenzt werden. Mit der Einführung der Begegnungszone im 2013 gilt dann die Geschwindigkeitslimite von 20 km/h. Die definitive Anordnung der Haltestellen, Haltekanten und die Entwässerung der Konrad-strasse werden im Projekt „Baustein B.1“ voraussichtlich 2015 realisiert.
Die Bushaltestellen Hammer werden je um ca. 50 m nach Westen verlegt. Auf der Südseite soll eine definitive Busbucht erstellt werden, da die Busse dort den Fahrplanabgleich vornehmen. Der Platz vor dem Hammer II reicht hier gut, da der Trottoirbereich von ca. 3.0 m Breite im städtischen Eigentum ist. Die Grundeigentümerschaft des Hammer II-Centers ist einverstanden. Die nördliche Haltestelle mit Fahrtrichtung nach Wangen wird als Fahrbahn-haltestelle im Bereich vor dem Pfarrgarten St. Martin angelegt und erst provisorisch ausge-führt. Die Trottoirbreite ist hier als Warteraum für die Fussgänger und die Busbenützer genügend. Der definitive Umbau erfolgt mit der Sanierung der Solothurnerstrasse in den Jahren 2013/2014.
Auf der inneren Baslerstrasse verkehrt die Linie 3 wie bis anhin zwischen Kleinholz und Hauptbahnhof. Der Bushalt in Richtung Kleinholz bleibt in der Mühlegasse im Bereich des Mc Donald's bestehen. In Richtung Bahnhof wird die Haltestelle zwischen die Stadtkirche und das Coop City verlegt. Die Verantwortlichen der Coop City sind mit dieser Massnahme einverstanden. Die stadteinwärts führende Haltestelle Schützenmatt wird von der südlichen Mühlegasse in die Kurve der Schützenmatte, an den Ort der bereits bestehenden Haltestelle bei Eishockeyspielen verlegt. Durch die Neuanordnung der Haltestelle werden die Busbe-nutzenden der Linie 3 Kleinholz/Meierhof direkt in die Langsamverkehrszone und vor den Ankermieter geführt.
2.6. Kosten
Kosten Busführung via Konradstrasse:
Für die Busführung via Konradstrasse ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Honorare Vorbereitung (bereits bewilligt durch Stadtrat) Fr. 45'000.00
Bushaltestellen Hammer (Nord und Süd) Fr. 180'000.00
Kurvenanpassung Ringstrasse/Konradstrasse Fr. 30'000.00
Provisorische Bushaltestellen Konradstrasse Fr. 60'000.00
Vortrittsregelung Konradstrasse/Baslerstrasse Fr. 100'000.00
Honorare, Nebenkosten Fr. 20'000.00
Unvorhergesehenes Fr. 35'000.00
Fr. 470'000.00
MwSt 8.0 % Fr. 40'000.00
Erforderlicher Bruttokredit Umlegung Buslinie in Konradstrasse Fr. 510'000.00
Kosten Gestaltung Kirchgasse, innere Baslerstrasse Süd und Kirchplatz West:
Für die Gestaltung der Kirchgasse, der inneren Baslerstrasse Süd mit neuer Bushaltestelle und des Kirchplatzes West ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Honorare Vorbereitung (bereits bewilligt durch Stadtrat)Fr. 135'000.00
Bauarbeiten Kirchgasse (Leberngasse bis McDonald's) Fr. 780'000.00
Bauarbeiten Westseite Stadtkirche bis Baumgruben Fr. 275'000.00
Bauarbeiten Baslerstrasse mit Bushaltestelle Fr. 520'000.00
Festaktivitäten-Infrastruktur Abwasser Fr. 40'000.00
Möblierungen (ohne Brunnen) Fr. 80'000.00
Zutrittsbeschränkungen (2 Poller-Reihen) Fr. 160'000.00
Honorare, Nebenkosten Fr. 205'000.00
Kommunikation / Events Fr. 60'000.00
Unvorhergesehenes Fr. 190'000.00
Fr. 2'445'000.00
MwSt 8.0 % Fr. 195'000.00
Erforderlicher Bruttokredit für die Gestaltung
Kirchgasse, Fr. 2'640'000.00
innere Baslerstrasse Süd und Kirchplatz West
Gebundene Kosten Abwasseranlagen im Perimeter Baustein A.1:
Die Abwasseranlagen im Perimeter Baustein A.1 sind vollständig amortisiert. Sie sollen durch teilweise Sanierung und teilweise Ersatz vollständig Instandgesetzt werden. Dafür ist mit folgenden gebundenen Kosten zulasten der Spezialfinanzierung Abwasser zu rechnen:
Honorare Vorbereitung (bereits bewilligt durch Stadtrat)Fr. 45'000.00
Kanalisation Kirchgasse Fr. 300'000.00
Kanalisation Kirchplatz west Fr. 60'000.00
Kanalisation Baslerstrasse Fr. 200'000.00
Honorare, Nebenkosten Fr. 85'000.00
Unvorhergesehenes Fr. 60'000.00
Fr. 750'000.00
MwSt 8.0 % Fr. 60'000.00
Erforderlicher Bruttokredit zulasten Spezialfinanzierung
Abwasser Fr. 810'000.00
Andere Kosten:
Die nicht im Eigentum der EGO liegenden Werkleitungen (Strom, Gas, Wasser, Swisscom, Cablecom) werden, falls notwendig, durch die jeweiligen Eigentümer saniert, welche auch die Kosten tragen.
Die Beleuchtung der Strassen, die zugehörige Effektbeleuchtung wie auch die Kirchen- und Fassadenbeleuchtungen werden durch die a.en erstellt und später unterhalten und betrieben. Die Kosten trägt die a.en, wie im Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Olten und der a.en vorgesehen.
Auch die Brunnenanlage wird gemäss Konzessionsvertrag von der a.en erstellt, betrieben und unterhalten. Die Gestaltung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Stadtplanung.
Die Kosten für die elektrische Infrastruktur und für das Trinkwasser für Festaktivitäten trägt ebenfalls die a.en, da dadurch beim Fest-Aufbau zukünftig Zeit und Geld eingespart werden können.
2.7. Bauzeit Organisation und Kommunikation
Für die Umsetzung der Baumassnahmen ist die Baudirektion zuständig.
Unmittelbar nach Genehmigung der Kredite durch das Gemeindeparlament und Ablauf der Rechtsmittelfrist werden die Submissionen durchgeführt und das Baustellenregime publiziert. Die Bauarbeiten für die Umlegung der Buslinien in die Konradstrasse müssen bis im Sommer abgeschlossen sein. Die Realisation von Baustein A.1 soll kurz und intensiv von Ende August 2012 bis voraussichtlich April 2013 erfolgen. Der Umfang der Bauarbeiten an dieser zentralen Lage bedeutet einen erheblichen Eingriff in das Leben der Innenstadt und eine Belastung für das ansässige Gewerbe. Zur Bewältigung sind umfassende Kommunikationsmassnahmen nötig.
Die Anrainer der Kirchgasse wurden am 28. Februar an einer Informationsveranstaltung über das Vorhaben und den groben Bauablauf orientiert. Nach erfolgter Kreditgenehmigung werden weitere Anlässe dieser Art und die Information der breiteren Öffentlichkeit folgen. Die genauen Bauabläufe werden gemeinsam mit der ausführenden Unternehmung definiert und fortlaufend kommuniziert.
Im Juni kann ein Internetauftritt unter neuekirchgasse.ch aufgeschaltet werden. Die Medienberichte und ein Newsletter können um einen „Flyer Innenstadt“ ergänzt werden.
Mit Beginn der Bauarbeiten werden vor Ort Baustellen-Plakate und bspw. ein Banner montiert. Auf dem Internetauftritt wird eine Webcam aufgeschaltet, allenfalls ergänzt mit einer Countdown-Anzeige (noch ... Tage bis zur Eröffnung). Für geladene Gäste und die Medien wird ein Spatenstich durchgeführt. Während der Bauzeit sind Baustellen-Apéros und Führungen für die Bevölkerung und Medien vorgesehen.
Für den Internetauftritt und das weitere Kommunikationsmaterial sollen ein übergreifendes Design und eine Visualisierung als Blickfang zur Verfügung stehen.
Im Mai/Juni 2013 soll die neue Kirchgasse mit einem Event eröffnet werden, welcher im Rahmen des Gebietsmanagements mit einer begleitenden Quartiergruppe entwickelt wird. Die Kosten werden im Budget 2013 berücksichtigt.
2.8. Stellungnahmen
Die internen Fachstellen wurden in die Erarbeitung der Vorlage einbezogen.
Die Stadtentwicklungskommission hat der Unterstützung der Strategie Entwicklung Innenstadt inkl. Verkehrskonzept zuhanden des Stadtrates anlässlich ihrer Sitzung vom 12. Januar 2012 mit 5:3 Stimmen zugestimmt.
Die Stadtentwicklungskommission hat der Realisierung von Baustein A.1 an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2012 mit 5:1 Stimmen und 2 Enthaltungen zuhanden des Gemeindeparla-ments zugestimmt.
Die Altstadtkommission befasste sich an ihren Sitzungen vom 10. und 24. Januar 2012 mit dem Vorprojekt für Baustein A.1. Die Kommission gab ihre Zustimmung mit folgenden Hinweisen:
„Was den Belag betrifft, unterstützen die Mitglieder der Altstadtkommission grossmehrheitlich die Meinung der Fachplaner und der Verwaltung. Das Vorgehen in Sachen Beleuchtung ist richtig, d. h. es wird grosser Wert auf eine hochwertige Grundbeleuchtung gelegt. Die Beleuchtung der Stadtkirche mittels Projektoren wird unterstützt. Bei der Anstrahlung von raumbildenden Stadthäusern wird eher Zurückhaltung empfohlen. Generell gilt das Prinzip «weniger ist mehr». Eine Bemusterung ist wünschenswert.“
Die Kommission für öffentliche Sicherheit wurde an ihrer Sitzung vom 27. Februar 2012 über das Verkehrskonzept und Baustein A.1 orientiert. In ihrer Stellungnahme formulierte die Kommission sicherheitsrelevante Hinweise zum Schutz der Schulkinder vor dem Hübelischulhaus und empfiehlt bauliche Massnahmen zur Absperrung der verkehrsfreien Zone von Seiten Munzingerplatz.
Die Baukommission wurde an ihrer Sitzung vom 23. Januar 2012 über das Verkehrskonzept und Baustein A.1 orientiert.
Beschlussesantrag:
I.
1. er Objektkredit für die neue Busführung Konradstrasse über Fr. 510'000.00 (inkl. bereits bewilligter Kredit Honorar von Fr. 45'000.00) wird zugunsten der Investitionsrechnung Konto Nr. 620.501.121 bewilligt. Der Objektkredit für die Gestaltung Baustein A.1 Kirchgasse, innere Baslerstrasse Süd und Kirchplatz West über Fr. 2'640'000.00 (inkl. bereits bewilligter Kredit Honorar von Fr. 135'000.00) wird zugunsten der Investitionsrechnung Konto Nr. 620.501.120 bewilligt. Eine allfällige Bauteuerung nach dem Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2011, Stand 114.0 Punkte/Basis 01.04.2005, gilt als mit bewilligt.
2. er Objektkredit für die Instandstellung der Abwasseranlagen im Perimeter Baustein A.1 Kirchgasse, innere Baslerstrasse Süd und Kirchplatz West über Fr. 810'000.00 (inkl. bereits bewilligter Kredit Honorar von Fr. 45'000.00) wird zugunsten der Investitionsrechnung, Spezialfinanzierung Abwasser, Konto Nr. 710.501.120 bewilligt. Eine allfällige Bauteuerung nach dem Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2011, Stand 114.0 Punkte/Basis 01.04.2005, gilt als mit bewilligt.
3. er Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Die Ziffer I/1. dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.